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Wappen, Flagge, Symbol, Siegel und Landeslogo

Landeswappen

Das Wappen des Landes Sachsen-Anhalt zeigt im geteilten Schild, oben neunmal geteilt, die Farben Gold über Schwarz, schrägrechts belegt mit einem grünen Rautenkranz sowie links -in Höhe der oberen fünf Teilungen - im silbernen Freifeld einen schwarzen Adler mit goldener Bewehrung und roter Zunge. Das untere Feld zeigt in Silber einen schreitenden schwarzen Bären auf einer schwarzgefugten roten Zinnenmauer mit offenem Tor.

Es symbolisiert die historische Entwicklung der Regionen unseres Landes und knüpft an die Wappen der preußischen Provinz Sachsen und des Freistaates Anhalt an. Mit Gesetz vom 29. Januar 1991 beschloss der Landtag das heute gültige Landeswappen.
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Das Landeswappen ist nach seiner historischen und rechtlichen Funktion grundsätzlich staatlichen Stellen vorbehalten. Es dient dem Staat und seinen Institutionen als Identifikationsmerkmal und soll staatliche Einrichtungen und deren hoheitliches Auftreten eindeutig erkennbar machen. 
Hoheitszeichengesetz Sachsen-Anhalt

Eine Verwendung des Landeswappens für wirtschaftliche und private Zwecke ist nicht zulässig. 
Landessymbol
Die unbefugte Nutzung kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Abbildung des Landeswappens zu heraldischen, künstlerischen oder bildenden Zwecken ist möglich.

 

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Landesflagge

Die Landesflagge besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen in den Landesfarben gelb und schwarz und trägt in der Mitte das Landeswappen (§ 3 Hoheitszeichengesetz Sachsen-Anhalt).

In Sachsen-Anhalt können die Dienstgebäude der obersten Landesbehörden täglich beflaggt werden. Die übrigen Dienstgebäude der Behörden und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt werden grundsätzlich nur an besonderen, im Beflaggungserlass aufgeführten Tagen beflaggt, um dadurch die besondere Bedeutung der damit verbundenen Ereignisse zum Ausdruck zu bringen und im Bewusstsein der Bevölkerung wach zu halten.

Weitere Informationen zur Beflaggung finden Sie unter www.protokoll-inland.de.

Landessymbol

Das Landessymbol wurde als landesspezifisches Identifikationsmerkmal im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit von der Landesregierung Sachsen-Anhalt herausgegeben
(MBl. 1994 S. 1044).

Das Landessymbol steht – insbesondere im sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich – grundsätzlich allen Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen, die visuell ihre Verbundenheit mit dem Land Sachsen-Anhalt zum Ausdruck bringen wollen, kostenlos zur Nutzung zur Verfügung.

Hier können Sie das Landessymbol in der farbigen und in der schwarz-weiß Variante herunterladen.

Achtung! Das Landessymbol wurde im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Sachsen-Anhalt herausgegeben. Es darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben politischer Informationen oder Werbemittel. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf das Symbol nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte.

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Landessiegel

Urkunden, Ausweise, Zeugnisse, Ausfertigungsvermerke von Gesetzen und Verträgen, amtliche Beglaubigungen, Vollmachten, sowie Schreiben, deren Inhalt für den Bestand von Rechtsverhältnissen erheblich ist, werden gesiegelt.

Das Siegel des Landes Sachsen-Anhalt zeigt das Landeswappen und wird als großes und kleines Landessiegel geführt (§ 4 Hoheitszeichengesetz Sachsen-Anhalt).

Die Herstellung von Landessiegeln ist besonders ermächtigten Firmen vorbehalten. Dienstsiegel dürfen nur nach besonderen Vorschriften und Richtlinien angefertigt werden

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Kontakt

Anfragen zum Wappen, zur Flagge, zum Landessiegel und zum Landessymbol richten Sie bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Halberstädter Straße 2/am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 5404
Fax: +49 391 567 5295
E-Mail: wappen(at)mi.sachsen-anhalt.de

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Landeslogo

Das Landeslogo setzt sich aus einem leicht vereinfacht dargestellten Landeswappen in Verbindung mit dem Schriftzug "Sachsen-Anhalt" zusammen. Daneben haben die Ministerien - durch zusätzliches Einfügen der Ressortbezeichnung - ein eigenes "Ressort-Logo".
Die Verwendung dieses Logos ist ausschließlich der Landesregierung sowie deren nachgeordneten Behörden vorbehalten. In Ausnahmefällen kann die Verwendung des Landeslogos bei der Staatskanzlei beantragt und gegebenenfalls genehmigt werden.

Nachfragen zum Landeslogo richten Sie bitte an:

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Onlinekommunikation, Landesmarketing
Tel. +49 391 567 6722
E-Mail: landeslogo(at)stk.sachsen-anhalt.de

 

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