Statistik
Das Aufgabengebiet der amtlichen Statistik wird bestimmt durch eine Vielzahl einzelner statistischer Rechtsvorschriften, die als überwiegend Bundesstatistiken ein in sich geschlossenes und aufeinander abgestimmtes Gesamtsystem darstellen. Das zuständige Referat für Statistik ist für alle Grundsatzangelegenheiten der amtlichen Statistik einschließlich der Mitwirkung im Gesetzgebungsprozess für EU-, Bundes- und Landesvorschriften zuständig. Es nimmt zudem die Fachaufsicht über das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt wahr.
Nutzen Sie auch die Angebote der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sowie der internationalen Statistischen Ämter.