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Kommunale Wirtschaft

Das durch das Grundgesetz und durch die Landesverfassung garantierte Recht der kommunalen Selbstverwaltung ermöglicht es den Kommunen im Sinne des Kommunalverfassungsgesetzes (Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise) grundsätzlich, sich in Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft auch außerhalb ihrer öffentlichen Verwaltung (Kernverwaltung) in Unternehmen des öffentlichen und des privaten Rechts zu betätigen. Der Landesgesetzgeber darf jedoch Zulässigkeitskriterien und Grenzen der kommunalwirtschaftlichen Betätigung bestimmen. Diese sind im 7. Teil, 3. Abschnitt des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (Unternehmen und Beteiligungen) geregelt.

Kommunale Unternehmen sind vor allem im Bereich der Versorgungswirtschaft, wie der Versorgung mit Energie (Strom, Gas, Wasser, Wärme), sowie auf den Gebieten des öffentlichen Personennahverkehrs, der Abwasser- und Abfallbeseitigung, Telekommunikation und der Wohnungswirtschaft tätig. Vielfach betreiben kommunale Unternehmen auch soziale und kulturelle Einrichtungen.

Das Aufgabengebiet Kommunale Wirtschaft befasst sich insbesondere mit Fragen der Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung, der Rechtmäßigkeit kommunaler Unternehmen in Rechtsformen des öffentlichen Rechts (Eigenbetriebe und Anstalten des öffentlichen Rechts) und des privaten Rechts (insbesondere von Gesellschaften mit beschränkter Haftung) bzw. der Beteiligung daran und mit Fragen der Steuerung und Kontrolle dieser Unternehmen. Zudem gehört die Mitwirkung an den Gesetzgebungsverfahren auf dem Gebiet des kommunalen Wirtschaftsrechts zum Aufgabengebiet Kommunale Wirtschaft.

Wichtige gesetzliche Grundlagen sind neben den Regelungen des Kommunalverfassungsgesetzes das Eigenbetriebsgesetz und die Eigenbetriebsverordnung, das Anstaltsgesetz und die Anstaltsverordnung, aber auch die gesellschaftsrechtlichen Regelungen des Aktiengesetzes und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Als Hilfestellung für ehrenamtlich Tätige, die mit Fragen der kommunalen Wirtschaft befasst sind, wurde ein „Handbuch über die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden in Sachsen-Anhalt“ erarbeitet.

Die aufgeführten landesrechtlichen Vorschriften und das Handbuch sind im Downloadservice abrufbar.