Gedenkstätte Lichtenburg/Prettin / Innenstaatssekretär
Erben informiert Innenausschuss zum aktuellen Stand
05.04.2007, Magdeburg – 83
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 083/07
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 083/07
Magdeburg, den 5. April 2007
Gedenkstätte Lichtenburg/Prettin / Innenstaatssekretär
Erben informiert Innenausschuss zum aktuellen Stand
In den seit
Monaten laufenden Verhandlungen des Landes Sachsen-Anhalt mit dem Bund zur
Übernahme eines Teilkomplexes des Schlosses Lichtenburg in Prettin für dessen
Überführung in die Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt ist der Bund dem Land
deutlich entgegengekommen. Der Bund hat jetzt eine Mindestlaufzeit des
abzuschließenden Nutzungsvertrages von 20 Jahren angeboten.
Innenstaatssekretär Erben (SPD) informierte am heutigen Tag den Innenausschuss
des Landtages von Sachsen-Anhalt über den aktuellen Stand.
Dabei
hob er hervor, dass es insbesondere durch die Unterstützung des Bundesministers
der Finanzen Peer Steinbrück gelungen sei, eine lange Laufzeit des Nutzungsvertrages
zu erreichen. Damit akzeptiert der Bund die Auffassung des Landes, dass der
Vertrag eine langfristige Garantie für den Bestand der Gedenkstätte enthalten
muss. Allerdings sind vor einer Vertragsunterzeichnung mit der Bundesanstalt
für Immobilienfragen noch rechtstechnische Details zu klären. Insgesamt
zeichnet sich somit die Möglichkeit ab, dass die Gedenkstätte
Lichtenburg/Prettin Ende des Jahres in die Stiftung Gedenkstätten
Sachsen-Anhalt überführt werden kann.
Hintergrund:
Im
Schloss Lichtenburg in Prettin richteten die Nationalsozialisten 1933 eines
der ersten Konzentrationslager (KZ) ein, das sie bis 1937 betrieben.
Anschließend fungierte das KZ bis 1939 als zentrales Frauen-KZ.
Das
Gesetz zur Errichtung der Gedenkstättenstiftung sieht vor, dass die
Gedenkstätte Lichtenburg nach Überführung in die Landesträgerschaft in die mit
Wirkung vom 1. Januar 2007 gegründete Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt
integriert wird.
Voraussetzung
hierfür ist aber eine vertragliche Übereinkunft des Landes mit dem Bund als
Eigentümer der Liegenschaft. Der Bund hatte dem Land bei den bisherigen
Vertragsverhandlungen eine Laufzeit des Vertrages von lediglich fünf Jahren
zugestanden. Dies war für das Land sowohl vor dem Hintergrund der Bedeutung der
Gedenkstätte als auch den vom Land für die Gedenkstätte bereitzustellenden
Finanzmittel nicht akzeptabel.
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