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Militärische Angelegenheiten

Zivil-Militärische Zusammenarbeit sind all die Maßnahmen, Kräfte und Mittel, welche die Beziehungen zwischen Dienststellen der Bundeswehr auf der einen Seite und zivilen Behörden sowie der Zivilbevölkerung auf der anderen Seite regeln, unterstützen oder fördern.

Der Referatsteil Militärische Angelegenheiten bearbeitet folgende Aufgabengebiete: 

  • Wehrrecht,
  • Allgemeine Wehrangelegenheiten

Diese Aufgabe umfasst im Wesentlichen die Bereiche Unterhaltssicherungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Freiwillig Wehrdienst Leistende, aber auch Stellungnahmen in allen anderen wehrrechtlichen Fragen und Gesetzesvorhaben.

Das Landeskommando Sachsen-Anhalt

  • ist der zentrale Ansprechpartner der Bundeswehr für die Landesregierung für alle Fragen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit,
  • ist zuständig für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit mit den zivilen Dienststellen und Behörden des Bundeslandes,
  • koordiniert Unterstützungsleistungen der  Bundeswehr bei Katastrophen und besonders schweren Unglücksfällen,
  • führt und bildet die Reservisten aus, die für die Kreisverbindungskommandos und das Bezirksverbindungskommando zuständig sind,
  • arbeitet mit den Medien im Land Sachsen - Anhalt zusammen und koordiniert die allgemeine Informationsarbeit der Bundeswehr

Das Landeskommando Sachsen-Anhalt ist erreichbar unter:

Landeskommando Sachsen-Anhalt
Am Buckauer Tor 1-2
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 662462 380

 

Militärischer Flugbetrieb

Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 8620730 können sich alle Bürger mit ihren Sorgen, Wünschen oder Beschwerden zum militärischen Flugbetrieb direkt an die Luftwaffe wenden.
Die Mitarbeiter im Luftwaffenamt Köln beantworten Fragen zum Thema Fluglärm und Tiefflug, geben Auskunft über anstehende Flugoperationen der Bundeswehr sowie den Flugbetrieb der Alliierten im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland.

Manöver und andere Übungen der Bundeswehr und der Alliierten

Diese werden gemäß der „Richtlinien über die Bearbeitung von militärischen Übungsangelegenheiten durch das Landesverwaltungsamt, die Landkreise und kreisfreien Städte“ bearbeitet.

Die für Übungsschäden in Sachsen-Anhalt zuständigen Standortverwaltungen der Bundeswehr sind:

  • für die Landeshauptstadt Magdeburg sowie für die Landkreise Börde, Jerichower Land, Altmarkkreis Salzwedel und Stendal:

Bundeswehrdienstleistungszentrum Burg
Thomas-Müntzer-Straße 5b
39288 Burg
Telefon: 03921 900

  • für die Städte Halle (Saale) und Dessau-Roßlau sowie die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Harz, Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Salzlandkreis und Wittenberg:

Bundeswehrdienstleistungszentrum Weißenfels
Zeitzer Str. 95
06667 Weißenfels
Telefon: 03443 330

Für die Abgeltung der von den Gaststreitkräften in Sachsen-Anhalt verursachten Schäden sind seit dem 1. Januar 2005 zuständig:

  • für Personenschäden:

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Schadensregulierungsstelle
Regionalbüro Ost Erfurt
Drosselbergstraße 2
99097 Erfurt

  • für alle übrigen Schäden:

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Schadensregulierungsstelle
Regionalbüro Nord Soltau
Winsener Straße 34 g
29614 Soltau

Rechtsgrundlage für die Abgeltung von Schäden ist Art. 3 § 5 des Gesetzes über die Rechtsstellung ausländischer Streitkräfte bei vorübergehenden Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland (Streitkräfteaufenthaltsgesetz – SkAufG) vom 20.07.1995 (BGBl. II S. 554).