Sponsoring trägt in geeigneten Fällen unterstützend dazu bei, Verwaltungsziele zu erreichen. Öffentlichen Stellen des Landes ist es möglich, Zuwendungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben anzunehmen, dies ist jedoch stark reglementiert und an enge Voraussetzungen gebunden. Die öffentliche Verwaltung muss dabei bereits jeden Anschein fremder Einflussnahme vermeiden, um die staatliche Integrität und die Neutralität sowie das Ansehen des Landes in der Öffentlichkeit zu wahren. Dies kann nur dann gelingen, wenn Verwaltungshandeln jederzeit und für jedermann nachvollziehbar und transparent gestaltet wird.
Detaillierte Regelungen zum Umgang mit Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen in der Landesverwaltung sind im Gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport, der Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom 05.03.2012-Z3.13-02081 (MBl. LSA S. 115 ff.), geändert durch Gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport, der Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom 22.11.2017 (MBl. LSA S. 768) enthalten.
Mit o.g. Runderlass hat sich die Landesverwaltung u.a. verpflichtet, eingeworbene Leistungen aus Sponsoring zu veröffentlichen. Die Offenlegung erfolgt in einem zweijährlichen Bericht des Ministeriums für Inneres und Sport, in dem die von den obersten Landesbehörden in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich angenommenen Geld-, Sach- und Dienstleistungen aus Sponsoring mit einem Wert von mehr als 1 000 Euro erfasst werden.
Nachfolgend finden Sie Verlinkungen zu den Sponsoringberichten der Landesverwaltung der letzten Jahre.
Sponsoringbericht 2017/2018
Sponsoringbericht 2019/2020
Sponsoringbericht 2021/2022