Informationen für Menschen, die privat ukrainische Kriegsflüchtlinge unterbringen
(Stand: 17. März 2022)
Ich habe privat einen oder mehrere Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bei mir aufgenommen. Kann ich einen Zuschuss zu den Unterbringungskosten bekommen?
Das ist prinzipiell möglich, aber an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. In jedem Fall muss dafür Kontakt mit der jeweiligen Aufnahmekommune aufgenommen werden – also mit dem jeweiligen Landkreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt. Die Option gilt sowohl für Privatpersonen, die Wohnungen zur Verfügung stellen oder vermieten, als auch für jene, die ukrainische Kriegsflüchtlinge in ihrer eigenen Wohnung aufgenommen haben.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um finanzielle Unterstützung zu bekommen?
Die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine müssen bei der zuständigen Ausländerbehörde (des jeweiligen Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt) registriert sein. Zudem muss die jeweilige Aufnahmekommune zustimmen, dass die ukrainischen Kriegsflüchtlinge privat untergebracht bleiben bzw. werden. Dafür prüft sie, ob die private Unterbringung erforderlich und geeignet ist oder eine andere Unterkunft genutzt werden soll. Die Kommune schließt dann mit dem betreffenden Anbieter oder Vermieter einen Vertrag ab; die Kommune selbst bekommt die Kosten wiederum vom Land erstattet.
Welche Kosten können finanziert werden?
Mit der Aufnahmekommune kann zum einen eine angemessene Miethöhe abgestimmt werden. Zum anderen ist es möglich, einen angemessenen Ausgleich für Unterbringungskosten festzulegen, beispielsweise eine Verpflegungspauschale oder den Bedarf für Wasser, Heizung und Strom. Die genauen Einzelheiten sind zwischen der zuständigen Aufnahmekommune und der (die Unterkunft zur Verfügung stellenden) Privatperson im Einzelfall abzustimmen.
Ab wann ist es möglich, entsprechende Kosten erstattet zu bekommen?
Die Kommunen sind bereits über die Möglichkeiten der Kostenerstattung informiert. Das Ministerium für Inneres und Sport hat dazu bereits einen entsprechenden Erlass herausgegeben. Wer von der Möglichkeit der Kostenerstattung Gebrauch machen will, kann sich bereits jetzt mit seiner zuständigen Kommune (also dem jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt) in Verbindung setzen.
Wie ist die Kostenerstattung geregelt?
Grundlage für die Kostenerstattung ist das Landesaufnahmegesetz. Danach werden die Kosten, die den Aufnahmekommunen entstehen, durch das Land erstattet, sofern diese Kosten angemessen sind.
Ich habe freien Wohnraum/eine Unterkunft für Ukrainerinnen und Ukrainer. Wohin kann ich dies melden?
Wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis beziehungsweise Ihre kreisfreie Stadt beziehungsweise die jeweiligen Ausländerbehörden. Eine Übersicht über Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Für folgende Landkreise auch hier:
Alternativ können Sie sich auch an die „Anlaufstelle Ukraine“ wenden, die vom 1. März 2022 an vom Landesnetzwerk Migrantenorganisationen (Lamsa) und der Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt (AGSA) aufgebaut wird. Die Anlaufstelle steht den Organisatoren zufolge Schutzsuchenden, aber auch Engagierten der Zivilgesellschaft sowie der Verwaltung mit Übersetzungshilfen und Erstinformationen zur Seite. Es werden Unterstützungsangebote sowie Kontakte zu den zuständigen Stellen auf Landesebene und kommunaler Ebene vermittelt. Daneben werden Angebote zu privaten Wohnungen koordiniert.