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Bedeutung und Verwendungsregeln von Landeswappen, Landesflagge, Landessiegel, Landessymbol und Landeslogo

Hoheitszeichen sind die sichtbaren Symbole, in denen die Hoheitsgewalt des Staates zum Ausdruck kommt. Sie kennzeichnen und identifizieren staatliche Einrichtungen und ihr amtliches Handeln. In Sachsen-Anhalt sind dies das Landeswappen, die Landesflagge und das Landessiegel. Ihre Gestaltung und Verwendung regelt das Hoheitszeichengesetz Sachsen-Anhalt (HzG LSA).

Da Hoheitszeichen den Staat und seine Einrichtungen kennzeichnen, ist ihre Verwendung grundsätzlich staatlichen Stellen vorbehalten. Eine Ausnahme bildet die Landesflagge, die gemäß § 3 HzG LSA seit der Neufassung des Gesetzes im Jahr 2017 von jedermann verwendet werden darf. Behörden und bestimmte weitere Stellen dürfen beispielsweise das Landeswappen führen. Natürlichen und juristischen Personen des privaten Rechts ist die Verwendung dagegen grundsätzlich untersagt und nur im Einzelfall auf Antrag, etwa zu heraldischen, künstlerischen oder bildenden Zwecken, gestattet.

Neben den Hoheitszeichen im Rechtssinne gibt das Land ein Landessymbol und ein Landeslogo heraus. Beide dienen der Öffentlichkeitsarbeit und dem Landesmarketing, sind aber keine Hoheitszeichen und unterliegen eigenen, unterschiedlich weiten Nutzungsregelungen: Das Landessymbol steht Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen kostenlos zur Verfügung, während das Landeslogo ausschließlich der Landesregierung und deren nachgeordneten Behörden vorbehalten ist.

Hoheitszeichen

Landeswappen

Das Wappen des Landes Sachsen-Anhalt zeigt in einem geteilten Schild oben neunmal geteilt die Farben Gold über Schwarz. Es ist schrägrechts mit einem grünen Rautenkranz belegt und in der Höhe der oberen fünf Teilungen im silbernen Freifeld befindet sich ein schwarzer Adler mit goldener Bewehrung und roter Zunge. Das untere Feld zeigt in Silber einen schreitenden schwarzen Bären auf einer schwarzgefugten roten Zinnenmauer mit offenem Tor.

Es symbolisiert die historische Entwicklung der Regionen unseres Landes und knüpft an die Wappen der preußischen Provinz Sachsen und des Freistaates Anhalt an. Mit Gesetz vom 29. Januar 1991 beschloss der Landtag das heute gültige Landeswappen.

Das Landeswappen ist nach seiner historischen und rechtlichen Funktion grundsätzlich staatlichen Stellen vorbehalten. Es dient dem Staat und seinen Institutionen als Identifikationsmerkmal und soll staatliche Einrichtungen und deren hoheitliches Auftreten eindeutig erkennbar machen. 

Eine Verwendung des Landeswappens für wirtschaftliche und private Zwecke ist nicht zulässig. Die unbefugte Nutzung kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Abbildung des Landeswappens zu heraldischen, künstlerischen oder bildenden Zwecken ist möglich.

weiterführende Dokumente
Hoheitszeichengesetz Sachsen-​Anhalt Historische Beschreibung des Wappens des Landes Sachsen-Anhalt
Landesflagge

Die Landesflagge besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen in den Landesfarben gelb und schwarz und trägt in der Mitte das Landeswappen (§ 3 HzG LSA).

In Sachsen-​Anhalt können die Dienstgebäude der obersten Landesbehörden täglich beflaggt werden. Die übrigen Dienstgebäude der Behörden und Einrichtungen in Sachsen-​Anhalt werden grundsätzlich nur an besonderen, im Beflaggungserlass aufgeführten Tagen beflaggt, um dadurch die besondere Bedeutung der damit verbundenen Ereignisse zum Ausdruck zu bringen und im Bewusstsein der Bevölkerung wach zu halten.

Weitere Informationen zur Beflaggung
Beflaggungserlass
Beflaggung der Dienstgebäude
LandessiegelGroßes Landessiegel

Gesiegelt werden Urkunden, Ausweise, Zeugnisse, Ausfertigungsvermerke von Gesetzen und Verträgen, amtliche Beglaubigungen, Vollmachten sowie Schreiben, deren Inhalt für den Bestand von Rechtsverhältnissen erheblich ist.

Das Siegel des Landes Sachsen-​Anhalt zeigt das Landeswappen und wird als großes und kleines Landessiegel geführt (§ 4 HzG LSA).

Die Herstellung von Landessiegeln ist besonders ermächtigten Firmen vorbehalten. Dienstsiegel dürfen nur nach besonderen Vorschriften und Richtlinien angefertigt werden.

Kleines Landessiegel
ermächtigte Firmen, die Siegel mit dem Landeswappen von Sachsen-Anhalt herstellen

Landessymbol und Landeslogo

Landessymbol

Das Landessymbol wurde als landesspezifisches Identifikationsmerkmal im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit von der Landesregierung Sachsen-​Anhalt herausgegeben.

Das Landessymbol steht allen Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen, die ihre Verbundenheit mit dem Land Sachsen-Anhalt zum Ausdruck bringen wollen, grundsätzlich kostenlos zur Nutzung zur Verfügung – insbesondere im sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich.

Achtung! Das Landessymbol wurde im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Sachsen-​Anhalt herausgegeben. Es darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben politischer Informationen oder Werbemittel. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf das Symbol nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte.

Hier können Sie das Landessymbol in der farbigen Variante herunterladen. Runderlass zum Landessymbol
Landeslogo

Das Landeslogo besteht aus einem leicht vereinfacht dargestellten Landeswappen in Verbindung mit dem Schriftzug „Sachsen-Anhalt”. Daneben haben die Ministerien durch das zusätzliche Einfügen der Ressortbezeichnung ein eigenes „Ressort-Logo”.

Die Verwendung dieses Logos ist ausschließlich der Landesregierung sowie deren nachgeordneten Behörden vorbehalten. In Ausnahmefällen kann die Verwendung des Landeslogos bei der Staatskanzlei beantragt und gegebenenfalls genehmigt werden.

Nachfragen zum Landeslogo richten Sie bitte an:

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-​Anhalt
Onlinekommunikation, Landesmarketing

Tel. +49 391 567 6722
E-​Mail: landeslogo(at)stk.sachsen-​anhalt.de

Kontakt

Anfragen zum Wappen, zur Flagge, zum Landessiegel und zum Landessymbol richten Sie bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-​Anhalt
Halberstädter Straße 2/am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 567 5404
Fax: +49 391 567 5295

E-​Mail: wappen(at)mi.sachsen-​anhalt.de