Liebe Besucherinnen und Besucher,
ich begrüße Sie herzlich auf der Internetpräsenz des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt und freue mich über Ihr Interesse an unserer Arbeit.
Als Inlandsnachrichtendienst sammeln und analysieren wir Informationen über extremistische Bestrebungen, aber auch über andere Bedrohungen für unsere Demokratie und für die innere Sicherheit unseres Landes (z. B. Spionage und Cyberangriffe). Dies dient nicht nur der fortlaufenden Unterrichtung der politischen Entscheidungsträger, sondern auch der Aufklärung der allgemeinen Öffentlichkeit. In Form des Verfassungsschutzberichts informieren wir daher in jedem Jahr über neuere Entwicklungen des politischen Extremismus.
Im digitalen Zeitalter ist der Verfassungsschutz mit einer Vielzahl komplexer Herausforderungen konfrontiert. So haben wir es insbesondere im Rechtsextremismus zunehmend mit Menschen zu tun, die sich nicht in realweltlichen Gruppenzusammenhängen radikalisieren, sondern in der virtuellen Welt mit anderen Extremisten vernetzt sind und durch die Rezeption von Hassbotschaften in den Echokammern der sozialen Medien in ihren Gewaltphantasien bestärkt werden. Die extremistischen Personenzusammenschlüsse der Phänomenbereiche Islamismus, Reichsbürger- und Selbstverwalterszene, Linksextremismus und auslandsbezogener Extremismus haben genauso von den sozialen Medien profitiert, da diese ihnen die Verbreitung ihrer Ideologie und die Rekrutierung neuer Anhänger erleichtern. Wir haben daher die Internetauswertung in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut, um Radikalisierungsdynamiken im Netz früher und effektiver erkennen zu können.
Aber auch die besten nachrichtendienstlichen Analysen können eine wachsame und gut informierte Öffentlichkeit natürlich nicht ersetzen. Daher engagieren wir uns ebenso in der Präventionsarbeit. Um unsere Funktion als „Frühwarnsystem“ zu erfüllen, sensibilisieren wir Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus allen Bereichen der Landesverwaltung, in der Justiz und in den Schulen, für die diversen Erscheinungsformen des politischen Extremismus und für typische Anzeichen individueller Radikalisierungsprozesse. Mit dem Programm "EXTRA" koordinieren wir das staatliche Ausstiegsprogramm für Angehörige der rechtsextremistischen Szene in Sachsen-Anhalt. Der interessierten Öffentlichkeit stellen wir Informationsmaterial zu den einzelnen extremistischen Phänomenbereichen zur Verfügung, das Sie auf unserer Internetseite auch herunterladen können.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, stehen wir Ihnen gern telefonisch oder per Mail zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Jochen Hollmann
Abteilungsleiter
Nach § 4 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) sammelt und bewertet die Verfassungsschutzbehörde Informationen insbesondere über
- Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben,
- sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht,
- Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik gefährden,
- Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Absatz 1 Grundgesetz) gerichtet sind,
- sowie fortwirkende Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungs- und Abwehrdienste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.
Darüber hinaus wirkt die Behörde auf Ersuchen mit:
- bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetzes sowie bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen und
- bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte.
In Deutschland haben wir immer wieder erlebt, wie gefährdet die freiheitliche Demokratie ist und dass es Gegner gibt, die sie abschaffen wollen. So scheiterte beispielsweise die Weimarer Republik, der erste Versuch einer deutschen Demokratie. Von rechts und links verachtet und bekämpft, ging sie letztlich an ihrer Wehrlosigkeit zugrunde.
Die Bundesrepublik Deutschland hat aus diesen bitteren Erfahrungen gelernt. Ihr Grundgesetz ist die Verfassung eines dem Frieden verpflichteten demokratischen Rechtsstaates. Ihre obersten Werteprinzipien stellen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung dar.
Damit sind nicht die Verfassung bzw. das Grundgesetz in seiner Gesamtheit gemeint, sondern die unabänderlichen obersten Wertprinzipien als Kernbestand der Demokratie. Diese fundamentalen Wertprinzipien bestimmen die Gesetzgebung des Bundes und der Länder, somit auch die Verfassungsschutzgesetze.
Zu diesen Grundsätzen gehören folgende Verfassungsprinzipien:
a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben sowie die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
c) das Mehrparteienprinzip sowie das Recht auf Bildung und Ausübung der parlamentarischen Opposition,
d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
e) die Unabhängigkeit der Gerichte,
f) der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und
g) die im Grundgesetz und in der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt konkretisierten Menschenrechte.
Der Verfassungsschutz wird bereits im Grundgesetz genannt. Auch wenn der Begriff nicht immer ausdrücklich verwendet wird, finden sich Bestimmungen, die auf den Schutz der Verfassung und der in ihr geregelten Werte und Prinzipien zielen:
- das Partei- und Vereinigungsverbot,
- die Ewigkeitsgarantie (bestimmte Verfassungsprinzipien sind dauerhaft einer Verfassungsänderung entzogen),
- die Verwirkung bestimmter Grundrechte,
- die Einrichtung von Verfassungsschutzbehörden.
