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Glücksspiel ist in Deutschland staatlich reguliert, um Spielerinnen und Spieler zu schützen, Spielsucht vorzubeugen und Begleitkriminalität wie Geldwäsche zu verhindern. Die Grundlage dafür bilden zwei Regelwerke:
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) ist ein Vertrag aller 16 Bundesländer und schafft bundesweit einheitliche Regeln, beispielsweise für das Online-Glücksspiel.

Das Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GlüG LSA) ergänzt diesen Staatsvertrag um landesspezifische Regelungen und legt insbesondere fest, welche Behörden im Land für welche Aufgaben zuständig sind.

Innerhalb dieses rechtlichen Rahmens nimmt das Ministerium für Inneres und Sport zentrale Aufgaben der Glücksspielaufsicht in Sachsen-Anhalt wahr.

Oberste Glücksspielaufsichtsbehörde

Gemäß § 17 Abs. 1 GlüG LSA ist das Ministerium für Inneres und Sport oberste Glücksspielaufsichtsbehörde. Die obere Glücksspielaufsichtsbehörde ist das Landesverwaltungsamt, die unteren Glücksspielaufsichtsbehörden sind die Landkreise und Gemeinden.

Als oberste Aufsichtsbehörde ist das Ministerium unter anderem zuständig für die Erlaubnis für landesweit sowie länderübergreifend veranstaltete Lotterien und Ausspielungen, die nach dem Dritten Abschnitt des Glücksspielstaatsvertrages erlaubt werden können (gemäß § 17 Abs. 4 Nr. 4 GlüG LSA), einschließlich der Entgegennahme entsprechender Anzeigen nach § 16 Abs. 2 Nr. 2 GlüG LSA die Erlaubnis- und Aufsichtsaufgaben gegenüber den staatlichen Lotterieunternehmen des Landes, einschließlich der Erlaubnis für dessen Eigenvertrieb (§ 17 Abs. 5)die Aufsicht über die Spielbanken im Land Sachsen-Anhalt (§ 20 Abs. 1 Spielbankgesetz des Landes Sachsen-Anhalt [SpielbG LSA]) und die Rechts- und Fachaufsicht über die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (§ 27l GlüStV 2021).
Glücksspielstaatsvertrag

Mit dem Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) sind seit dem 1. Juli 2021 insbesondere die zuvor verbotenen Glücksspiele im Internet – etwa virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele – unter strengen Voraussetzungen erlaubnisfähig. Ziel ist es, Spielerinnen und Spielern eine legale und sichere Alternative zum Schwarzmarkt zu bieten und zugleich den Spielerschutz zu stärken.

Dazu dienen unter anderem eine erweiterte zentrale Spielersperrdatei, ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit von grundsätzlich höchstens 1.000 Euro im Monat sowie das Verbot des parallelen Spielens bei mehreren Anbietern im Internet. Anbieter müssen darüber hinaus ein technisches System (Safe-Server) einrichten, das der Aufsichtsbehörde die elektronische Kontrolle ermöglicht.

Den Glücksspielstaatsvertrag, die dazugehörigen Erläuterungen sowie den Änderungsstaatsvertrag finden Sie gebündelt auf den Seiten der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder:

weiterführende Dokumente
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

Eine maßgebliche Neuerung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Sie wurde gemäß § 27a GlüStV 2021 als Anstalt des öffentlichen Rechts in Trägerschaft der Vertragsländer zum 1. Juli 2021 gegründet, unterliegt dem Landesrecht Sachsen-Anhalts und hat ihren Sitz in Halle (Saale). Seit dem 1. Juli 2022 ist die GGL länderübergreifend für die Bekämpfung unerlaubten öffentlichen Glücksspiels und der Werbung im Internet zuständig.

Seit 1. Januar 2023 nimmt sie zudem die Aufgaben als Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde für das Online-Glücksspiel mit bundesweiter Zuständigkeit wahr. Die GGL bündelt die länderübergreifenden Erlaubnisverfahren und Aufsichtsmaßnahmen im Bereich des Online-Glücksspiels und sorgt für eine einheitliche Rechtsanwendung.

Darüber hinaus beobachtet sie den Glücksspielmarkt, fördert die wissenschaftliche Forschung und unterstützt die Länder bei der Zusammenarbeit ihrer Aufsichtsbehörden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Behörde:

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL)

Technische Informationen

Zur Überwachung des Online-Glücksspielmarktes in Deutschland kommen mehrere informationstechnische Systeme zum Einsatz. Anbieter von Glücksspielen im Internet sind verpflichtet, sich an diese Systeme anzuschließen.

