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Gedenkstätte Lichtenburg/Prettin / Innenstaatssekretär
Erben informiert Innenaus­schuss zum aktuellen Stand

05.04.2007, Magdeburg – 83

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 083/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 083/07

 

 

 

Magdeburg, den 5. April 2007

 

 

 

 

 

Gedenkstätte Lichtenburg/Prettin / Innenstaatssekretär

Erben informiert Innenaus­schuss zum aktuellen Stand

 

In den seit

Monaten laufenden Verhandlungen des Landes Sachsen-Anhalt mit dem Bund zur

Übernahme eines Teil­komplexes des Schlosses Lichtenburg in Prettin für dessen

Überführung in die Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt ist der Bund dem Land

deutlich entgegengekommen. Der Bund hat jetzt eine Mindestlaufzeit des

abzuschließenden Nutzungs­vertrages von 20 Jahren angeboten.

Innenstaatssekretär Erben (SPD) informierte am heutigen Tag den Innenausschuss

des Landtages von Sachsen-Anhalt über den aktuellen Stand.

 

Dabei

hob er hervor, dass es insbesondere durch die Unterstützung des Bundesministers

der Finanzen Peer Steinbrück gelungen sei, eine lange Laufzeit des Nutzungs­vertrages

zu erreichen. Damit akzeptiert der Bund die Auf­fassung des Landes, dass der

Vertrag eine langfristige Garantie für den Bestand der Gedenkstätte enthalten

muss. Allerdings sind vor einer Vertragsunterzeichnung mit der Bundesanstalt

für Immobilienfragen noch rechtstechnische Details zu klären. Insgesamt

zeichnet sich somit die Möglichkeit ab, dass die Gedenkstätte

Lichtenburg/Prettin Ende des Jahres in die Stiftung Gedenkstätten

Sachsen-Anhalt überführt werden kann.

 

Hintergrund:

 

Im

Schloss Lichtenburg in Prettin richteten die National­sozialisten 1933 eines

der ersten Konzentrationslager (KZ) ein, das sie bis 1937 betrieben.

Anschließend fungierte das KZ bis 1939 als zentrales Frauen-KZ.

 

Das

Gesetz zur Errichtung der Gedenkstättenstiftung sieht vor, dass die

Gedenkstätte Lichtenburg nach Überführung in die Landesträgerschaft in die mit

Wirkung vom 1. Januar 2007 gegründete Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt

integriert wird.

 

Voraussetzung

hierfür ist aber eine vertragliche Übereinkunft des Landes mit dem Bund als

Eigentümer der Liegenschaft. Der Bund hatte dem Land bei den bisherigen

Vertragsverhandlungen eine Laufzeit des Vertrages von lediglich fünf Jahren

zugestanden. Dies war für das Land sowohl vor dem Hintergrund der Bedeutung der

Gedenkstätte als auch den vom Land für die Gedenkstätte bereitzustellenden

Finanzmittel nicht akzeptabel.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de