Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 15. August 2019 (BGBL. S. 1307) wird mit Wirkung vom 1. März 2020 der Rahmen für eine zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Zuwanderung von Fachkräften aus Ländern außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland geschaffen. Das Gesetz zielt insoweit darauf ab, den für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands notwendigen Fachkräftebedarf weiter zu sichern. Dafür werden viele, insbesondere aufenthaltsrechtliche, Vorschriften neu strukturiert und umfassend neu gefasst.
Folgende Handreichung gibt einen Überblick über die für die Ausländerbehörden relevanten Normänderungen. Zugleich führt sie tabellarisch die bei den jeweiligen Vorschriften einschlägigen Akteure im regulären Verfahren der Ersteinreise bzw. im Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG auf.
Hier können Sie die Handreichung downloaden, nach Stichworten durchsuchen oder ausdrucken.
(nicht barrierefreies Dokument)