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Landtag verabschiedet Gesetz

Bürgerinnen und Bürger können sich künftig online an- und ummelden

01.06.2023, Magdeburg – 057/2023

  • Ministerium für Inneres und Sport

Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt werden künftig auch Verwaltungsleistungen im Melderecht online nutzen können. Dabei geht es beispielsweise um die elektronische Anmeldung am neuen Wohnort, um die elektronische Erteilung von Meldebescheinigungen sowie Meldebestätigungen für elektronische An- und Ummeldungen. Sachsen-Anhalts Landtag hat am heutigen Donnerstag das von der Landesregierung eingebrachte Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes des Landes zum Bundesmeldegesetz verabschiedet und damit die erforderlichen landesrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Im nächsten Schritt muss die technische Umsetzung erfolgen.

Hintergrund ist das Onlinezugangsgesetz und die damit verbundene Verpflichtung von Bund und Ländern, Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen wird dann das Ausfüllen, Ausdrucken und das Versenden von Anträgen per Post mehr und mehr der Vergangenheit angehören.

Um Verwaltungsleistungen im Melderecht elektronisch anbieten zu können, müssen bestimmte technische Voraussetzungen geschaffen werden. In Sachsen-Anhalt bietet das Landesportal (www.sachsen‑anhalt.de) hierfür eine zentrale Lösung.

 

Impressum:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlich:
Patricia Blei
Pressesprecherin

Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg

Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542
Fax: 0391 567-5520
E-Mail: Pressestelle(at)mi.sachsen-anhalt.de

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