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Forum EU-Beihilfenrecht

Erläuterungen und Hinweise

"Beihilfe" ist ein Begriff des EU-Rechts und bezeichnet eine besondere Form der Subvention. Als Beihilfe sind danach alle staatlichen oder aus staatlichen Mitteln finanzierte Maßnahmen anzusehen, die in verschiedener Form die Belastungen vermindern, die ein Unternehmen normalerweise zu tragen hat.

Die Grundlagen zur Gewährung von staatlicher Beihilfen ergeben sich aus dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere den Artikeln Art.107, Art.108 und Art.109 AEUV (ex Art. 87, 88, 89 EG-Vertrag). Danach müssen Beihilfen mit dem Binnenmarkt vereinbar sein, sie dürfen insbesondere den Wettbewerb nicht verfälschen und den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten nicht beeinträchtigen.

Die Implementierung des Europäischen Beihilfenrechts stellt die Kommunalen Körperschaften des Landes vor die schwierige Aufgabe, ihre Finanzbeziehungen zu Unternehmen allgemein und zu Unternehmen der Kommunalen Wirtschaft im Besonderen wiederkehrend zu überprüfen und eventuell neu zu regeln.
Die Anwendung des EU-Beihilfenrechts in der deutschen Rechtswirklichkeit ist aktuell im Wandel begriffen. Bislang wurde in Deutschland das EU-Beihilfenrecht als Kontrollmaterie der EU-Kommission und der mitgliedstaatlichen Aufsichtsbehörden verstanden. Demgegenüber setzt sich nunmehr langsam die Erkenntnis durch, dass das Beihilfenverbot eine drittschützende Norm ist und Wettbewerber Rechtsschutz vor den nationalen Gerichten suchen können (z.B. OVG Koblenz, Urteil vom 24.11.2009, 6 A 10113/09).
Konkurrentenstreitigkeiten wie im Vergaberecht sind in naher Zukunft auch für das EU-Beihilfenrecht zu erwarten (sog. „Private Enforcement“). Der Umgang mit dem vielschichtigen und komplexen Rechtsgebiet fällt vielen Anwendern nachvollziehbar schwer.

Das auf dieser Internetseite öffentlich zugängliche Forum soll daher primär die Kommunalen Körperschaften des Landes Sachsen-Anhalt bei ihrer Tätigkeit unterstützen. Daneben sind aber auch Vertreter von Kommunen anderer Bundesländer herzlich eingeladen, mit zu diskutieren.