Der Landtag hat im Juni 2017 die Novellierung des Brandschutzgesetzes beschlossen. Ziel der Gesetzesänderung ist, auch für die Zukunft ein leistungsstarkes, modernes und an den wesentlichen Bedürfnissen des Brand- und Katastrophenschutzes ausgerichtetes Hilfeleistungssystem aufrecht zu erhalten. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick.