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Änderung der Elektronischen Aktenverordnung Sachsen-Anhalt

, Magdeburg – 141/2026Ministerium für Inneres und Sport

Die Elektronische Aktenverordnung Sachsen-Anhalt (EAktVO LSA) regelt seit dem 15. Dezember 2020 die elektronische Aktenführung und Vorgangsbearbeitung in der unmittelbaren Landesverwaltung von Sachsen-Anhalt. Sie legt unter anderem die Gliederung der elektronischen Ablage (Akte – Vorgang – Dokument), die Grundsätze für die ordnungsgemäße Aktenführung, das Übertragen und Vernichten von Papierdokumenten und die elektronische Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen fest. Infolge einer Evaluierung der EAktVO LSA haben sich Empfehlungen für Optimierungen ergeben, die in die geänderte Verordnung eingearbeitet worden sind. Die Änderungen betreffen unter anderem Ergänzungen bzw. Anpassungen von Begriffsbestimmungen sowie Einzelheiten für die Archivierung elektronischer Akten. Das Kabinett hat die Änderung der EAktVO LSA in dieser Woche beschlossen.

Mit dem Übergang von der Papierakte hin zur papierlosen elektronischen Akte unterstützt die EAktVO LSA die weitere Digitalisierung der Landesverwaltung. Alle Ministerien und die Staatskanzlei arbeiten mit der elektronischen Akte. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport wurde sie zudem im Landesverwaltungsamt, am Institut für Brand- und Katastrophenschutz, im Landesarchiv und am Aus- und Fortbildungsinstitut bereits eingeführt; das Statistische Landesamt und die Landespolizei folgen.

 

Impressum:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlich:
Patricia Blei
Pressesprecherin

Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg

Telefon: 0391 567-5504/-5507/-5508/-5514/-5516
Fax: 0391 567-5520
E-Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de