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Forum EU-Dienstleistungsrecht / ehem. Forum Normenscreening

Erläuterungen und Hinweise

Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EG-Dienstleistungsrichtlinie) musste in allen Mitgliedsstaaten bis zum 29.12.2009 umgesetzt werden.
Zu den Umsetzungsmaßnahmen gehörte insbesondere das sog. Normenscreening, mit dem unzulässige Beschränkungen der Niederlassung von ausländischen Dienstleistern bzw. das Erbringen von Dienstleistungen durch ausländische Dienstleister im nationalen Recht aufgefunden und beseitigt werden sollten.
Gesetzliche oder untergesetzliche Anforderungen an Niederlassung und Ausübung dürfen EU-Ausländer nicht direkt oder indirekt benachteiligen, keine ungerechtfertigten Verfahrensanforderungen stellen oder den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr auf andere Weise ungerechtfertigt hemmen. Die EG-Dienstleistungsrichtlinie verpflichtete insofern nicht nur den Bund und die Länder, sondern die Mitgliedstaaten in ihrer Gesamtheit, d. h. alle staatlichen und vom Staat mit Rechtssetzungsbefugnissen ausgestatteten Ebenen.
Zwischenzeitlich ist das Normenscreening in Sachsen-Anhalt erfolgreich abgeschlossen worden.
Das Forum bleibt jedoch gleichwohl als Beratungshilfe zum EU-Dienstleistungsrecht weiter "online". Die Administratoren prüfen regelmäßig, ob neue Fragen eingegangen sind und beantworten diese.

Das auf dieser Internetseite öffentlich zugängliche Forum sollte primär die Kommunalen Körperschaften des Landes Sachsen-Anhalt bei ihrer Prüftätigkeit unterstützen.
Ein Internetforum (lat. forum, Marktplatz), auch Diskussionsforum, ist ein Platz zum Austausch und zur  Archivierung von Meinungen und Erfahrungen. Die Kommunikation findet dabei asynchron, das heißt nicht in Echtzeit statt. Fragen und Antworten zur Normenprüfung von Satzungen können hier gebündelt gespeichert werden, dies erleichtert allen Prüfern den Austausch über und den Zugriff auf für sie relevante Informationen zur Prüfung der speziellen Satzungstypen.

Die Kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalt haben ihre Mustersatzungen vorgeprüft und stellen die Ergebnisse diesem Forum zur Verfügung, indem die Kontrollblätter aus der Prüfanwendung NormAn-Online zu den einzelnen Satzungstypen hier als Beiträge gespeichert werden.

Darüber hinaus hat das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt (MI LSA) weitere Satzungstypen vorgeprüft und stellt erste Ergebnisse vorab zur Diskussion. Insbesondere die im Internet veröffentlichte Handlungsempfehlung der Arbeitsgruppe Schleswig Holstein zur Durchführung der Normenprüfung im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie hat hier als Vorlage gedient.

Hinweis: Weder die Prüfung der Mustersatzungen durch die Kommunalen Spitzenverbände, noch die Empfehlungen des MI LSA in diesem Forum sind verbindlich oder entbinden von der eigenen Pflicht zur gewissenhaften Prüfung (insbesondere auch im Hinblick auf lokale Besonderheiten). Sie dienen vielmehr der Beratung, der Erleichterung, sowie der Vereinheitlichung der Argumentation.

Weiteres Internetinformationsangebot des Landes Sachsen-Anhalt:
Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt (MW LSA) hat einen Internetauftritt zur Dienstleistungsrichtlinie konzipiert (www.mw.sachsen-anhalt.de Stichwortsuche Normenprüfung).
Dort findet sich ein umfangreiches Unterstützungsangebot, darunter eine FAQ-Liste, anhand der Fragen rund um die Normenprüfung beantwortet werden. Diese Liste ist dynamisch, d. h. sie wird ständig um Fragen und Antworten aus Sachsen-Anhalt und den anderen Bundesländern erweitert.
Für den Fall, dass einzelne Fragen dort noch keine Antworten finden, bzw. auch nicht mittels dieses Forums beantwortet werden können, ist Hilfe unter der E-Mail-Adresse normenpruefung(at)mw.sachsen-anhalt.de erreichbar.