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Die "Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder" - kurz Innenministerkonferenz (IMK) ist eine Fachministerkonferenz, die sich mit zentralen Fragen der deutschen Innenpolitik auseinandersetzt. Mitglieder der IMK sind die Innenminister und –senatoren der Länder; der Bundesminister des Innern (BMI) nimmt als ständiger Gast gleichberechtigt - mit Ausnahme des Stimmrechts - an den Sitzungen der IMK teil.

Diese finden regelmäßig im Frühjahr und im Herbst eines Jahres statt.

Das Konferenzgeschehen wird jeweils durch Arbeitssitzungen der Staatssekretäre und Staatsräte  einige Wochen vor der IMK vorbereitet.

Die zu bearbeitenden Themen reichen von Fragen der Inneren Sicherheit, der Polizei und dem Verfassungsschutz über die Abstimmung im Ausländer- und Asylrecht bis hin zu kommunalen Angelegenheiten, Verwaltungsorganisation oder das allgemeine Dienstrecht. Zentrale Themen waren in der Vergangenheit die Vorbereitung des NPD-Verbotsverfahrens, die Einführung des Nationalen Waffenregister sowie die Neuausrichtung der Verfassungsschutzbehörden. Fragen der Verbesserung der Sicherheit bei Fußballspielen werden in regelmäßigen Spitzengesprächen mit DFB und DFL erörtert. Zuletzt hat sich die IMK mit Fragen zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls und zur Prävention gegen Salafismus und islamischen Terrorismus auseinandergesetzt.

Zahlreiche Themen werden durch Fortschreibung von Berichten und Analysen über eine längeren Zeitraum mit unterschiedlicher Akzentuierung beraten.

Die meisten Themen, die die Minister und Staatssekretäre in ihren Sitzungen erörtern, werden von sechs ständigen Arbeitskreisen der IMK vorbereitet, die in ihrem Zuschnitt den Geschäftsbereich der Innenressorts abbilden und damit auch den Aufgabenbereich der IMK beschreiben.