Neben der vom Land Hessen betriebenen Spielersperrdatei OASIS bestehen zwei weitere Systeme mit unterschiedlichen Aufgaben und Funktionsweisen:

• ein Auswertesystem (§ 6i Abs. 2 GlüStV 2021), das die von den Glücksspielanbietern selbst erfassten aufsichtsrelevanten Daten auswertet, und

• zentrale Dateien, die das Einzahlungslimit der Spielerinnen und Spieler anbieterübergreifend steuern (§ 6c GlüStV 2021) und das parallele Spielen bei mehreren Anbietern verhindern (§ 6h GlüStV 2021).

Beide Systeme werden seit dem 1. Januar 2023 von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder verwaltet und von Dataport als Dienstleister der öffentlichen Verwaltung betrieben.

Das Auswertesystem dient der zuständigen Glücksspielbehörde als Werkzeug zur Überwachung der Aktivitäten von Glücksspielanbietern. Die Anbieter sind verpflichtet, alle erforderlichen Daten selbstständig auf sogenannten Safe-Servern zu erfassen, die sie auf eigene Kosten einrichten und betreiben. Das Auswertesystem greift regelmäßig auf diese Safe-Server zu und lädt die Daten zur Verarbeitung herunter.

Welche Daten in welcher Struktur zu speichern sind und welche technischen Anforderungen an die Safe-Server und ihre Schnittstellen gestellt werden, ist in der „Technischen Richtlinie für die Safe-Server” festgelegt.

Die Zentraldateien bestehen aus zwei Dateien: der Limitdatei zur Überwachung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits und der Aktivitätendatei, die das parallele Spielen bei mehreren Anbietern verhindert.

Die Zuordnung erfolgt über Pseudonyme, die den Spielerinnen und Spielern zugewiesen sind. Das Pseudonym wird bei der erstmaligen Registrierung durch einen Glücksspielanbieter erstellt. Zusätzlich übermittelt der Anbieter eine eindeutige Spieler-ID für die weitere Kommunikation. So ist sichergestellt, dass keine personenbezogenen Daten der Spielerinnen und Spieler gespeichert werden und der zuständigen Behörde auch keine solchen Daten zugänglich sind.

Der Zugriff der Anbieter auf die Zentraldateien wird über Zertifikate autorisiert, die im Rahmen der Erlaubniserteilung erstellt und signiert werden. Die Schnittstellen und technischen Anforderungen sind in der „Technischen Richtlinie für die Zentraldateien” geregelt.

Verwaltung eines Spielkontos
Den Anbietern stehen für die Verwaltung einer Spielerin oder eines Spielers die Funktionen

  • „Registrieren“,
  • „Spielerdaten ändern“ (ändert das Pseudonym),
  • „Spieler-ID ändern“ und
  • „Deregistrieren“

zur Verfügung.

Eine Registrierung ist verpflichtend, sobald ein Spielkonto eröffnet wird.

Eine Deregistrierung ist erforderlich, sobald das Spielkonto gelöscht wird.

Bei der erstmaligen Registrierung muss das gewählte, anbieterübergreifende Einzahlungslimit angegeben werden.

Limitdatei:

Sie stellt sicher, dass das von der Spielerin oder dem Spieler selbst festgelegte Einzahlungslimit anbieterübergreifend eingehalten wird. Zu diesem Zweck stehen die Funktionen „Einzahlungslimit setzen” und „Einzahlung vornehmen” zur Verfügung, die von jedem Anbieter für jeden bei ihm registrierten Spieler genutzt werden.

Aktivitätendatei:

Sie verhindert das parallele Spiel bei mehreren Anbietern über die Funktionen „Aktiv setzen” und „Inaktiv setzen”. Wenn eine Spielerin oder ein Spieler beginnen möchte zu spielen, wird sie oder er auf „Aktiv” gesetzt. Ist die Person bereits als „aktiv” gemeldet, darf der Anbieter die Spielaktivität nicht zulassen. Nach Beendigung der Spielaktivität muss der Status wieder auf „Inaktiv” gesetzt werden.

Künftige Glücksspielanbieter nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021, die die Voraussetzungen des § 4a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b GlüStV 2021 erfüllen (d. h. einen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens haben), können Zugang zu den Technischen Richtlinien für die Zentraldateien und das Auswertesystem sowie zur Testumgebung beantragen.

Die dafür notwendigen Informationen finden Sie auf der Internetseite der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder in der Rubrik „Aufsichtssysteme”.