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Rechtsgrundlagen

E-Government-Gesetz

Das E-Government-Gesetz regelt die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien. Es ist ein Bundesgesetz und gilt unmittelbar für die Ausführung von Bundesrecht.

E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalt

Das E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalt bildet im Land die Grundlage für das elektronische Verwaltungshandeln sowie die Organisation und Koordinierung der Informations- und Kommunikationstechnologie. Das Gesetz berücksichtigt dabei bereits bestehende Regelungen auf dem Gebiet der elektronischen Verwaltung und schließt verbleibende Regelungslücken. Es regelt:

  • Die Ausweitung des Geltungsbereichs des E-Government-Gesetzes in Bezug auf die Anwendung von Landesrecht.
  • Vorgaben für elektronische Aktenführung und Vorgangsbearbeitung.
  • Vorgaben für die elektronische Kommunikation und elektronische Beteiligungsverfahren.
  • Vorgaben für die Erbringung elektronischer Verwaltungsleistungen nach Maßgabe des Onlinezugangsgesetzes: Anforderungen an Portale, IT-Komponenten und Datenschutz.
  • Die verwaltungsträgerübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Mit dem am 22. April 2026 beschlossen Gesetz zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist das EGovG LSA an neue Bundes- und EU-Vorgaben zur elektronischen Verwaltung angepasst worden. Die Änderungen betreffen vor allem das Anbieten und die Abwicklung elektronischer Verwaltungsleistungen im Land Sachsen-Anhalt.

Verordnungen auf Grundlage des E-Government-Gesetzes Sachsen-Anhalt

Auf Grundlage des E-Government-Gesetzes Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung folgende Verordnungen beschlossen:

Elektronische Aktenverordnung Sachsen-Anhalt
Diese Verordnung trifft für Landesbehörden und Einrichtungen des Landes ergänzende Regelungen zur elektronischen Aktenführung und Vorgangsbearbeitung.

Portalverordnung Sachsen-Anhalt
Diese Verordnung regelt den technischen Betrieb und die Nutzung des Landesportals Sachsen-Anhalt als Verwaltungsportal im Sinne des Onlinezugangsgesetzes.

Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG)

Das OZG enthält die Verpflichtung, alle Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und alle Verwaltungsportale von Bund und Ländern zu einem Portalverbund zu verknüpfen.