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Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV)

368 Einsatzmaßnahmen der USBV-Gruppe im Jahr 2023

09.03.2024, Magdeburg – 029/2024

  • Ministerium für Inneres und Sport

Die USBV-Gruppe der Landespolizei Sachsen-Anhalt kommt unter anderem dann zum Einsatz, wenn es um die Tatortarbeit nach Sprengungen, das Erkennen und Entschärfen von USBV, Durchsuchungsmaßnahmen im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Gegenständen oder die Absicherung von Veranstaltungen geht. Insgesamt absolvierte die USBV‑Gruppe im vergangenen Jahr 368 solcher Einsatzmaßnahmen. Die Gegenstände wiesen u. a. Nettoexplosivstoffmassen von mehr als 150 kg auf. Gerade bei derartig großen Dimensionen geht – auch von handelsüblicher Pyrotechnik – eine enorme Gefahr bei unsachgemäßer Handhabung und Lagerung aus.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die USBV‑Gruppe der Landespolizei spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit unseres Landes. Bei ihrer hochspezialisierten Arbeit rund um die Erkennung, Entschärfung und Untersuchung von Sprengstoffen sind die Kolleginnen und Kollegen immer auch einem gewissen Risiko ausgesetzt. Deshalb sind eine spezielle Ausbildung, regelmäßige Fortbildungen sowie eine gute körperliche Verfassung Grundvoraussetzungen für die Einsatzkräfte. Für ihre tägliche Arbeit danke ich ihnen herzlich.“

Der Schwerpunkt der Einsätze lag im Jahr 2023 in der Sprengstoffermittlertätigkeit. Bei 301 Einsatzmaßnahmen wurden landesweit Untersuchungsaufträge übernommen und explosionsgefährliche Vorrichtungen sichergestellt. 80 Prozent dieser Fälle betrafen pyrotechnische Gegenstände verschiedener Kategorien (mit und ohne Konformitätsnachweis/CE‑Kennzeichnung) sowie selbst hergestellte Sprengstoffe.

Weitere Einsätze der Spezialisten der USBV‑Gruppe waren die Tatortsicherung bzw. Tatortarbeit nach Sprengungen von Geldausgabenautomaten (12 Einsätze), die Unterstützung der Landespolizei bei Durchsuchungsmaßnahmen im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Gegenständen und Stoffen (17 Einsätze), tägliche Sicherheitskontrollen der Postsendungen für den Landtag und der Staatskanzlei (23 Einsätze mit Verdacht auf USBV), der Entschärfung von USBV bzw. militärischen Kampfmitteln und Sprengstoffen (neun Einsätze) oder auch um die Absicherung von Veranstaltungen (sechs Einsätze).

Ein Beispiel: Die Polizeiinspektion Magdeburg forderte die USBV-Gruppe im September des vergangenen Jahres zu einem besonders ungewöhnlichen Einsatz an. Bauarbeiter fanden eine Holzkiste mit zwei verkabelten Behältern, welche mit Symbolen für Biogefährdung gekennzeichnet waren. Eine genaue Untersuchung ergab, dass es sich bei dem Fund um eine vergessene Bombenattrappe aus einem Geocaching-Szenario handelte.

Hintergrund:

Als USBV werden alle sogenannten unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen bezeichnet. Unkonventionell bedeutet hierbei soviel wie „ungewöhnlich“ oder auch „nicht gewerblich hergestellt“. In diesem Sinne handelt es sich beispielsweise um Alltags‑Gegenstände, die auf den ersten Blick ungefährlich erscheinen aber zu Spreng- und Brandvorrichtungen umgebaut wurden. Und wann immer es um solche Dinge wie Brief‑/Paket- oder Kofferbomben geht, kommt die zum Landeskriminalamt gehörende USBV‑Gruppe zum Einsatz.

Impressum:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlich:
Patricia Blei
Pressesprecherin

Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg

Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542
Fax: 0391 567-5520
E-Mail: Pressestelle(at)mi.sachsen-anhalt.de

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