Innenminister Püchel: Aufnahmegesetz hat Bewährungsprobe bestanden
10.11.1999, Magdeburg – 144
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 144/99
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 144/99
Magdeburg, den 10. November 1999
Innenminister Püchel: Aufnahmegesetz hat Bewährungsprobe bestanden
Gerechtere Verteilung
Humanere Unterbringung
Kostenersparnis durch Verwaltungsvereinfachung
Innenminister Dr. Manfred Püchel informierte heute über die Umsetzung des Aufnahmegesetzes, in dem die Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen im Land Sachsen-Anhalt geregelt wird. Das neue Aufnahmegesetz ist am 21. Januar 1998 vom Landtag beschlossen worden und im Juli desselben Jahres in Kraft getreten.
"Das neue Aufnahmegesetz verfolgt im Wesentlichen drei Ziele", so der Innenminister, "die Unterbringung in kleineren Gemeinschaftsunterkünften bzw. in Wohnungen, die Verlagerung der Aufnahmepflicht von den Gemeinden auf die Landkreise und die kreisfreien Städte und die pauschalierte Erstattung der entstehenden Kosten anstelle der bisherigen Spitzabrechnung."
Das Land Sachsen-Anhalt hat sich nach der bundesweiten Neuregelung des Asylrechts den neuen Bedingungen gestellt, wie z. B. dem Rückgang der Asylbewerberzahlen. Große Unterkünfte wurden nicht mehr in den Maße benötigt und so konnten einige kommunale Unterkünfte und bis Ende 1998 auch die Zentralen Gemeinschaftsunterkünfte des Landes geschlossen oder verkleinert werden. "Jetzt können die Landkreise und kreisfreien Städte eigenverantwortlich entscheiden, wie sie die aufzunehmenden Menschen unterbringen," betonte Püchel. "Weg von den großen Unterkünften, hin zu kleinen,
überschaubaren Bereichen. Da, wo es möglich ist, auch Unterbringung in Wohnungen, das ist ein großer Fortschritt und wird von allen Beteiligten auch so empfunden."
Es dürfe auch nicht vergessen werden, dass früher einige Kommunen und Regionen wesentlich mehr Personen aufnahmen, als sie nach dem Verteilerschlüssel mussten. So kam es zu Ungerechtigkeiten, die heute ausgeglichen worden sind. Im Laufe der nächsten Jahre wird weiter quotengerecht auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt werden. Des Weiteren ist ab Juli nächsten Jahres die Einführung einer pauschalierten Erstattung vorgesehen und damit eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung.
Püchel: "Das Aufnahmegesetz hat sich inzwischen bereits bewährt. Unsere Erfahrungen zeigen, dass den Menschen, die zu betreuen sind, durch die kleineren Unterkünfte bzw. die Wohnungsunterbringung besser geholfen wurde. Auch die Kommunen werden gerechter in diese Aufgabe einbezogen, und sie können eigenverantwortlich entscheiden, wie sie diese Aufgabe erfüllen. Wenn die pauschalierte Erstattung greift, werden wir den Verwaltungsaufwand und damit auch die Kosten erheblich senken können. Zieht man ein vorläufiges Resümee, kann dies nur lauten: Wir sind auf dem richtigen Weg."
Derzeit leben
Zahl
Personengruppe
23.402
Aussiedler/Spätaussiedler
2.401
Asylberechtigte
2.342
jüdische Kontingentflüchtlinge
5.105
Asylbewerber
4.968
geduldete ehemalige Asylbewerber
800
Bürgerkriegsflüchtlinge
in Sachsen-Anhalt.
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