Menu
menu

Recht der Vertriebenen

Im Rahmen der obersten Fachaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte gewährleistet das Referat über das Landesverwaltungsamt eine einheitliche Verwaltungspraxis bei der Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlern.

Für Maßnahmen und Projekte zur Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen stellt das Land Fördermittel nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen und Projekte nach §§ 7 und 96 des Bundesvertriebenengesetztes ( Dokument nicht barrierefrei) zur Verfügung. Gefördert werden nach dieser Richtlinie auch Maßnahmen und Projekte für die Integration von Spätaussiedlern und ihren Familienangehörigen.

Die entsprechenden Anträge sind beim Landesverwaltungsamt als zuständige Bewilligungsbehörde zu stellen.