Redebeitrag von Innenminister Dr. Manfred Püchel zum Antrag der Fraktion der CDU, Schutz vor Gefährdungen durch Hunde;
TOP 16 der Landtagssitzung am 7./8. Oktober 1999
08.10.1999, Magdeburg – 131
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 131/99
Magdeburg, den 8. Oktober 1999
Redebeitrag von Innenminister Dr. Manfred Püchel zum Antrag der Fraktion der CDU, Schutz vor Gefährdungen durch Hunde;
TOP 16 der Landtagssitzung am 7./8. Oktober 1999
Der Schutz vor gefährlichen Hunden ist bereits seit geraumer Zeit in der öffentlichen und fachlichen Diskussion. Verschiedene Angriffe von Hunden mit teils schwerwiegenden Verletzungen der Opfer, auch in Sachsen-Anhalt, sind ein Grund dafür.
Hinzu kommt die zunehmende Verbreitung von Hunden der sogenannten Kampfhunderassen, die früher in unserem Land nicht oder kaum vorkamen. Allem Anschein nach erfreuen sich diese Rassen vor allem bei jüngeren Menschen in den Städten zur Zeit großer Beliebtheit.
Für Schlagzeilen gesorgt haben schließlich die Versuche vor allem auf kommunaler Ebene, den Gefahren und Belästigungen durch Hunde durch Gefahrenabwehrverordnungen oder eine spezifische Besteuerung bestimmter Rassen entgegenzuwirken. Von Fragen der rechtlichen Zulässigkeit abgesehen, gab es vor allem deshalb Schlagzeilen, weil damit stets Kritik an Vollzugsdefiziten und andererseits massive Proteste von Hundehaltern einhergingen.
Vor diesem Hintergrund habe ich anfangs dieses Jahres gemeinsam mit meinem Kollegen Keller die Möglichkeiten eines verbesserten Schutzes vor gefährlichen Hunden geprüft.
Ein Resultat war die Unterstützung des in Ziffer 4 des vorliegenden Antrages erwähnten Prüfauftrages in der Innenministerkonferenz.
Mein Vorstoß ist auf überraschend große Resonanz in den Medien und in der Bevölkerung gestoßen. Gerade die zahlreichen Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern haben mir gezeigt, wie sehr dieses Thema viele Menschen berührt und wie gespalten dabei die Meinungen sind.
Auch die Beratung auf der IMK hat bereits deutlich gemacht, dass bei diesem Thema eine differenzierte Betrachtung unbedingt geboten ist. Die IMK hat sich in der Junisitzung die Erarbeitung von Vorschlägen für einen verbesserten Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden zum Ziel gesetzt. In der hierzu eingerichteten Arbeitsgruppe ist Sachsen-Anhalt vertreten. Die bisherigen Diskussionen auf fachlicher Ebene haben nach kurzer Zeit sehr unterschiedliche Auffassungen im Umgang mit dieser Frage offenbart.
Mögliche Herangehensweisen an das Problem werden zum Teil in den Punkten des vorliegenden Antrages deutlich. Als weitere Instrumente zur Begrenzung der Gefahren wäre neben der erwähnten Besteuerung aus meiner Sicht vor allem noch eine Hunde-Haftpflichtversicherung für gefährliche Hunde zu nennen, deren Einführung in die Zuständigkeit des Bundes fallen würde.
Die Erörterungen der IMK werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich lege in diesem Zusammenhang vor allem im Interesse unserer Kommunen besonderen Wert auf praktikable Lösungen, die tatsächlich durchsetzbar sind und überzogene Erwartungen, ebenso wie berechtigte Proteste von Hundehaltern möglichst vermeiden. Denn es sind in erster Linie die Ordnungsämter der Kommunen, die mögliche Regelungen durchsetzen müssen und dabei die Kritik von beiden Seiten zu spüren bekommen.
Grundvoraussetzung scheint mir ein abgestimmtes Vorgehen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zu sein. Zunächst sollte hier im Land daher insbesondere noch die Entscheidungsfindung der Innenministerkonferenz abgewartet werden. Zudem steht eine Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur grundsätzlichen Rechtsfrage aus. Dem Rechtsstreit liegt eine Entscheidung unseres OVGs zugrunde, in dem die Sonderbesteuerung von Kampfhunderassen für rechtswidrig erklärt worden ist.
Die Revision gegen dieses Urteil wurde vom Bundesverwaltungsgericht inzwischen zugelassen. Von der Entscheidung der Bundesrichter wird die erforderliche rechtliche Klärung zum Umgang mit gefährlichen Hunderassen erwartet, die bundesweit Auswirkungen haben wird.
Zusammenfassend empfehle ich Ihnen, die Problematik in den zuständigen Ausschüssen zu beraten. Ich bin gerne bereit, die Beratungen durch die im Antrag geforderten Informationen zu begleiten, soweit dies möglich ist. Die Ergebnisse der Innenministerkonferenz und die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes sollten als Beratungsgrundlage allerdings zunächst unbedingt abgewartet werden.
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