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Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

Allgemeines

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) wurde gemäß § 27a GlüStV 2021 als Anstalt des öffentlichen Rechts in Trägerschaft der Vertragsländer nach Landesrecht Sachsen-Anhalt zum 1. Juli 2021 gegründet. Sitz der Anstalt ist Halle (Saale).

Die Behörde befindet sich derzeit im Aufbau. Es werden Mitarbeiter eingestellt und die notwendigen Strukturen geschaffen, um ab dem 1. Juli 2022 erste Aufgaben nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 zu übernehmen. Der Übergang der vollständigen Aufgaben (§§ 27e, 27f GlüStV 2021) mit dann 110 Mitarbeitern erfolgt zum 1. Januar 2023.

Bis dahin werden übergangsweise durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – die zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt – Aufgaben wie z. B. die Erteilung von Erlaubnissen für Online-Poker und virtuelles Automatenspiel sowie die Führung der Zentraldateien (Limitdatei und Datei zur Verhinderung parallelen Spiels im Internet bei mehreren Anbietern - Aktivitätsdatei) übernommen.

Detaillierte Informationen zu den Aufgaben, die übergangsweise durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt übernommen werden, finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes unter Glücksspielrechtliche Übergangsaufgaben nach § 27p GlüStV 2021.

Aufgaben

Die Anstalt soll die länderübergreifenden Erlaubnisverfahren und Aufsichtsmaßnahmen im Bereich des Online-Glücksspiels in Deutschland bündeln und für eine einheitliche Rechtsanwendung in diesem Bereich sorgen. Sie agiert dazu unter Beachtung der in § 1 GlüStV 2021 verankerten Ziele des Glücksspielstaatsvertrages 2021 als Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde für länderübergreifende Glücksspielangebote insbesondere im Internet im Rahmen der nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 festgelegten Aufgaben und Zuständigkeiten (§§ 27e, 27f GlüStV 2021).

Die Anstalt beobachtet die Entwicklungen des Glücksspielmarktes und der Forschungen im Zusammenhang mit Glücksspielen.

Die Anstalt soll die wissenschaftliche Forschung im Zusammenhang mit Glücksspielen fördern. Dazu kann sie Studien und Gutachten in Auftrag geben. Die Förderung der wissenschaftlichen Forschung erfolgt im Benehmen mit den obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Trägerländer. Soweit sich die Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf den Bereich der Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren bezieht, beteiligen die obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Trägerländer im Rahmen des Verfahrens zur Herstellung des Benehmens die für Suchtgefahren zuständigen obersten Landesbehörden.

Die Anstalt unterstützt die Länder bei der Zusammenarbeit ihrer Glücksspielaufsichtsbehörden und bei der Zusammenarbeit mit den Glücksspielaufsichtsbehörden anderer Staaten.

Kontakt und Ansprechpartner

Ronald Benter (Vorstand)

info(at)gluecksspiel-behoerde.de

Sie erreichen die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder postalisch:

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Anstalt des öffentlichen Rechts
Hansering 15
06108 Halle (Saale)

Die Internetseite der Gemeinsamen Glücksspielbehörde erreichen Sie unter www.gluecksspiel-behoerde.de.

Bei allgemeinen Fragen zur Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder wenden Sie sich an info(at)gluecksspiel-behoerde.de

Presseanfragen können an presse(at)gluecksspiel-Behoerde.de gerichtet werden.