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Technische Informationen

Übersicht

Ab dem 1. Juli 2021 erfolgt die Überwachung des Online-Glücksspielmarktes in Deutschland durch informationstechnische Systeme. Der Anschluss an diese Systeme wird für Anbieter von Glücksspielen im Internet verpflichtend sein. Neben der durch das Bundesland Hessen betriebenen Spielersperrdatei OASIS, werden zwei Systeme, mit unterschiedlichen Aufgaben und Funktionsweisen zur Verfügung stehen.

  1. Ein Auswertesystem gem. § 6i Abs. 2 GlüStV 2021, das die für die Durchführung der Glücksspielaufsicht von den Glücksspielanbietern selbst erfassten Daten auswertet, und
  2. Zentrale Dateien, die für die Spieler die Einhaltung der Einzahlungslimitierung steuern (§ 6c GlüStV 2021) sowie das parallele Spielen bei mehreren Glücksspielanbietern verhindern (§ 6h GlüStV 2021).

Beide informationstechnischen Systeme werden seit dem 1. Januar 2023 von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder verwaltet und von Dataport, als Dienstleister der öffentlichen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, betrieben.

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Auswertesystem / Safe-Server

Das Auswertesystem dient der zuständigen Glücksspielbehörde als Werkzeug zur Überwachung der Aktivitäten von Glücksspielanbietern. Hierzu sind die Glücksspielanbieter verpflichtet, alle erforderlichen Daten zutreffend zu erfassen. Die Erfassung der Daten erfolgt selbständig durch die Glücksspielanbieter auf sogenannten Safe-Servern, die von den Glücksspielanbietern auf eigene Kosten eingerichtet und betrieben werden müssen. Das Auswertesystem greift regelmäßig auf die Safe-Server zu und lädt die Daten zur Verarbeitung herunter. Welche Daten erforderlich sind und in welcher Struktur diese von den Glücksspielanbietern auf den Safe-Servern gespeichert werden müssen, wird neben den technischen Anforderungen an die Safe-Server, und deren Schnittstellen, die für einen Datenzugriff erforderlich sind, in der „Technischen Richtlinie für die Safe-Server“ angegeben.

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Zentraldateien

Die Zentraldateien bestehen aus einer Datei zur Überwachung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits (Limitdatei) und einer Datei zur Verhinderung des parallelen Spiels bei mehreren Glücksspielanbietern (Aktivitätendatei). Die anbieterübergreifende Zuordnung von Einzahlungslimits zu einem Spieler und das Verhindern parallelen Spiels erfolgt über Pseudonyme, die den Spielern zugewiesen sind. Das Pseudonym eines Spielers wird bei dessen erstmaliger Registrierung durch einen Glücksspielanbieter in den Zentraldateien erstellt. Dabei übermittelt der Glücksspielanbieter auch eine von ihm festgelegte eindeutige Spieler-ID an die Zentraldateien, welche für die weitere spielerbezogene Kommunikation verwendet wird. Mit diesem Vorgehen wird sichergestellt, dass keine personenbezogenen Daten für Spieler gespeichert werden und der zuständigen Glücksspielbehörde keine personenbezogenen Daten von Spielern zugänglich sind.

Der Zugriff der Glücksspielanbieter auf die Zentraldateien wird durch Zertifikate autorisiert ermöglicht, deren Erstellung und Signierung im Prozess der Erlaubniserteilung stattfindet. Die Beschreibung der Schnittstellen der Zentraldateien und die technischen Anforderungen an die, die Zentraldateien bedienenden Systeme der Glücksspielanbieter werden in der „Technischen Richtlinie für die Zentraldateien“ angegeben.

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Allgemein

Zur Verwaltung eines Spielers durch die Zentraldateien stehen den Glücksspielanbietern die Funktionen

  • Spieler registrieren,
  • Spielerdaten ändern (führt zur Änderung des Spielerpseudonyms),
  • Spieler-ID ändern,
  • Spieler deregistrieren

zur Verfügung. Die Registrierung eines Spielers in den Zentraldateien ist für jeden Glücksspielanbieter verpflichtend und vorzunehmen, sobald ein Spieler ein Spielkonto eröffnet. Die Deregistrierung ist vorzunehmen, sobald ein Spieler sein Spielkonto löscht. Bei der erstmaligen Registrierung eines Spielers in den Zentraldateien ist die Angabe des durch den Spieler bestimmten anbieterübergreifenden Einzahlungslimits notwendig.

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Limitdatei

Die Aufgabe der Datei zur anbieterübergreifenden Einzahlungslimitierung besteht darin, die Einhaltung eines durch einen Spieler selbst festgelegten Einzahlungslimits anbieterübergreifend zu ermöglichen. Dafür werden die Funktionen

  • Einzahlungslimit setzen,
  • Einzahlung vornehmen

angeboten, die von jedem Glücksspielanbieter für jeden bei ihm registrierten Spieler zu bedienen sind.

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Aktivitätendatei

Die Aktivitätendatei ermöglicht die Verhinderung des parallelen Spiels bei mehreren Glücksspielanbietern. Hierfür werden die Funktionen

  • Spielerstatus „Aktiv“ setzen,
  • Spielerstatus „Inaktiv“ setzen

angeboten. Sobald ein Spieler mit der Spielaktivität beginnen möchte, ist dieser in den Zentraldateien „Aktiv“ zu setzen. Meldet die Zentraldatei einem Glücksspielanbieter, der einen Spieler „Aktiv“ setzen will, dass der Spieler bereits „Aktiv“ gesetzt ist, so darf der Glücksspielanbieter den Spieler die gewünschte Spielaktivität nicht ausführen lassen. Jeder Glücksspielanbieter, der einen Spieler „Aktiv“ gesetzt hat, muss diesen nach Beendigung der Spielaktivität „Inaktiv“ setzen.

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Technische Richtlinien und Zugang zum Testsystem

Potentielle zukünftige Glücksspielanbieter nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (Interessenten), die die Voraussetzung des § 4a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) GlüStV 2021 erfüllen (Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) können ab sofort Zugang zu den Technischen Richtlinien für die Zentraldateien und für das Auswertesystem sowie zur Testumgebung beantragen.

Die dafür notwendigen Informationen können auf der Internetseite der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder unter der Rubrik Aufsichtssysteme abgerufen werden..

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