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Bevölkerungsschutz umfasst Katastrophenschutz und Zivilschutz. Das Ministerium für Inneres und Sport ist die oberste Katastrophenschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt.

Bevölkerungsschutz ist der Oberbegriff für alle nicht-polizeilichen und nicht-militärischen Maßnahmen zum Schutz der Menschen und ihrer Lebensgrundlagen. Dahinter steht zunächst die tägliche Gefahrenabwehr, die für Bürgerinnen und Bürger durch die Blaulichteinsätze von Feuerwehr und Rettungsdienst präsent ist. Hierbei liegt die Verantwortung für den Brandschutz bei den Kommunen. Die Trägerschaft für den Rettungsdienst ist hingegen bei den kreisfreien Städten und Landkreisen angesiedelt, die hierbei mit Hilfsorganisationen als Leistungserbringern zusammenarbeiten.

Außerhalb der täglichen Gefahrenabwehr umfasst der Bevölkerungsschutz sowohl den Katastrophenschutz (Schutz vor naturbedingten und technischen Gefahren) als auch den Zivilschutz (Schutz vor den Auswirkungen kriegsbedingter Auseinandersetzungen). In Deutschland sind Bund, Länder und Kommunen für den Bevölkerungsschutz zuständig.

Auch der Bevölkerung kommt eine wichtige Rolle zu: Ein großer Teil der Arbeit im Bevölkerungsschutz in Deutschland wird ehrenamtlich getragen. Zudem ist es wichtig, dass alle Menschen im Rahmen ihrer Möglichkeiten eigenständig vorsorgen, um sich selbst zu schützen und um so die Arbeit von Einsatzkräften in Notsituationen zu erleichtern.

Die Themen im Überblick:
KatastrophenschutzBei Katastrophen und Großschadenslagen warnen und informieren die kommunalen Gebietskörperschaften ihre Bürgerinnen und Bürger, damit diese sich auf die Gefahr einstellen und richtig verhalten.
RettungswesenAufgaben, Organisation und rechtliche Grundlagen des Rettungsdienstes in Sachsen-Anhalt – vom bodengebundenen Rettungsdienst bis zur Luftrettung.
Militärische Angelegenheiten
BrandschutzFördergrundsätze Brandschutz: Das Land Sachsen-Anhalt fördert in diesem Jahr landesweit Maßnahmen im kommunalen Brandschutz für Einheits- und Verbandsgemeinden mit einem Festbetrag von 50.000 Euro.