Verfassungsschutz findet jedoch nicht allein in einer staatlichen Behörde statt. Auch demokratisch interessierte und aufgeklärte Bürgerinnen und Bürger treten für den Erhalt und Schutz unserer Demokratie ein – bürgerschaftliches Engagement trägt daher wesentlich zum Schutz der Verfassung bei. In der Bundesrepublik Deutschland ist Kritik nicht verpönt, sondern erwünscht.
Die Demokratie benötigt den Schutz der Verfassung, weil damit Menschenrechte, Freiheit und Demokratie gesichert werden. Mit dem Grundgesetz wurde deshalb eine streitbare Demokratie geschaffen – eine Demokratie, die sich gegen ihre Abschaffung zu wehren weiß.
Den überwiegenden Teil seiner Erkenntnisse gewinnt der Verfassungsschutz aus offen zugänglichen Quellen. Nur rund 20 Prozent der Informationen stammen aus nachrichtendienstlichen Mitteln. Diese dürfen nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nur eingesetzt werden, wenn eine offene Informationserhebung nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht. Zu ihnen gehören insbesondere der Einsatz von Vertrauens- und Gewährspersonen (meist aus der extremistischen Szene angeworbene Personen; sie sind keine Beschäftigten der Behörde), die Observation, Bild- und Tonaufzeichnungen sowie die Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen.
Der Verfassungsschutz ist im Grundgesetz in Artikel 73 Nummer 10 b, c sowie in Artikel 87 Absatz 1 Satz 2 bereits verfassungsrechtlich verankert.
Er ist bei seiner Aufgabenerfüllung an Recht und Gesetz gebunden. Seine Arbeit ist daher durch eine Reihe von Rechtsvorschriften geregelt. Dazu gehören folgende Gesetze:
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Die Verfassungsschutzbehörde unterliegt der Kontrolle durch den Landtag. Diese Aufgabe nimmt die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) wahr. Hiervon bleiben die anderen Rechte des Landtags und seiner Ausschüsse unberührt. Die Landesregierung hat diese Kommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Die aus Abgeordneten des Landtags bestehende PKK tritt mindestens vierteljährlich zusammen. Grundsätzlich hat die PKK das Recht auf Erteilung von Auskünften, Einsicht in Akten und andere Unterlagen, Zugang zu Einrichtungen der Verfassungsschutzbehörde sowie auf Anhörung von Auskunftspersonen (§ 27 VerfSchG-LSA).
Bei Maßnahmen nach dem Artikel 10-Gesetz (Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses) und der Wahrnehmung von besonderen Auskunftsbefugnissen nach § 17a VerfSchG-LSA erfolgt die Kontrolle durch ein eigens dafür eingesetztes Gremium, die
G 10-Kommission.
Zusätzlich wird die Landesregierung auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes von dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, dem Landesrechnungshof und den Gerichten kontrolliert.
Schließlich unterliegt die Verfassungsschutzbehörde auch einer faktischen Kontrolle durch die Berichterstattung der Medien und der öffentlichen Meinung.
Vorträge
Das Vortragsangebot der Verfassungsschutzbehörde richtet sich primär an Behörden, Schulen und Hochschulen, Kommunen bzw. kommunale Entscheidungsträger, Verbände und Unternehmen. Die inhaltliche Struktur und Dauer der Vorträge können wir jeweils nach Ihren Wünschen ausrichten und an das Format Ihrer Veranstaltung (z.B. Fortbildung, Tagung, öffentliche Informationsveranstaltung) anpassen. Falls Sie sich für extremistische Strukturen in einem spezifischen lokalen Kontext interessieren, können wir, soweit die uns vorliegenden Erkenntnisse offen verwertbar sind, auch darauf näher eingehen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes halten Vorträge über
- offen verwertbare Ergebnisse der nachrichtendienstlichen Facharbeit,
- Präventionsmöglichkeiten und
- die Institution des Verfassungsschutzes.
Insbesondere der Wirtschaftsschutz empfiehlt sich der sachsen-anhaltischen Wirtschaft als Kooperationspartner. Öffentliche Vorträge, Sensibilisierungen von Firmenbelegschaften oder vertrauliche Gespräche mit Entscheidungsträgern können jederzeit angefragt werden.
Alle Vortragsangebote sind für Sie selbstverständlich kostenfrei.
Vortragsanfragen richten Sie bitte per Mail oder telefonisch an die nachfolgend genannten Kontaktdaten.
Kontakt
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 4: Verfassungsschutz
Nachtweide 82
39124 Magdeburg
Telefon: 0391/567-3900
E-Mail:
Medienvertreterinnen und Medienvertreter wenden sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums.
Ein Erstkontakt zur Ausstiegshilfe EXTRA ist auf folgenden Wegen möglich:
- über unsere kostenfreie Hotline 0800 - 22 44 101 (24 Stunden erreichbar)
- über unsere Homepage
www.ausstiegshilfe.sachsen-anhalt.de - per E-Mail an:
extra[at]mi.sachsen-anhalt.de
In unserer Erstkontaktstelle wird das Anliegen vertraulich und unverbindlich entgegen genommen. Hier können Sie sich über die Angebote und Möglichkeiten der
