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Sportförderung

Die Förderung des Sports erfolgt auf Grundlage des am 1.1.2013 in Kraft getretenen Sportfördergesetzes.

Förderung des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e. V. und des Trägervereins des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt

Der LandesSportBund Sachsen-Anhalt e. V. und der Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt werden gemäß § 6 des Sportfördergesetzes institutionell gefördert. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.

Unterstützung der Sportvereine, Kreis- und Stadtsportbünde und Landesfachverbände

Die mehr als 3.000 Sportvereine, 14 Kreis- und Stadtsportbünde und 51 Landesfachverbände haben gemäß § 8 und § 9 des Sportfördergesetzes Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Form von Pauschalen. Bei der Bemessung er Pauschalen finden transparente Kriterien wie zum Beispiel die Anzahl der Mitglieder oder der lizenzierten Übungsleiter, Anwendung. die Einzelheiten zur Höhe der Bemessung der Pauschalen werden durch die Verordnung zur Ausführung des Sportfördergesetzes geregelt.

Förderung von Sportstätten

Das Land fördert gemäß § 10 Sportfördergesetz die Sanierung, Modernisierung, den Um- und Ausbau sowie den Neubau von Sportstätten. Das Land gewährt entsprechende Zuwendungen auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.

Projektförderung

Außerdem gewährt das Land gemäß § 7 Sportfördergesetz Maßnahmen zur Förderung von sportlichen Projekten. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im sportlichen Bereich. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.

Richtlinie für hochrangige Wettkämpfe

Das Land Sachsen-Anhalt fördert hochrangige nationale und internationale Sportveranstaltungen (z. B. Welt-, Europa- und Deutsche Meisterschaften und sonstige herausragende Sportveranstaltungen) in Sachsen-Anhalt.

Antragsteller können neben Sportorganisationen auch Gemeinden und Gemeindeverbände sein.

Hier erhalten Sie Informationen zum Verfahren und das Antragsformular.

Sportstipendium

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt studierenden Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern des Landes Sachsen-Anhalt ein Sportstipendium in Höhe von 300 € pro Monat. Dieser Betrag ist zum Ausgleich erhöhter Aufwendungen der Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern im Prozess der Entwicklung sportlicher Spitzenleistungen zu verwenden.

Ziel ist es, mit dem Sportstipendium die Rahmenbedingungen zu verbessern, damit Athletinnen und Athleten parallel zur sportlichen Karriere möglichst auch eine berufliche Laufbahn verfolgen können.

Förderanträge sind bis zum 15. August an den Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt zu stellen. Die Vergabe des Stipendiums erfolgt studienjahrweise.

Hier finden Sie die Kriterien sowie den Antrag für ein Sportstipendium.

Überblick über Fördermöglichkeiten

Eine komprimierte Zusammenfassung von Förderprogrammen des Landes, über die Sportvereine eine Förderung erhalten können, enthält der „Fördermittelwegweiser für Sportvereine". Die Broschüre kann hier bestellt werden.

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