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Kommunales Haushaltsrecht

Eine Auflistung der Rechtsvorschriften, Rundbriefe, Erlasse und häufig gestellten Fragen (FAQ) finden Sie im Downloadservice.

Mit dem Gesetz über ein Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen für die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt vom 22. März 2006 (GVBl. LSA S. 128), aufbauend auf dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom 22. November 2003, wurde zum Stichtag 1. Januar 2013 das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) – auch Doppik genannt – in Sachsen-Anhalt formal eingeführt. Eine flächendeckende Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in allen Kommunen im Land erfolgte zum 1. Januar 2015.

Mit der Einführung der Doppik wurde das kamerale Buchungssystem (einfache Buchung der Ein- und Auszahlungen nach den Zuordnungsvorschriften des Gruppierungsplans) in den Kommunen abgeschafft und in Anlehnung an das kaufmännische Prinzip der doppelten Buchführung das doppische Buchungssystem eingeführt. Damit wird der Haushalt der Kommune nicht mehr kameral in einen Verwaltungs- und einen Vermögenshaushalt unterteilt, sondern das Vermögen und die Schulden der Kommune doppisch in einer Vermögensrechnung (Bilanz) erfasst. Mit der Haushaltsbewirtschaftung werden die zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge in der Ergebnisrechnung und der Geldfluss, d.h. alle Einzahlungen und Auszahlungen in der Finanzrechnung periodengerecht abgebildet. Wie diese drei Komponenten zusammenwirken, stellt die Übersicht Das doppische Buchungssystem“ dar.

Einen detaillierten Überblick über die Unterschiede zwischen der Kameralistik und der Doppik sowie Hinweise für die Anwendung des NKHR gibt der „Leitfaden für Rats- und Kreistagsmitglieder“ vom Februar 2012.

Die Grundsätze des NKHR sind im Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 geregelt (Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. November 2020 (GVBl. LSA S. 630).

Des Weiteren umfasst das aktuelle Regelwerk derzeit folgende Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die in regelmäßigen Abständen evaluiert werden:

  • Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO)
  • Kommunalkassen- und Buchführungsverordnung (KomKBVO)
  • SARS-CoV-2 Kommunale Haushaltsrechtsverordnung (SARS-CoV-2-KomHRVO)
  • KomHKSVO
  • Inventurrichtlinie (InventRL)
  • Bewertungsrichtlinie (BewertRL)
  • SARS-CoV-2 Kommunale Haushaltsrechtsverordnung ( SARS-CoV-2-KomHRVO)
  • Kontenrahmenplan einschließlich Zuordnungsvorschriften
  • Produktrahmenplan einschließlich Zuordnungsvorschriften
  • Bereichsabgrenzung
  • Verbindliche Muster sowie
  • diverse Runderlasse zu einzelnen Themen.

Wichtige Vorschriften zur Haushaltssystematik sowie Erläuterungen und Hinweise zu den Anforderungen an die Finanzstatistik finden Sie auf der Internetseite des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt. 

Stand: März 2023