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Häufig gestellte Fragen zur Unterbringung von Asylsuchenden im Rahmen der Erstaufnahme

1. Was ist mit „Erstaufnahme“ gemeint?

Mit Erstaufnahme ist der erste Zeitraum der Unterbringung neu angekommener Asylsuchender in Einrichtungen der Bundesländer gemeint. Die Bundesländer sind dazu verpflichtet sogenannte Aufnahmeeinrichtungen zu diesem Zweck vorzuhalten. In diesen Einrichtungen müssen Asylsuchende einige Zeit wohnen. Ziel ist es, dass Asylsuchende für die Behörden während des Asylverfahrens gut erreichbar sind. Während des Aufenthalts in einer Aufnahmeeinrichtung erfolgen die Registrierung, eine medizinische Untersuchung sowie die Einreichung und Prüfung des Asylantrages. Um den Asylantrag auf kurzem Weg stellen zu können, befindet sich meist in direkter Nähe der Aufnahmeeinrichtung eine Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge – das BAMF. Das BAMF prüft und entscheidet über die gestellten Asylanträge.

2. Wie werden Asylsuchende in Deutschland verteilt?

Asylsuchende, die nach Deutschland kommen, werden auf die Bundesländer verteilt. Um eine angemessene und gerechte Verteilung sicherzustellen, erfolgt die Verteilung der Asylsuchenden auf die Bundesländer nach einer Aufnahmequote. Die Aufnahmequote richtet sich nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“, der in Abhängigkeit des Steueraufkommens und der Bevölkerungszahl in den Bundesländern ausgestaltet ist. Sachsen-Anhalt hat 2,69 Prozent aller neu in Deutschland ankommenden Asylsuchenden aufzunehmen. Im Anschluss an die erste Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer erfolgt die Verteilung der Asylsuchenden auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Innerhalb Sachsen-Anhalts erfolgt die Verteilung unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl.

3. Was bedeutet Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt (ZASt)?

In Sachsen-Anhalt ist die „Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt“, abgekürzt „ZASt“, die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung. Die ZASt organisiert die Unterbringung von Asylsuchenden an verschiedenen Standorten in Sachsen-Anhalt. Neben der Hauptstelle in Halberstadt gibt es weitere Landesaufnahmeeinrichtungen in Magdeburg und Bernburg. Anfang Mai 2024 wird eine neue Landesaufnahmeeinrichtung in Stendal eröffnet. Im Landkreis Harz werden weitere kleinere Außenstellen betrieben, die der Hauptstelle der ZASt zugeordnet sind.

4. Was passiert in der Hauptstelle der ZASt in Halberstadt?

Alle neu in Sachsen-Anhalt ankommenden Asylsuchenden müssen sich zur ZASt Halbestadt begeben. Wenn eine Person dort ankommt, wird sie zuerst registriert. Das bedeutet, dass persönliche Daten und Fingerabdrücke abgenommen werden und eine Sicherheitsüberprüfung eingeleitet wird. Alle Asylsuchenden werden anschließend durch das Gesundheitsamt des Landkreises Harz auf ansteckende Krankheiten ärztlich untersucht. Um Erkrankungen vorzubeugen, wird den Asylsuchenden auch die Möglichkeit gegeben, sich vor Ort impfen zu lassen.

Die Mitarbeiter der Aufnahmeeinrichtung informieren die Asylsuchenden in mehreren Sprachen über ihren Aufenthalt in der ZASt, die vorhandenen Beratungsangebote sowie über den Ablauf des Asylverfahrens. Wird festgestellt, dass bei einer Person beispielsweise aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung oder Behinderung oder einer Schwangerschaft besondere Maßnahmen erforderlich sind, wird eine besondere Unterbringung gewährleistet.

5. Was bedeutet Asylverfahren?

Menschen, die aus ihrem Herkunftsland geflohen sind, können in Deutschland Asyl beantragen. Nach ihrer Ankunft in der ZASt in Halberstadt sollen die Asylsuchenden während ihres Aufenthalts in der Aufnahmeeinrichtung in der Regel alle für das Asylverfahren notwendigen Schritte durchlaufen. An der Hauptstelle der ZASt in Halberstadt betreibt auch das für die Bearbeitung von Asylverfahren zuständige BAMF eine Außenstelle. Hier stellt die Person, die Schutz sucht, einen Antrag auf Asyl. Während des Verfahrens wird die Person befragt. Für die Prüfung ist es wichtig zu erfahren, warum eine Person ihr Herkunftsland verlassen hat. Am Ende des Verfahrens wird eine Entscheidung darüber getroffen, ob die Person nach den gesetzlichen Bestimmungen einen Schutzstatus erhalten kann. Das Asylverfahren kann unterschiedlich lange dauern. Weitere detailliertere Informationen zum Asylverfahren finden Sie auf den Seiten des BAMF.

6. Wie werden Asylsuchende in der ZASt versorgt?

Asylsuchende erhalten in der Erstaufnahmeeinrichtung alles Nötige, um ihren täglichen Bedarf zu decken. Dazu gehören Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung, Kleidung und weitere Sachmittel, die im Alltag benötigt werden. Es gibt auch Sozialarbeiter und Betreuer vor Ort, die den Asylsuchenden in ihrem Alltag helfen und sie während des Asylverfahrens unterstützen. Die ZASt bietet auch Kinderbetreuungsangebote an. Während des Aufenthalts in der ZASt besuchen Kinder keine Betreuungseinrichtungen oder Schulen in den Landkreisen oder kreisfreien Städten. In der ZASt werden zudem Asylverfahrensberatung sowie Rückkehrberatung angeboten. Asylsuchende haben unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, während ihres Aufenthalts in der ZASt Arbeitsgelegenheiten gegen geringfügige Aufwandsentschädigung wahrzunehmen. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsarbeiten, Übersetzungstätigkeiten oder die Pflege der Außenanlagen.

