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Zahl der EDV-Auswerter bei der Polizei ist
deutlich aufgestockt worden / Stellungnahme zur Berichterstattung von MDR Info

01.09.2009, Magdeburg – 186

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 186/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 186/09

 

 

 

Magdeburg, den 1. September 2009

 

 

 

 

 

Zahl der EDV-Auswerter bei der Polizei ist

deutlich aufgestockt worden / Stellungnahme zur Berichterstattung von MDR Info

 

Zur Berichterstattung von MDR Info über die

angeblich drohende Rückgabe von elektronischen Beweismitteln in Hunderten von

Strafverfahren aufgrund fehlender Auswertungskapazitäten bei der Polizei

erklärt das Innenministerium:

 

1. Einen Zusammenhang zwischen der

Auswertungsdauer bei beschlagnahmter IT-Technik und der Polizeistrukturreform

gibt es nicht. Schon die zu Beginn des MDR-Info-Beitrags aufgestellte

Behauptung, die Reform habe das Ziel gehabt, dass mehr Polizisten ¿auf der

Straße¿ Dienst tun, ist unsinnig. Es wurden und werden keine hoch

spezialisierten EDV-Auswerter in Uniform gesteckt und auf Streifendienst

geschickt.

 

Die Zahl der für die EDV-Beweissicherung

eingesetzten Ermittler liegt heute deutlich über der in dem gemeinsamen

Runderlass von Innen- und Justizministerium 2007 festgelegten Sollstärke. Einen

Abbau der Kapazitäten hat es nicht gegeben, im Gegenteil: Im Landeskriminal­amt

wurden die personellen Ressourcen im Bereich Kinderporno­graphie deutlich

aufgestockt und mit der neuesten und schnellsten Hardware und Software

ausgestattet.

 

Die Polizei rüstet ihre technischen

Möglichkeiten laufend und auch aktuell in allen Polizeidirektionen und im LKA

noch weiter auf.

 

2. Die Polizei wird im Zusammenwirken mit den

ermittlungsleitenden Staatsanwaltschaften alles daran setzen, bei der

Auswertung von beschlagnahmter IT-Technik jüngste Gerichtsentscheidungen über

die Verhältnismäßigkeit der Dauer dieser Auswertung zu berück­sichtigen und

sicherzustellen, dass keine Beweissicherung an etwaigen Fristüberschreitungen

scheitert. Die entsprechende Über­prüfung anhängiger Verfahren gemeinsam mit

den Staatsanwalt­schaften hat hohe Priorität.

 

Die zuständigen Abteilungsleiter für Polizei

im Innenministerium und für Strafrecht im Justizministerium haben dazu eine

gemeinsame Erklärung abgegeben, die dieser Pressemitteilung beigefügt ist.

 

3. Die Darstellung, dass mangels Personal

auch Zeugenvorführungen vor Gericht nicht mehr möglich seien, hat ebenfalls

keine Grundlage. Auch hierfür wird bei MDR Info die Polizeistrukturreform

verantwortlich gemacht. Der Widerspruch zu der eingangs zitierten Behauptung,

dass zu viele Polizisten ¿auf der Straße¿ Dienst tun, ist wohl offenkundig.

 

Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Ich

verstehe, dass vor der Diskussion im Rechtsausschuss ein Interesse besteht, die

Diskussion um die Polizeistrukturreform öffentlich wieder anzuheizen. Aber in

diesem Zusammenhang liegt die Kritik völlig neben der Sache. Die Polizei tut

alles, um mit der technischen Entwicklung ¿ auch von Kriminellen ¿ Schritt zu

halten.¿

 

 

 

 

 

Rechtsprechung zur

Verhältnismäßigkeit der Herausgabedauer beschlagnahmter IT-Technik

 

Stellungnahme

von Justiz und Polizei

 

Die Thematik der Auswertedauer technischer

Medien im Zusammenhang mit der Kriminalitätsbekämpfung, dies gilt für alle

Kriminalitätsbereiche, der Wirtschafts- und Organisierten Kriminalität ebenso

wie natürlich insbesondere auch der Kinderpornografie, hat auch in

Sachsen-Anhalt zu Erörterungen zwischen Polizei und Justiz geführt.

 

Die zunehmende Technikentwicklung und

-anwendung hat die Probleme angesichts der heute im privaten und geschäftlichen

Bereich verarbeiteten großen Datenmengen exorbitant erhöht.

 

Diese Entwicklung ist unabhängig von der

Polizeistrukturreform zu sehen. 

 

Im November letzten Jahres wurde als ein

weiteres Ergebnis der intensiven Erörterung zwischen Polizei und Justiz neue

Auswertetechnik für das Landeskriminalamt und die Polizeibehörden beschafft

sowie landesweit weitere Spezialisten für den Bereich Kinderpornografie

ausgebildet.

 

Insgesamt wurde mit der auch von Seiten der

Justiz begrüßten Maßnahme, kurzfristig die Grundlage gelegt, landesweit die

Auswertezeit erheblich zu verringern. Anzumerken ist dazu, dass die neuste erst

zu diesem Zeitpunkt verfügbare Auswertesoftware beschafft wurde.

 

Zudem hatten sich Gerichte Sachsen-Anhalts

erst vor wenigen Monaten der Rechts­sprechung der Gerichte in anderen

Bundesländern angeschlossen, dass noch nicht untersuchte IT-Technik spätestens

nach neun Monaten herauszugeben ist. Dieses gilt es jetzt zu berücksichtigen.

 

Die Staatsanwaltschaften und die Polizei

haben bereits begonnen festzustellen, wie groß die tatsächliche Zahl der Fälle

ist, die von der neueren Rechtssprechung erfasst wird.

 

Unabhängig von diesem Analyseergebnis

arbeiten Polizei und Justiz weiterhin daran, die erforderlichen Maßnahmen

einzuleiten, um unter den Bedingungen der veränderten Recht­sprechung die Strafverfolgung

wirkungsvoll sicher zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

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Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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