Sachstand Digitalfunk
17.11.2006, Magdeburg – 209
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 209/06
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 209/06
Magdeburg, den 17. November 2006
Sachstand Digitalfunk
Sperrfrist: heute,
Beginn der Rede
Minister Bullerjahn erläutert Sachstand zum Digitalfunk
In der heutigen Landtagsdebatte zur Einführung eines digitalen Funksystems für die
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Digitalfunk)
erklärt Finanzminister Jens Bullerjahn in Vertretung von Innenminister Holger
Hövelmann (beide SPD):
Im März 2004 hatten sich Bund und Länder zur
Einführung des BOS-Digitalfunks bis spätestens Ende 2010 bekannt. Während in
der Anfangsphase ein umfassender Dienstleistungsansatz favorisiert wurde,
änderte der Bund im Februar 2005 unerwartet seine
Strategie.
Damals
unterbreitete der Bundesminister des Innern den Ländern den Vorschlag, unter
der Einbeziehung bundeseigener Infrastruktur ein ¿Rumpfnetz¿ zu errichten,
welches rund 50 Prozent der Fläche eines jeden Bundeslandes versorgen sollte.
Die Länder könnten dieses Rumpfnetz bis zur vollständigen Landesversorgung
erweitern. Dabei soll die Systemtechnik im Wettbewerb und der Betrieb des
Netzes an die Tochter der DB-AG, die DB-Telematik, vergeben werden. Dem
Vorschlag liegt eine unverbindliche Absichtserklärung zugrunde, die zwischen
dem damaligen Bundesminister des Innern und dem Vorsitzenden des Vorstands der
DB-AG unterzeichnet wurde. Diese Absichtserklärung begründete jedoch keinerlei
Rechtsansprüche, das heißt es gibt bislang keinen Vertrag und keinen Auftrag.
Während
im Vergabeverfahren zur Lieferung der Systemtechnik Ende August 2006 der
Zuschlag an den wirtschaftlichsten Anbieter EADS Secure Networks erteilt werden
konnte, dauern die Verhandlungen zum Rahmenvertrag ¿Betrieb¿ mit der
DB-Telematik an. Der ursprüngliche Vorlagetermin für ein Gesamtangebot am 22.
Mai 2006 konnte durch die DB-Telematik nicht eingehalten und das Angebot erst
am 31. Juli 2006 vorgelegt werden.
Leider entsprach dieses Angebot in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher
Hinsicht nicht den Vorstellungen von Bund und Ländern und wich von wesentlichen
Anforderungen der Auftraggeberseite ab. Für Sachsen-Anhalt wären danach bei
einer Laufzeit von 15 Jahren für das Digitalfunknetz Kosten in Höhe von 128
Millionen Euro entstanden, ohne dass dabei die Kosten für Leitstellen und
Endgeräte Berücksichtigung gefunden hätten.
Die
Bahn lehnte eine Frist zur Nachbesserung ab und erklärte, dass sie sich
außerstande sehe, die Anforderungen der Auftraggeberseite im vorgegebenen
Kostenrahmen zu erfüllen. Sie schlägt stattdessen die Abgabe eines
Alternativangebotes vor.
Dieses
Alternativangebot soll weitestgehend die Leistungsanforderungen
berücksichtigen, den Kostenrahmen einhalten und bis Ende 2010 ein
funktionsfähiges Netz bereitstellen. Die Bahn wird nun bis 30. November 2006
ein neues Angebot abgeben. Erst zu diesem Zeitpunkt können die Netzkosten für
das gesamte Digitalfunknetz und auch damit Sachsen-Anhalt verlässlicher
abgeschätzt werden. In diesem Angebot sind die im Land noch zusätzlich
entstehenden Kosten, unter anderem für
Leitstellen, Endgeräte und Schnittstellen, nicht enthalten. Diese Kosten können
erst im Rahmen entsprechender dezentraler Ausschreibungen ermittelt werden.
Bestandteil
des Angebotes der Bahn ist auch eine Einführungsplanung für das BOS-Digitalfunknetz,
die sich an den Vorgaben von Bund und Ländern orientieren muss. Parallel zu
diesem Vergabeverfahren wurden Bund und Länder durch den Lenkungsausschuss
beauftragt, ein alternatives Betreibermodell zu entwickeln. Mitte Dezember 2006
soll dann der Lenkungssauschuss nach Unterrichtung über das
Verhandlungsergebnis mit der Bahn und das erarbeitete alternative Modell das
weitere Vorgehen beschließen.
Das
¿Gesetz zur Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben¿ ist am 01. September 2006 in Kraft
getreten. Der Lenkungsausschuss hat den Bund gebeten, dafür Sorge zu tragen,
dass die Bundesanstalt für den Digitalfunk bis spätestens 01. März 2007 ihre
Arbeit aufnehmen kann. Bis zur Arbeitsfähigkeit der Bundesanstalt führt die
Projektorganisation ¿netzwerkBOS¿ hilfsweise deren Aufgaben zur Errichtung des
BOS-Digitalfunknetzes aus.
