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Auswandererrecht

Seit der Novellierung des Gesetzes zum Schutz der Auswanderer und Auslandstätigen (AuswSG) im Jahr 2013 obliegt die Zuständigkeit der Durchführung des Gesetzes nicht mehr den Landkreisen und kreisfreien Städten, sondern dem Bundesverwaltungsamt (§ 3 Abs. 1 AuswSG i.d.F. vom 12.03.2013). Hier werden seitdem die Anträge auf Erlaubnis zur Auswandererberatung bearbeitet und entsprechende Genehmigungen erteilt oder abgelehnt.

Kontakt:
Bundesverwaltungsamt
Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige
10361 Berlin

Tel.: +49 (0) 22899358-4998
Fax:  +49 (0) 2289910358-5108

E-Mail: auswandern(at)bva.bund.de

Internet: http://www.auswandern.bund.de / http://www.bundesverwaltungsamt.de