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Innenminister Hövelmann bringt Entwurf des
neuen Stiftungsgesetzes in den Landtag ein: ?Stiftungen sind Zeichen der
Verbundenheit mit Stadt und Region?

18.06.2010, Magdeburg – 75

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 075/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 075/10

 

 

 

Magdeburg, den 18. Juni 2010

 

 

 

 

 

Innenminister Hövelmann bringt Entwurf des

neuen Stiftungsgesetzes in den Landtag ein: ¿Stiftungen sind Zeichen der

Verbundenheit mit Stadt und Region¿

 

 

Der Landtag berät am heutigen Freitag den Entwurf des neuen Stiftungsgesetzes

des Landes Sachsen-Anhalt. Zur Einbringung des Gesetzentwurfs der

Landesregierung erklärte Innenminister Holger Hövelmann (SPD):

 

¿Die Politik schätzt das Wirken von Stiftungen in unserer Gesellschaft hoch ein.

Sie sind zum einen Ausdruck der Verbundenheit der Stifter mit ihrer Stadt oder

Region und zum anderen ein wichtiger Beitrag der Bürger zur Stärkung des

Gemeinwohls. Stiftungen sind Ausdruck eines ganz besonderen bürgerschaftlichen

Engagements.

 

Stiftungen sind in der Lage, schnell auf gesellschaftliche Probleme einzugehen.

Deshalb ist Vieles in unserer Gesellschaft ohne das Engagement von Stiftungen

nicht möglich. Gerade im sozialen Bereich, beispielsweise in Alten- und

Pflegeheimen, in Museen, Theatern, Schulen und Universitäten wäre unser Leben ohne

Stiftungen um Vieles ärmer.

 

Die vorrangige Beachtung des Stifterwillens steht im Zentrum des

Gesetzentwurfs. Aufgabe der Stiftungsbehörde ist es, im Rahmen ihrer

Rechtsaufsicht sicherzustellen, dass der Wille des Stifters erfüllt wird und

das Grundstockvermögen der Stiftung in seinem Bestand erhalten bleibt.¿

 

Eckpunkte des Gesetzesentwurfs:

 

- In

Sachsen-Anhalt wird ein einziges, nach einheitlichen Kriterien gestaltetes

elektronisches Stiftungsverzeichnis eingeführt, in dem sämtliche bestehenden

rechtsfähigen Stiftungen erfasst sind. In dieses soll jedermann Einsicht nehmen

können, ohne ¿ wie bisher ¿ hierfür ein berechtigtes Interesse geltend machen

zu müssen.

 

- Das Gesetz soll die Revitalisierung von Altstiftungen erleichtern. In der DDR

wurden zwar die meisten Stiftungen rechtskräftig aufgelöst. Gegenwärtig wird

jedoch geprüft, welche derzeit inaktiven Stiftungen nicht rechtskräftig

aufgelöst wurden und bei welchen dieser Stiftungen noch ein ausreichendes

Grundstockvermögen vorhanden ist, um sie wiederzubeleben. Vorsichtigen

Schätzungen zufolge könnte das bei über 100 Stiftungen der Fall sein.

 

- Die Überführung von kommunalem Vermögen in eine Stiftung kann nur erfolgen,

wenn die Kommune ein wichtiges Interesse an deren Errichtung nachweisen kann.

Dieses muss darin bestehen, dass der Zweck der Stiftung in ganz erheblichem

Umfang zur Erfüllung der Aufgaben der Kommune beiträgt. Da die Übertragung von

kommunalen Vermögenswerten auf eine Stiftung auf Dauer erfolgt, darf deren

Errichtung nicht aus ¿Verlegenheit¿ erfolgen, denn das übertragene Gemeindevermögen

geht der Kommune für die Aufgabenerledigung in anderen Bereichen auf Dauer

verloren. Die Gemeinde darf deshalb nur dann Vermögenswerte in eine Stiftung

überführen, wenn damit ein erheblicher ¿Mehrwert¿ verbunden ist. Dieser

¿Mehrwert¿ besteht in der Regel darin, dass sich weitere Stifter engagieren.

 

 

Hintergrund:

Stiftungen in Sachsen-Anhalt

 

Die

Stiftungen im Land Sachsen-Anhalt können auf eine lange Geschichte

zurückblicken. Bereits seit dem Mittelalter sind auf dem Gebiet des heutigen

Sachsen-Anhalt sehr viele Stiftungen nachweisbar. Exemplarisch sei hier das im

Jahr 973 gegründete Benediktinterkloster Memleben genannt. Im Zuge der

Reformation wurde das Kloster Memleben, wie viele dieser Stiftungen, jedoch

aufgehoben.

 

Die älteste noch bestehende Stiftung im Land ist die Stiftung

St.-Katharinen-Hospital Derenburg. Zweck der vermutlich im Jahr 1151 durch die Regensteiner

Grafen errichteten Stiftung ist heute der Betrieb eines Alten- und Pflegeheims.

 

Im 20. Jahrhundert wirkten sich jedoch mehrere

Entwicklungen negativ auf das Stiftungswesen aus. Zunächst fielen viele

Stiftungen der Inflation in den Jahren 1922/23 zum Opfer. Die NS-Diktatur richtete

sich insbesondere gegen jüdische Stiftungen. Oftmals wurde Stiftungsvermögen

für den NS-Staat zweckentfremdet, und auch der Krieg hinterließ durch

Bombenangriffe sichtbare Spuren bei den Stiftungen. Negativ wirkten sich auch

die Währungsreform 1948 und die Zeit der SED-Diktatur aus. Während der SED-Herrschaft

passten Stiftungen nicht in die von der Einheitspartei angestrebten

Gesellschaft, denn ein vom Staat unabhängiges Engagement der Bürger wurde nicht

gewünscht.

 

Aufgrund dieser negativen Einflüsse haben von einstmals rund 2.000 Stiftungen nur

ganz wenige ¿ vor allem von den Kirchen getragene ¿ Stiftungen das Jahr 1990

erlebt. Auch wenn viele Menschen 1990 nicht viel mit dem Rechtsinstitut der

Stiftung anzufangen wussten, so lässt sich dennoch bis heute eine langsame

Aufwärtsentwicklung hinsichtlich der Anzahl der Stiftungen erkennen. Derzeit

existieren in Sachsen-Anhalt 226 Stiftungen. Davon wurden 136 seit 1990 neu

gegründet, 90 sind revitalisierte Altstiftungen. Die Zahl der Stiftungen in den

westdeutschen Ländern ist jedoch im Vergleich wesentlich höher. Auch verfügen

diese über eine deutlich höhere Vermögensausstattung. Im Vergleich der

ostdeutschen Länder liegt Sachsen-Anhalt mit der Zahl der Stiftungen allerdings

im Durchschnitt.

 

 

 

 

 

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