Bürgerdienst ? ausschließlich für
nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr
15.10.2007, Magdeburg – 292
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 292/07
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 292/07
Magdeburg, den 15. Oktober 2007
Bürgerdienst ¿ ausschließlich für
nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr
Innenminister Holger Hövelmann
(SPD) bewertet die Absicht der Stadt Haldensleben, so genannte Bürgerdienste
einzuführen, grundsätzlich positiv: ¿Sofern die Bürgerstreifen ausschließlich
durch die jeweilige Gemeinde eingesetzt werden, ist das in Ordnung. Es muss
jedoch klar sein, dass sie in der Zuständigkeit der kommunalen Ordnungsbehörden
keine polizeilichen Aufgaben wahrnehmen.¿
Zur Abwehr von
Gefahren auf Straßen und anderen öffentlichen Verkehrsräumen durch
Verunreinigungen, ruhestörenden Lärm, Tierhaltung und anderen gefährlichen
Situationen erlässt die Gemeinde im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine so genannte
Gefahrenabwehrverordnung, für deren Umsetzung sie verantwortlich ist und einen
Ordnungsdienst unterhält. Zu den Aufgaben gehören u. a. die Einhaltung der
Sonntagsruhe, (soweit das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten keine Anwendung findet),
des Umweltschutzes oder auch des Umgangs mit Tieren.
¿Sofern die Gemeinden für die
Durchsetzung ihrer Aufgaben Unterstützung benötigen, können Bürgerdienste eine
sinnvolle Ergänzung darstellen. Sie sind aber nicht ¿ wie viele es wohl gern
hätten ¿ Hilfssheriffs der Polizei!¿, so Hövelmann weiter.
Für die Auswahl oder auch für
Schulungen der Bürgerinnen und Bürger ist allein die betreffende Gemeinde
zuständig.
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