Zahl der EDV-Auswerter bei der Polizei ist
deutlich aufgestockt worden / Stellungnahme zur Berichterstattung von MDR Info
01.09.2009, Magdeburg – 186
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 186/09
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 186/09
Magdeburg, den 1. September 2009
Zahl der EDV-Auswerter bei der Polizei ist
deutlich aufgestockt worden / Stellungnahme zur Berichterstattung von MDR Info
Zur Berichterstattung von MDR Info über die
angeblich drohende Rückgabe von elektronischen Beweismitteln in Hunderten von
Strafverfahren aufgrund fehlender Auswertungskapazitäten bei der Polizei
erklärt das Innenministerium:
1. Einen Zusammenhang zwischen der
Auswertungsdauer bei beschlagnahmter IT-Technik und der Polizeistrukturreform
gibt es nicht. Schon die zu Beginn des MDR-Info-Beitrags aufgestellte
Behauptung, die Reform habe das Ziel gehabt, dass mehr Polizisten ¿auf der
Straße¿ Dienst tun, ist unsinnig. Es wurden und werden keine hoch
spezialisierten EDV-Auswerter in Uniform gesteckt und auf Streifendienst
geschickt.
Die Zahl der für die EDV-Beweissicherung
eingesetzten Ermittler liegt heute deutlich über der in dem gemeinsamen
Runderlass von Innen- und Justizministerium 2007 festgelegten Sollstärke. Einen
Abbau der Kapazitäten hat es nicht gegeben, im Gegenteil: Im Landeskriminalamt
wurden die personellen Ressourcen im Bereich Kinderpornographie deutlich
aufgestockt und mit der neuesten und schnellsten Hardware und Software
ausgestattet.
Die Polizei rüstet ihre technischen
Möglichkeiten laufend und auch aktuell in allen Polizeidirektionen und im LKA
noch weiter auf.
2. Die Polizei wird im Zusammenwirken mit den
ermittlungsleitenden Staatsanwaltschaften alles daran setzen, bei der
Auswertung von beschlagnahmter IT-Technik jüngste Gerichtsentscheidungen über
die Verhältnismäßigkeit der Dauer dieser Auswertung zu berücksichtigen und
sicherzustellen, dass keine Beweissicherung an etwaigen Fristüberschreitungen
scheitert. Die entsprechende Überprüfung anhängiger Verfahren gemeinsam mit
den Staatsanwaltschaften hat hohe Priorität.
Die zuständigen Abteilungsleiter für Polizei
im Innenministerium und für Strafrecht im Justizministerium haben dazu eine
gemeinsame Erklärung abgegeben, die dieser Pressemitteilung beigefügt ist.
3. Die Darstellung, dass mangels Personal
auch Zeugenvorführungen vor Gericht nicht mehr möglich seien, hat ebenfalls
keine Grundlage. Auch hierfür wird bei MDR Info die Polizeistrukturreform
verantwortlich gemacht. Der Widerspruch zu der eingangs zitierten Behauptung,
dass zu viele Polizisten ¿auf der Straße¿ Dienst tun, ist wohl offenkundig.
Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Ich
verstehe, dass vor der Diskussion im Rechtsausschuss ein Interesse besteht, die
Diskussion um die Polizeistrukturreform öffentlich wieder anzuheizen. Aber in
diesem Zusammenhang liegt die Kritik völlig neben der Sache. Die Polizei tut
alles, um mit der technischen Entwicklung ¿ auch von Kriminellen ¿ Schritt zu
halten.¿
Rechtsprechung zur
Verhältnismäßigkeit der Herausgabedauer beschlagnahmter IT-Technik
Stellungnahme
von Justiz und Polizei
Die Thematik der Auswertedauer technischer
Medien im Zusammenhang mit der Kriminalitätsbekämpfung, dies gilt für alle
Kriminalitätsbereiche, der Wirtschafts- und Organisierten Kriminalität ebenso
wie natürlich insbesondere auch der Kinderpornografie, hat auch in
Sachsen-Anhalt zu Erörterungen zwischen Polizei und Justiz geführt.
Die zunehmende Technikentwicklung und
-anwendung hat die Probleme angesichts der heute im privaten und geschäftlichen
Bereich verarbeiteten großen Datenmengen exorbitant erhöht.
Diese Entwicklung ist unabhängig von der
Polizeistrukturreform zu sehen.
Im November letzten Jahres wurde als ein
weiteres Ergebnis der intensiven Erörterung zwischen Polizei und Justiz neue
Auswertetechnik für das Landeskriminalamt und die Polizeibehörden beschafft
sowie landesweit weitere Spezialisten für den Bereich Kinderpornografie
ausgebildet.
Insgesamt wurde mit der auch von Seiten der
Justiz begrüßten Maßnahme, kurzfristig die Grundlage gelegt, landesweit die
Auswertezeit erheblich zu verringern. Anzumerken ist dazu, dass die neuste erst
zu diesem Zeitpunkt verfügbare Auswertesoftware beschafft wurde.
Zudem hatten sich Gerichte Sachsen-Anhalts
erst vor wenigen Monaten der Rechtssprechung der Gerichte in anderen
Bundesländern angeschlossen, dass noch nicht untersuchte IT-Technik spätestens
nach neun Monaten herauszugeben ist. Dieses gilt es jetzt zu berücksichtigen.
Die Staatsanwaltschaften und die Polizei
haben bereits begonnen festzustellen, wie groß die tatsächliche Zahl der Fälle
ist, die von der neueren Rechtssprechung erfasst wird.
Unabhängig von diesem Analyseergebnis
arbeiten Polizei und Justiz weiterhin daran, die erforderlichen Maßnahmen
einzuleiten, um unter den Bedingungen der veränderten Rechtsprechung die Strafverfolgung
wirkungsvoll sicher zu stellen.
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