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Hier finden Sie Informationen rund um das Thema "Wahlen" im Land Sachsen-Anhalt

Wahlen

Das Aufgabengebiet Wahlen ist für die Erarbeitung von Gesetzesgrundlagen und Verordnungen für die Landtagswahl (LWG und LWO), die Kommunalwahlen (KWG LSA und KWO LSA) sowie für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide (VAbstG und VAbstVO) im Land Sachsen-Anhalt zuständig.

Außerdem werden die Aufgaben der Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin wahrgenommen:

  1. Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag und zum Landtag von Sachsen-Anhalt
     
  2. Prüfung der eingereichten Landeswahlvorschläge
     
  3. Vorbereitung der Sitzungen des Landeswahlausschusses für die einzelnen Wahlen
     
  4. Unterstützung der Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter in den Wahlkreisen
     
  5. Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse der
    - Wahl zum Europäischen Parlament
    - Wahl zum Deutschen Bundestag
    - Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt
    - Kommunalwahlen unter Einbeziehung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.
     
  6. Erstattung der bei den Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleitern sowie den Städten und Gemeinden entstandenen Wahlkosten für die Europawahl, Bundestagswahl und Landtagswahl.