Menu
menu

Melderecht; Pass- und Personalausweisrecht

Für die Ausführung des Bundesmeldegesetzes, des Passgesetzes sowie des Personalausweisgesetzes sind in Sachsen-Anhalt die Gemeinden und Verbandsgemeinden als Melde-, Pass- und Personalausweisbehörden zuständig.

Bezogen auf Ihren Wohnort finden Sie hier weitere Informationen. Hinweise zur An- oder Abmeldung einer Wohnung erhalten Sie im Bürger- und Unternehmensservice beispielsweise unter der Rubrik "Umzug", unter der Rubrik "Personaldokumente" bekommen Sie Hinweise zur Beantragung eines Passes oder Personalausweises.

Namensänderungsrecht

Während für zivilrechtliche Erklärungen zu Vor- und Familiennamen das Standesamt im Rahmen der Beurkundung von Geburten und Eheschließungen sowie Lebenspartnerschaften zuständig sind, obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als zuständige Namensänderungsbehörde die Bearbeitung von Anträgen auf öffentlich-rechtliche Änderung des Namens.
Voraussetzung für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes, der gegeben ist, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers an der Namensänderung so wesentlich ist, dass die Belange der Allgemeinheit, die in der Regel die Beibehaltung des bisherigen Namens fordern, zurücktreten müssen.
Im Rahmen der obersten Fachaufsicht soll eine einheitliche Umsetzung des Namensänderungsgesetzes sichergestellt werden.