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Innenminister Püchel: "Datenschutz muss nicht nur effektiv, sondern auch effizient sein"

02.07.2001, Magdeburg – 94

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 094/01

 

Magdeburg, den 1. Juli 2001

 

 

Innenminister Püchel: "Datenschutz muss nicht nur effektiv, sondern auch effizient sein"

 

 

Gesetz zur änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften beschlossen

 

 

Nach Auskunft von Innenminister Dr. Manfred Püchel, ist das Gesetz zur änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften beschlossen worden.

Püchel: "Mit dem vorliegenden Gesetz setzt Sachsen-Anhalt die EG-Datenschutzrichtlinie um, soweit diese Auswirkungen auf das Landesrecht hat. Zentrales Anliegen der EG-Datenschutzrichtlinie ist die Vereinheitlichung von Datenschutzstandards, um den freien Datenverkehr im europäischen Wirtschaftsraum zu gewährleisten. Die Richtlinie ist deshalb in erster Linie für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich von Bedeutung, der in die bundesgesetzliche Zuständigkeit fällt."

Diese Richtlinie unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen dem öffentlichen und dem nicht öffentlichen Bereich. Sie erfordert daher auch änderungen im Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger, also im Datenschutzgesetz unseres Landes. Dieses Gesetz trifft allgemeine Regelungen zum Datenschutz für öffentliche Stellen. Die erforderlichen Anpassungen für den nicht öffentlichen Bereich und für öffentliche Stellen des Bundes hat der Bundesgesetzgeber im Mai dieses Jahres durch eine änderung des Bundesdatenschutzgesetzes getroffen.

Zur Angleichung an das allgemeine Datenschutzrecht, werden auch mehrere Fachgesetze des Landes geändert. Dabei wird durch die änderung des Landespressegesetzes auch eine Rahmenregelung im Bundesdatenschutzgesetz umgesetzt. Eine parallele Regelung dazu, erfolgt im Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt.

"Bewusst haben wir in Sachsen-Anhalt die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes abgewartet. Dadurch war es möglich, die Regelungen im Datenschutzgesetz des Landes weiterhin eng an das Bundesrecht anzulehnen. So bleibt die weitgehende Rechtseinheit im allgemeinen Datenschutzrecht auf Bundes- und Landesebene erhalten. Gleichzeitig haben wir die Gelegenheit ergriffen, das Datenschutzrecht des Landes zu modernisieren und zukunftssicher auszugestalten", so Püchel. Alle Möglichkeiten für eine Verwaltungsvereinfachung werde man nutzen, denn Datenschutz müsse nicht nur effektiv, sondern vor allem auch effizient sein.

Das Ziel der Richtlinie, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, wird insbesondere durch folgende Neuregelungen gewährleistet:

 

 

die Einschränkung der Verarbeitung besonders sensibler Daten;

die Schaffung des Rechts, aus persönlichen Gründen auch gegen eine rechtmäßige Datenverarbeitung Einwendungen erheben zu können;

die Einführung einer Bestimmung über automatisierte Einzelentscheidungen;

die Ersetzung der Dateifestlegungen durch das Verfahrensverzeichnis;

die Bestellung behördlicher Datenschutzbeauftragter;

 

 

und

 

 

 

die Neuregelung der übermittlung ins Ausland, wobei innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums eine Gleichstellung mit inländischer übermittlung erfolgt.

 

 

Der Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit wird ausdrücklich im Gesetz verankert.

Erstmals werden auch Regelungen über die Datenverarbeitung mittels mobiler personenbezogener Datenträger (insbesondere Chipkarten) und allgemeine Regelungen zur optisch-elektronischen Beobachtung (Einsatz von Videotechnik) getroffen. Insbesondere diese Vorschriften passen das allgemeine Datenschutzrecht den aktuellen und künftigen Bedürfnissen eines modernen Datenverarbeitungsumfeldes an. Der Einsatz solcher Techniken wird für die Betroffenen transparent, und ihren schutzwürdigen Belangen in besonderem Maße Rechnung getragen.

Püchel: "Mit diesem Gesetz, dass noch im Juli d. J. in Kraft tritt, wird die EG-Richtlinie umgesetzt, welche die Rechte der Betroffenen deutlich stärkt."

 

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