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Diese Seite bündelt Themen rund um die Frage, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder erwirbt: von der Einbürgerung über das Recht der Vertriebenen bis zur Beratung deutscher Auswanderer. Für die konkrete Antragsbearbeitung sind jeweils die Landkreise und kreisfreien Städte als Staatsangehörigkeitsbehörden zuständig. Das Ministerium für Inneres und Sport als oberste Fachaufsichtsbehörde berät und unterstützt die Staatsangehörigkeitsbehörden bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz und stellt einen einheitlichen Verwaltungsvollzug sicher.

Einbürgerung:

Sachsen-Anhalt begrüßt und unterstützt Menschen, die dauerhaft hier leben und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten. Mit der Einbürgerung erhalten sie die deutsche Staatsangehörigkeit und damit umfassende Rechte. Sie haben dann unter anderem das Wahlrecht, Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union und konsularischen Schutz im Ausland. Zugleich erhalten sie dauerhafte rechtliche Sicherheit und können das gesellschaftliche und politische Leben in Deutschland gleichberechtigt mitgestalten.

Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die am 27. Juni 2024 in Kraft trat, wird bei der Einbürgerung Mehrstaatigkeit generell hingenommen. Die bisherige Staatsangehörigkeit muss also nicht mehr zwingend aufgegeben werden. Ob die bisherige Staatsangehörigkeit tatsächlich behalten werden kann, richtet sich jedoch allein nach dem Recht des jeweiligen Herkunftsstaates.

Einen Antrag auf Einbürgerung können Personen stellen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte, in deren Bereich die antragstellenden Personen wohnen.

Staatsangehörigkeitsrecht

Das Staatsangehörigkeitsrecht regelt, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wie sie erworben wird und unter welchen Voraussetzungen sie verloren geht. Seit dem 27. Juni 2024 wird Mehrstaatigkeit generell hingenommen. Aufgrund der Aufgabe des Grundsatzes der Vermeidung von Mehrstaatigkeit sind der automatische Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit beim Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit sowie das damit im Zusammenhang stehende Verfahren zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit entfallen.

Für staatsangehörigkeitsrechtliche Angelegenheiten sind die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Für im Ausland lebende Deutsche ist grundsätzlich das Bundesverwaltungsamt zuständig, wobei Anträge über die jeweils zuständige deutsche Auslandsvertretung eingereicht werden können.

Recht der Vertriebenen

Im Rahmen der obersten Fachaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte gewährleistet das Ministerium über das Landesverwaltungsamt eine einheitliche Verwaltungspraxis bei der Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlern.

Für Maßnahmen und Projekte zur Pflege des Kulturguts der Vertriebenen sowie zur Integration von Spätaussiedlern und ihren Familienangehörigen stellt das Land Fördermittel nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen und Projekte nach §§ 7 und 96 des Bundesvertriebenengesetzes durch das Land Sachsen-Anhalt (BVFG-Richtlinie) bereit.

Anträge sind beim Landesverwaltungsamt als zuständiger Bewilligungsbehörde zu stellen.

Link zum Landesverwaltungsamt
Downloadservice
BVFG-Richtlinie

Auswandererrecht

Ziel des Auswandererschutzgesetzes (AuswSG) ist es, auswanderungswillige Personen vor Fehlberatung, Irreführung und wirtschaftlicher Ausnutzung zu schützen sowie ihnen eine sachkundige, objektive Beratung zu ermöglichen. Seit der Reform des AuswSG im Jahr 2013 wird die Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Auswandererberatung bundesweit ausschließlich durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) erteilt. Das BVA prüft Anträge auf Erlaubnis zur Auswandererberatung, erteilt entsprechende Genehmigungen oder lehnt Anträge ab (§ 3 AuswSG).

Das BVA erteilt allgemeine Auskünfte, stellt Informationsmaterial bereit und ist wie folgt erreichbar:

Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige
10361 Berlin
Telefon: +49 228 99358-4998
E-Mail: auswandern[at]bva.bund.de

Link zur thematischen Website des Bundesverwaltungsamtes