Innenminister Hövelmann bringt Entwurf des
neuen Stiftungsgesetzes in den Landtag ein: ?Stiftungen sind Zeichen der
Verbundenheit mit Stadt und Region?
18.06.2010, Magdeburg – 75
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 075/10
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 075/10
Magdeburg, den 18. Juni 2010
Innenminister Hövelmann bringt Entwurf des
neuen Stiftungsgesetzes in den Landtag ein: ¿Stiftungen sind Zeichen der
Verbundenheit mit Stadt und Region¿
Der Landtag berät am heutigen Freitag den Entwurf des neuen Stiftungsgesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt. Zur Einbringung des Gesetzentwurfs der
Landesregierung erklärte Innenminister Holger Hövelmann (SPD):
¿Die Politik schätzt das Wirken von Stiftungen in unserer Gesellschaft hoch ein.
Sie sind zum einen Ausdruck der Verbundenheit der Stifter mit ihrer Stadt oder
Region und zum anderen ein wichtiger Beitrag der Bürger zur Stärkung des
Gemeinwohls. Stiftungen sind Ausdruck eines ganz besonderen bürgerschaftlichen
Engagements.
Stiftungen sind in der Lage, schnell auf gesellschaftliche Probleme einzugehen.
Deshalb ist Vieles in unserer Gesellschaft ohne das Engagement von Stiftungen
nicht möglich. Gerade im sozialen Bereich, beispielsweise in Alten- und
Pflegeheimen, in Museen, Theatern, Schulen und Universitäten wäre unser Leben ohne
Stiftungen um Vieles ärmer.
Die vorrangige Beachtung des Stifterwillens steht im Zentrum des
Gesetzentwurfs. Aufgabe der Stiftungsbehörde ist es, im Rahmen ihrer
Rechtsaufsicht sicherzustellen, dass der Wille des Stifters erfüllt wird und
das Grundstockvermögen der Stiftung in seinem Bestand erhalten bleibt.¿
Eckpunkte des Gesetzesentwurfs:
- In
Sachsen-Anhalt wird ein einziges, nach einheitlichen Kriterien gestaltetes
elektronisches Stiftungsverzeichnis eingeführt, in dem sämtliche bestehenden
rechtsfähigen Stiftungen erfasst sind. In dieses soll jedermann Einsicht nehmen
können, ohne ¿ wie bisher ¿ hierfür ein berechtigtes Interesse geltend machen
zu müssen.
- Das Gesetz soll die Revitalisierung von Altstiftungen erleichtern. In der DDR
wurden zwar die meisten Stiftungen rechtskräftig aufgelöst. Gegenwärtig wird
jedoch geprüft, welche derzeit inaktiven Stiftungen nicht rechtskräftig
aufgelöst wurden und bei welchen dieser Stiftungen noch ein ausreichendes
Grundstockvermögen vorhanden ist, um sie wiederzubeleben. Vorsichtigen
Schätzungen zufolge könnte das bei über 100 Stiftungen der Fall sein.
- Die Überführung von kommunalem Vermögen in eine Stiftung kann nur erfolgen,
wenn die Kommune ein wichtiges Interesse an deren Errichtung nachweisen kann.
Dieses muss darin bestehen, dass der Zweck der Stiftung in ganz erheblichem
Umfang zur Erfüllung der Aufgaben der Kommune beiträgt. Da die Übertragung von
kommunalen Vermögenswerten auf eine Stiftung auf Dauer erfolgt, darf deren
Errichtung nicht aus ¿Verlegenheit¿ erfolgen, denn das übertragene Gemeindevermögen
geht der Kommune für die Aufgabenerledigung in anderen Bereichen auf Dauer
verloren. Die Gemeinde darf deshalb nur dann Vermögenswerte in eine Stiftung
überführen, wenn damit ein erheblicher ¿Mehrwert¿ verbunden ist. Dieser
¿Mehrwert¿ besteht in der Regel darin, dass sich weitere Stifter engagieren.
Hintergrund:
Stiftungen in Sachsen-Anhalt
Die
Stiftungen im Land Sachsen-Anhalt können auf eine lange Geschichte
zurückblicken. Bereits seit dem Mittelalter sind auf dem Gebiet des heutigen
Sachsen-Anhalt sehr viele Stiftungen nachweisbar. Exemplarisch sei hier das im
Jahr 973 gegründete Benediktinterkloster Memleben genannt. Im Zuge der
Reformation wurde das Kloster Memleben, wie viele dieser Stiftungen, jedoch
aufgehoben.
Die älteste noch bestehende Stiftung im Land ist die Stiftung
St.-Katharinen-Hospital Derenburg. Zweck der vermutlich im Jahr 1151 durch die Regensteiner
Grafen errichteten Stiftung ist heute der Betrieb eines Alten- und Pflegeheims.
Im 20. Jahrhundert wirkten sich jedoch mehrere
Entwicklungen negativ auf das Stiftungswesen aus. Zunächst fielen viele
Stiftungen der Inflation in den Jahren 1922/23 zum Opfer. Die NS-Diktatur richtete
sich insbesondere gegen jüdische Stiftungen. Oftmals wurde Stiftungsvermögen
für den NS-Staat zweckentfremdet, und auch der Krieg hinterließ durch
Bombenangriffe sichtbare Spuren bei den Stiftungen. Negativ wirkten sich auch
die Währungsreform 1948 und die Zeit der SED-Diktatur aus. Während der SED-Herrschaft
passten Stiftungen nicht in die von der Einheitspartei angestrebten
Gesellschaft, denn ein vom Staat unabhängiges Engagement der Bürger wurde nicht
gewünscht.
Aufgrund dieser negativen Einflüsse haben von einstmals rund 2.000 Stiftungen nur
ganz wenige ¿ vor allem von den Kirchen getragene ¿ Stiftungen das Jahr 1990
erlebt. Auch wenn viele Menschen 1990 nicht viel mit dem Rechtsinstitut der
Stiftung anzufangen wussten, so lässt sich dennoch bis heute eine langsame
Aufwärtsentwicklung hinsichtlich der Anzahl der Stiftungen erkennen. Derzeit
existieren in Sachsen-Anhalt 226 Stiftungen. Davon wurden 136 seit 1990 neu
gegründet, 90 sind revitalisierte Altstiftungen. Die Zahl der Stiftungen in den
westdeutschen Ländern ist jedoch im Vergleich wesentlich höher. Auch verfügen
diese über eine deutlich höhere Vermögensausstattung. Im Vergleich der
ostdeutschen Länder liegt Sachsen-Anhalt mit der Zahl der Stiftungen allerdings
im Durchschnitt.
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