7. Welche Maßnahmen werden für besonders schutzbedürftige Personen ergriffen

Für besonders schutzbedürftige Personen (wie beispielsweise Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderungen, Personen mit körperlichen und seelischen Erkrankungen, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende sowie Opfer des Menschenhandels, der Folter oder sexueller Gewalt) werden in der ZASt besondere bauliche, organisatorische und personelle Schutzmaßnahmen ergriffen, um ihre Sicherheit und besonderen Bedarfe während der Unterbringung im Rahmen der Erstaufnahme zu gewährleisten.

8. Welche Funktion hat die Landesaufnahmeeinrichtung (LAE) in Stendal?

Die Landesaufnahmeeinrichtung in Stendal ist insbesondere dafür vorgesehen, die besonderen Unterbringungsbedarfe schutzbedürftiger Personen und Frauen zu erfüllen. In der LAE Stendal werden zudem auch Plätze für Asylsuchende vorgehalten, für die keine besonderen Unterbringungsbedarfe gelten z.B. Ehepaare, Familien mit volljährigen Kindern oder alleinreisende Männer.

Die Einrichtung in Stendal wird im Mai 2024 vorzeitig in Betrieb genommen. Es stehen 500 bis 600 Bettenplätze zur Verfügung. Werden alle Baumaßnahmen bis Ende 2025 abgeschlossen, stehen ab diesem Zeitpunkt bis zu 1.000 Bettenplätze zur Unterbringung von Asylsuchenden bereit.

9. Wer betreut die Menschen in der Landesaufnahmeeinrichtung (LAE) in Stendal?

Für die Betreuung der in der LAE Stendal untergebrachten Asylsuchenden wurden Dienstleistungen für die soziale und medizinische Betreuung, Reinigung, Wäscherei, Verpflegung sowie für Hausmeistertätigkeiten vergeben. Zusätzlich sind Mitarbeiter des Landes und des Landkreises Stendal in der Landesaufnahmeeinrichtung tätig. Der Landkreis Stendal ist für die ausländerbehördliche und leistungsrechtliche Betreuung der Asylsuchenden zuständig.

Die Kinderbetreuung sowie ein schulvorbereitendes Angebot werden in der Landesaufnahmeeinrichtung angeboten. Auch Beratungsangebote wie die Asylverfahrens- und Rückkehrberatung werden unterbreitet. Das BAMF wird vor Ort auch Anhörungen im Asylverfahren durchführen. Durch Mitarbeitende aus dem Bereich soziale Betreuung werden den Bewohnern der Landesaufnahmeeinrichtung auch Angebote im Bereich Freizeit und Sport vorgeschlagen.

10. Dürfen Bewohner die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen?

Der Asylsuchende ist nach dem Gesetz verpflichtet, in der Erstaufnahmeeinrichtung, der er zugewiesen wurde, zu wohnen. Die Bewohner müssen sich aber nicht durchgehend in der Einrichtung aufhalten, sie dürfen die Einrichtungen der ZASt verlassen. Der Aufenthalt in der Erstaufnahme dauert für die meisten Bewohner in der Regel wenige Monate. Im Einzelfall kann die Dauer des Aufenthalts länger sein, z. B. für Personen, die aus so genannten sicheren Herkunftsländern eingereist sind. Familien mit Kindern wohnen höchstens sechs Monate in der ZASt.

11. Besuchen Kinder, die in der ZASt, untergebracht sind eine Schule?

Für die Dauer des Aufenthalts eines Kindes in einer Erstaufnahmeeinrichtung in Sachsen-Anhalt besteht keine Schulpflicht. Daher können Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter in der ZASt eine Lernwerkstatt besuchen, welche vom Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. betrieben wird. Hier werden Kinder und Jugendliche auf den Schulalltag vorbereitet und erlangen erste Deutschkenntnisse. Auch Kurse wie Musik, Basteln oder Spielzeit werden angeboten.

Kinder werden mit ihren Familien spätestens nach sechs Monaten aus der Erstaufnahmeeinrichtung in andere Unterkünfte in den Landkreisen und kreisfreien Städten verteilt. Erst dann setzt die Schulpflicht in der Regelschule ein.

12. Wie wird die Sicherheit gewährleistet?

Für die Sicherheit in allen Einrichtungen der ZASt beauftragt das Land Sachsen-Anhalt einen geschulten Sicherheitsdienst. Der Sicherheitsdienst ist rund um die Uhr vor Ort. Es erfolgen Zutrittskontrollen in den Eingangsbereichen. Auch die Zusammenarbeit mit der Landespolizei wird durchgehend sichergestellt.

13. Was ist der Unterschied zwischen einer Landesaufnahmeeinrichtung und einer Gemeinschaftsunterkunft?

Eine Landesaufnahmeeinrichtung ist eine Einrichtung, in der Menschen zuerst untergebracht werden, die als Asylsuchende neu nach Deutschland kommen. Hier werden sie registriert, medizinisch untersucht und bekommen Unterkunft, Verpflegung sowie Unterstützung bei der Antragstellung auf Asyl. Erst danach werden sie einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zugewiesen und dort in eigenen Unterkünften untergebracht. Dabei werden auch Sammelunterkünfte, sogenannte Gemeinschaftsunterkünfte, genutzt.

Weitere Hintergrundinformationen zur Zugangssituation in Sachsen-Anhalt und zur Landeserstaufnahmeeinrichtung in Stendal finden sie hier.