Redebeitrag von Staatsminister Rainer Robra
zum Antrag der Fraktion der PDS ?Errichtung einer Stiftung ?Gedenkstätten
Sachsen-Anhalt? und Übernahme der KZ-Gedenkstätte ?Schloss Lichtenburg? in Prettin
sowie der Mahn- und Gedenkstätte ?Feldscheune Isenschnibbe? bei Gardelegen in
Trägerschaft des Landes? TOP 20 der Landtagssitzung am 27. Mai 2005 LT-Drs.
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27.05.2005, Magdeburg – 71
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 071/05
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 071/05
Magdeburg, den 27. Mai 2005
E s g i l t
d a s g e s p r o c h e n
e W o r t !
Redebeitrag von Staatsminister Rainer Robra
zum Antrag der Fraktion der PDS ¿Errichtung einer Stiftung ¿Gedenkstätten
Sachsen-Anhalt¿ und Übernahme der KZ-Gedenkstätte ¿Schloss Lichtenburg¿ in Prettin
sowie der Mahn- und Gedenkstätte ¿Feldscheune Isenschnibbe¿ bei Gardelegen in
Trägerschaft des Landes¿ TOP 20 der Landtagssitzung am 27. Mai 2005 LT-Drs.
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Anrede,
die
Landesregierung hat in der Sitzung des Landtages am 12. November 2004 bereits
angekündigt, dass das Land die Trägerschaft über die KZ-Gedenkstätte
Lichtenburg übernehmen und sie zusammen mit den übrigen landeseigenen
Gedenkstätten in eine Stiftung ¿Sachsen-Anhaltische Gedenkstätten¿ überführen
will.
Der
Beschluss der Landesregierung über die Überführung aller landeseigenen
Gedenkstätten in eine öffentlich-rechtliche Stiftung ist am 26. April 2005
erfolgt. Der Gesetzentwurf zur Errichtung der ¿Stiftung Sachsen-Anhaltische
Gedenkstätten¿ wird derzeit erarbeitet. Es ist vorgesehen, den Gesetzentwurf im
Herbst 2005 im Landtag einzubringen.
Dagegen
konnte der förmliche Beschluss der Landesregierung über die Übernahme der
KZ-Gedenkstätte Lichtenburg in Landesträgerschaft noch nicht gefasst werden.
Dies hat folgenden Hintergrund: Wie allgemein bekannt ist, soll die künftige
Gedenkstätte im Werkstattbereich des Schlosses Lichtenburg eingerichtet werden.
Zwischenzeitlich hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben jedoch ein
Nutzungskonzept für das Schloss Lichtenburg in Auftrag gegeben. Dort wird
vorläufig der bisher für die künftige Gedenkstätte vorgesehene Werkstattbereich
für die Versorgungsanlagen des Gebäudekomplexes benötigt.
Die
Gedenkstätte könnte nach diesen Vorstellungen dann nur im früheren
Zuchthaus-Zellentrakt des Schlosskomplexes untergebracht werden.
Eine
derartige Lösung wäre für das Land jedoch nicht akzeptabel. Zum einem würde das
in diesem Gebäude nach Realisierung einer Umgestaltung bestehende Raumangebot
von der Gedenkstätte nur zum Teil benötigt werden. Zum anderen wären die hohen
Investitions- und Betriebskosten für diesen Gebäudekomplex für das Land nicht
finanzierbar, und der Bund sieht sich nicht in der Lage, die so entstehenden
Mehrkosten zu finanzieren.
Vor
diesem Hintergrund hat der Innenminister den Bund gebeten, sich zur
Eigentumsübertragung des Werkstattbereiches einschließlich der Überlassung des
Bunkerbereiches an das Land Sachsen-Anhalt eindeutig zu positionieren. Eine
abschließende Rückäußerung des Bundes steht gegenwärtig noch aus.
Anrede,
die
Landesregierung hat bislang nicht die Absicht, die Gedenkstätte ¿Feldscheune
Isenschnibbe¿ in Landesträgerschaft zu überführen.
In
der am Stadtrand von Gardelegen gelegenen Feldscheune des Gutes Isenschnibbe
fand am 13. April 1945 eines der furchtbarsten Verbrechen der Nationalsozialisten
statt, als über 1.000 KZ-Häftlinge, die sich auf dem Todesmarsch aus den
Außenlagern KZ-Dora und Hannover-Stöckern nach Bergen-Belsen befanden, bei
lebendigem Leibe verbrannt wurden. Auf Befehl der Amerikaner mussten die
Einwohner von Gardelegen die Toten in Einzelgräbern begraben. Auf einer Gedenktafel
wurde den Einwohnern von Gardelegen die Verpflichtung auferlegt, dauerhaft das
Andenken an die Toten zu bewahren und für den Erhalt der Begräbnisstätte zu
sorgen. Die Begräbnisstätte wurde im Laufe der Jahre in eine Gedenkstätte umgestaltet,
deren Hauptbestandteile die Frontmauer der Feldscheune und die Gräberanlage
sind.
Der
Erhalt der Gedenkstätte ¿Feldscheune Isenschnibbe¿ wird deshalb seit Jahren
durch das Land finanziell gefördert. Darüber hinaus unterstützt das
Landesverwaltungsamt die Stadt Gardelegen bei der konzeptionellen
Ausgestaltung der Gedenkstätte. Ferner erhält die Kommune für die Gräberanlage
Bundesmittel nach dem Gräbergesetz.
Die
gegenwärtige Konzeption zur Förderung der kommunalen Gedenkstätte ¿Feldscheune
Isenschnibbe¿ hat sich bewährt und soll von der Gedenkstättenstiftung unverändert
fortgesetzt werden. Zu bedenken ist auch, dass eine Übernahme der Gedenkstätte
¿Feldscheune Isenschnibbe¿ in Landesträgerschaft und eine anschließende
Überführung in die Gedenkstättenstiftung einer zunehmenden Zentralisierung der
Gedenkstättenarbeit gleich käme und dazu führen könnte, dass das
bürgerschaftliche Engagement vor Ort nachließe.
Anrede,
lassen
Sie mich abschließend noch einmal kurz auf die KZ-Gedenkstätte Lichtenburg
zurückkommen.
Die
KZ-Gedenkstätte Lichtenburg ist seit dem 8. November 2004 geschlossen. Die
Leiterin ist vom Landkreis Wittenberg, wie weitere Angestellte aus anderen
Bereichen, für die Bearbeitung von Anträgen auf Arbeitslosengeld nach
Hartz IV eingesetzt worden. Eine endgültige Entscheidung über die
Beendigung des Betriebes der Gedenkstätte ist durch den Kreistag noch nicht
getroffen worden.
Die
Landesregierung wird mit dem Landkreis Wittenberg weiterhin in enger Verbindung
bleiben und sich bis zur Übernahme der KZ-Gedenkstätte Lichtenburg in Landesträgerschaft
für eine Wiedereröffnung und Weiterführung der Gedenkstätte einsetzen. Der
Landkreis hat mittlerweile bereits zugesichert, dass der zur Gedenkstätte
gehörende Bunker weiterhin besichtigt werden kann.
Selbstverständlich
ist die Landesregierung bereit, im Innenausschuss über die nähere
Ausgestaltung der geplanten Gedenkstättenstiftung zu berichten. Die Zukunft der
KZ-Gedenkstätte Lichtenburg ist ohnehin Gegenstand der nächsten Sitzung des
Innenausschusses.
Ich
danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Impressum:
Verantwortlich:
Dr. Matthias Schuppe
Pressestelle
Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni
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Tel: (0391) 567-5516/5517
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