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Erstaufnahme, Unterbringung, Rückführung

Im Rahmen der obersten Fachaufsicht über die zuständigen Ausländerbehörden, die Landkreise und kreisfreien Städten sowie das Landesverwaltungsamt ist die Entwicklung, Umsetzung und Einhaltung der entsprechenden bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen sicherzustellen. In diesem Zusammenhang sind unter anderem Regelungen für eine einheitliche Verwaltungspraxis auf Landesebene in Fragen der Aufnahme, Unterbringung, Betreuung, Verteilung, der freiwilligen und zwangsweisen Rückkehr und zum ausländischen Passrecht zu erarbeiten.

Zudem wirkt das Referat bei Änderungen einschlägiger Bestimmungen auf Bundesebene wie z. B. dem Asylgesetz mit.

Darüber hinaus werden hier das Aufnahmegesetz des Landes sowie die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen betreut und die Kostenerstattung für die Aufnahmekommunen geregelt.
Im Übrigen wird hier die Unterbringungskonzeption für die Landeserstaufnahme aktuell gehalten und die oberste Fachaufsicht über die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber sowie die Landeserstaufnahmeeinrichtungen wahrgenommen.

Rückkehrmanagement in Sachsen-Anhalt/Positionspapier

Nachdem das Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2016 die organisatorischen Voraussetzungen für ein optimiertes Rückkehrmanagement geschaffen hat, konzentrieren sich die Rückführungen nunmehr auf folgende Arbeitsschwerpunkte:

  • Priorisierung der Rückführungen:

Das Rückkehrmanagement legt einen besonderen Fokus auf die Länder, die an der Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern mitwirken. Das heißt, dass die Überstellung von Dublin-Fällen in andere europäische Mitgliedstaaten, die Rückführung von Neufällen in kooperierende Herkunftsländer und die Rückführung von Bestandsfällen aus den Westbalkanstaaten (einschließlich der weiteren Durchführung von Sammelchartermaßnahmen) vorrangig erfolgen. Diese Schwerpunktsetzung trägt auch dem Grundsatz „Last in – first out“ Rechnung. In der Vergangenheit hat sich nämlich gezeigt, dass mit zunehmender Aufenthaltsdauer die Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise sinkt.

  • Förderung der freiwilligen Rückkehr:

Sachsen-Anhalt legt auch weiterhin einen Schwerpunkt auf Maßnahmen der freiwilligen Rückkehr. Diese werden insbesondere konzentriert auf Länder wie Indien und westafrikanische Staaten, die zu den so genannten Cluster-D-Ländern (Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern ist stark verbesserungswürdig) und zu den wichtigsten Herkunftsländern der in Sachsen-Anhalt ausreisepflichtigen Ausländer zählen. Die Quote der Ausreisepflichtigen aus Staaten mit großen Rückführungsproblemen ist in Sachsen-Anhalt mit 54 Prozent fast doppelt so hoch ist  wie der Bundesdurchschnitt von 29 Prozent.

Weitergehende Informationen im Positionspapier „Rückkehrmanagement in Sachsen-Anhalt“.
(Stand: 27. März 2017)

Eine Bilanzierung ist zum Februar 2018 erfolgt.

Leitfaden zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Erstaufnahmeeinrichtungen

Das Ministerium für Inneres und Sport hat im Zusammenwirken mit dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung, dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration sowie betroffenen Interessenverbänden in einem Leitfaden Rahmenbedingungen erarbeitet, die zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt zu erfüllen sind.
(Stand: April 2018)