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"Reichsbürgerbewegung" und "Selbstverwalter"

Unter dem Oberbegriff „Reichsbürger“ firmieren verschiedene Gruppierungen, die sich als Angehörige eines „Deutschen Reiches“ wähnen. Sie leugnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland, erkennen die Gültigkeit deutscher Gesetze nicht an und verweigern die Zahlung von Steuern, Sozialabgaben und Bußgeldern.

Als „Selbstverwalter“ wird eine heterogene Gruppe von Einzelpersonen bezeichnet, die im Gegensatz zu den „Reichsbürgern“ und „Reichsregierungen“ nicht vom Weiterbestehen des Deutschen Reiches überzeugt sind, sondern behaupten, sie könnten durch eine Erklärung aus der Bundesrepublik ausscheiden oder dass diese gar nicht existent sei.

Die Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt hat die sogenannten „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ als verfassungsfeindliche Bestrebung im Sinne des § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) eingestuft. Die Ziele und Verhaltensweisen von „Reichsregierungen“, „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ zeigen gem. § 7 Abs. 2 VerfSchG-LSA tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Landes sowie den Gedanken der Völkerverständigung und insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind.

Wegen dieser Vielschichtigkeit und Komplexität des Auftretens der „Reichsbürger“-Szene bedarf es im Umgang einer differenzierten Sicht, aber auch eines konsequenten Handelns, insbesondere betroffener Verwaltungsbehörden.

Weitere Informationen zur "Malta-Masche" sowie Hinweise auf Publikationen.