Zur
Schaffung eines einheitlichen rechtlichen Rahmens zwischen Bund und Ländern für
den Aufbau und Betrieb des bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und
Datenfunksystems für die BOS und zur Regelung der Kostenverteilung wurde der
Entwurf eines Verwaltungsabkommens erarbeitet. Am 11. Mai 2006 wurde durch die
Vertreter des Bundes und der Länder das ¿Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit
von Bund und Ländern beim Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen
digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland¿ (Verwaltungsabkommen)
paraphiert und dessen Text damit vorläufig festgelegt.
In
der Präambel des Verwaltungsabkommens wird der verbindliche Abschluss bis zum
31.12.2006 zum gemeinsamen Ziel erklärt.
Das
Verwaltungsabkommen regelt die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern. Dieses Abkommen ist auch dann
zwingend erforderlich, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss mit der Bahn
kommen sollte und Bund und Länder sich entscheiden, einen alternativen Weg zu
wählen.
Das
Ministerium des Innern beabsichtigt kurzfristig eine entsprechende
Kabinettsvorlage einzubringen, damit auch Sachsen-Anhalt den für einen schnellen Netzaufbau erforderlichen Beitritt
zum Verwaltungsabkommen vollziehen kann.
Der
Bund hat in seiner Begründung zum Gesetzentwurf über die Bundesanstalt für den
BOS-Digitalfunk dargestellt, dass er für die Bundesanstalt nach derzeitiger
Schätzung Personal- und Sachkosten in Höhe von nicht über 10 Millionen Euro
jährlich erwartet. Im Verwaltungsabkommen ist eine Aufteilung dieser Kosten
nach dem Königsteiner Schlüssel vorgesehen, wobei der Anteil des Bundes 30
Prozent beträgt. Für Sachsen-Anhalt sind daher jährlich ca. 215.000 Euro als
Anteil an den Sach- und Personalkosten der Bundesanstalt zu erwarten.
Der ursprüngliche Vorschlag des Bundes zur
Errichtung eines Rumpfnetzes wurde im Laufe des Verfahrens modifiziert. Ein
bundesweites Netz ist wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur nach einer
bundesweiten Netzplanung zu verwirklichen. Der getrennte Aufbau eines
¿Rumpfnetzes¿ und ein späterer oder gleichzeitiger Aufbau von Landesnetzteilen
bergen wirtschaftliche Nachteile und sind daher nicht mehr vorgesehen. Insofern
wird auch kein Komplementärnetz für Sachsen-Anhalt existieren.
In Sachsen-Anhalt übernimmt der Bund 40 Prozent der
Kosten für die Basisstationen, die zur Versorgung eines 50prozentigen Anteils
an der Landesfläche erforderlich sind.
Der
Netzaufbau in Sachsen-Anhalt sieht nach der mit dem Bund abgestimmten
Landesplanung vier Netzabschnitte vor, die in den Jahren 2007 und 2008
nacheinander errichtet werden sollen. Diese Planung berücksichtigt bereits die
sich aus der Kreisgebietsreform ergebenden Änderungen in der Landesgliederung.
Innerhalb
eines Netzabschnittes wird stets das komplette Territorium der jeweiligen
Landkreise ausgerüstet, das heißt eine Verteilung des Gebietes auf mehrere
Netzabschnitte erfolgt nicht. Nach den drei Oberzentren und den Landkreisen
Salzland, Anhalt-Bitterfeld und Saalekreis sollen in den nächsten Abschnitten
die Landkreise Jerichower Land, Börde und Wittenberg sowie der Altmarkkreis
Salzwedel und der Landkreis Stendal folgen. Als letzter Abschnitt sind die
Gebiete des Saale-Unstrut-Tals mit dem künftigen Landkreis Burgenland und des
Harzes mit den künftigen Landkreisen Mansfeld-Südharz und Harz geplant.
Die
Versorgung des Landesgebietes bedeutet eine Handfunkversorgung in
Siedlungsgebieten außerhalb von Gebäuden und eine flächendeckende
Fahrzeugfunkversorgung. Ausnahmen mit besserer Versorgung sind in Oberzentren
und den Justizvollzugsanstalten vorgesehen. Eine flächendeckende Funkversorgung
in Gebäuden wäre zwar wünschenswert, führt aber zu einem drastischen
Kostenanstieg und ist Landessicht nicht zu finanzieren.
Zur
Ausschöpfung aller Synergiepotentiale hat Sachsen-Anhalt beim Bund die Aufnahme
der Justizverwaltung in den Kreis der Nutzungsberechtigten des BOS-Digitalfunks
beantragt. Damit werden sonst notwendige Doppelausstattungen mit
unterschiedlichen Funksystemen in den Justizvollzugsanstalten für Justiz und
Polizei zukünftig entbehrlich und gleichzeitig bessere Kommunikationsmöglichkeiten
zwischen Justiz und Polizei geschaffen.
Die
DB-Telematik hat in ihrem Angebot am 30. November 2006 eine Einführungsplanung
vorgelegt, die die Vorstellungen des Bundes und der Länder beachtet. Gleichwohl
kann sich aus dem Angebot ergeben, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine
Abweichung von der gegenwärtigen Planung sinnvoll ist.
Auch
wenn Verzögerungen aus den unterschiedlichsten Gründen bei derartig großen
Projekten nicht auszuschließen sind, geht die Landesregierung davon aus, das
bundesweit die Einhaltung des Endtermins für die Errichtung und Inbetriebnahme
des Digitalfunknetzes bis Ende 2010 gelingen wird.
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