Rechtsgrundlagen
E-Government-Gesetz
Das E-Government-Gesetz regelt die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien. Es ist ein Bundesgesetz und gilt unmittelbar für die Ausführung von Bundesrecht.
E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalt
Das E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalt bildet im Land die Grundlage für das elektronische Verwaltungshandeln sowie die Organisation und Koordinierung der Informations- und Kommunikationstechnologie. Das Gesetz berücksichtigt dabei bereits bestehende Regelungen auf dem Gebiet der elektronischen Verwaltung und schließt verbleibende Regelungslücken. Es regelt:
- Die Ausweitung des Geltungsbereichs des E-Government-Gesetzes in Bezug auf die Anwendung von Landesrecht.
- Vorgaben für elektronische Aktenführung und Vorgangsbearbeitung.
- Vorgaben für die elektronische Kommunikation und elektronische Beteiligungsverfahren.
- Vorgaben für die Erbringung elektronischer Verwaltungsleistungen nach Maßgabe des Onlinezugangsgesetzes: Anforderungen an Portale, Nutzerkonten und Datenschutz.
- Die verwaltungsträgerübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Mit dem Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes sind neue elektronische Zugangsmöglichkeiten geschaffen worden. Ferner ist das Gesetz an zwischenzeitlich erfolgte Änderungen des Onlinezugangsgesetzes angepasst worden.
Verordnungen auf Grundlage des E-Government-Gesetzes Sachsen-Anhalt
Auf Grundlage des E-Government-Gesetzes Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung folgende Verordnungen beschlossen:
Elektronische Aktenverordnung Sachsen-Anhalt
Diese Verordnung trifft für Landesbehörden und Einrichtungen des Landes ergänzende Regelungen zur elektronischen Aktenführung und Vorgangsbearbeitung.
Portalverordnung Sachsen-Anhalt
Diese Verordnung regelt den technischen Betrieb und die Nutzung des Landesportals Sachsen-Anhalt als Verwaltungsportal im Sinne des Onlinezugangsgesetzes.
Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG)
Das OZG enthält die Verpflichtung, alle Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und alle Verwaltungsportale von Bund und Ländern zu einem Portalverbund zu verknüpfen.