Landtagsdebatte zur Änderung des
Stadt-Umland-Verbandsgesetz
07.05.2009, Magdeburg – 129
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 129/09
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 129/09
Magdeburg, den 7. Mai 2009
Landtagsdebatte zur Änderung des
Stadt-Umland-Verbandsgesetz
Innenminister Hövelmann: Maßgabe des
Verfassungsgerichts wird Rechnung getragen
In
der heutigen Landtagssitzung erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD) zur
Einbringung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für eine Änderung des
Stadt-Umland-Verbandsgesetzes:
¿Ziel des Gesetzentwurfs ist die
Anpassung des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes an das Urteil des
Landesverfassungsgerichts vom 22. Oktober 2008, und zwar das Beschlussverfahren
der Stadt-Umland-Verbände Halle und Magdeburg betreffend. Das
Verfassungsgericht hatte in seinem Urteil über die Verfassungsbeschwerde der
Gemeinde Zielitz, die sich wegen ihrer gesetzlichen Zuordnung zum
Stadt-Umland-Verband Magdeburg in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt sah,
festgestellt:
Ein gesetzlicher Zusammenschluss der kreisfreien Städte Halle und Magdeburg mit
den in ihrem Umland liegenden Gemeinden zu Stadt-Umland-Verbänden und die
Übertragung der Flächennutzungsplanung auf diese Verbände sind mit der
Landesverfassung vereinbar. Die Verbandsbildung durch Gesetz verletzt
kommunales Selbstverwaltungsrecht nicht, da sie durch überörtliche Interessen
an der Stärkung der Oberzentren und an der Lösung der Stadt-Umland-Probleme gerechtfertigt
ist.
Das Verfassungsgericht sieht auch die gesetzlich geregelte Gewichtung der
Stimmen der dem Verband angehörenden Städte und Gemeinden in Abhängigkeit von
ihrer jeweiligen Einwohnerstärke als mit der Landesverfassung vereinbar an.
Verfassungsgemäß ist ebenso die Begrenzung des Stimmgewichts der kreisfreien
Städte auf 50 Prozent der anwesenden Vertreter in der Verbandsversammlung.
Nach Ansicht des Landesverfassungsgerichts ist es mit der Landesverfassung
indes nicht vereinbar, dass kreisfreie Städte allein durch Hinzugewinnung
lediglich der Stimmen einer weiteren Mitgliedsgemeinde Mehrheitsentscheidungen
in der Verbandsversammlung herbeiführen können.
Mit vorliegendem Gesetzentwurf wird deshalb eine neue Regelung zum
Beschlussverfahren in der Verbandsversammlung in das Gesetz aufgenommen. Soweit
gesetzlich keine besonderen Mehrheiten vorgeschrieben, gilt künftig ein
erhöhtes Mehrheitserfordernis für Beschlüsse der Stadt-Umland-Verbände: eine
Kombination aus einem Quorum von mindestens 60 Prozent der Stimmen aller
anwesenden Vertreter der Mitgliedsgemeinden und einer Mindestzahl von drei
Mitgliedsgemeinden, die den Beschluss tragen.
Damit wird die vom Landesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 22. Oktober
2008 aufgezeigte Möglichkeit aufgegriffen, wie eine verfassungskonforme
Ausgestaltung der Stimmenverhältnisse erreichbar wäre.
Aus der Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände, der Stadt-Umland-Verbände
Halle und Magdeburg sowie der den Stadt-Umland-Verbänden als Mitglieder
angehörenden Städte und Gemeinden haben wir Anregungen aufgegriffen, im
Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit den Gesetzentwurf zu
ergänzen, insbesondere durch eine ausdrückliche Klarstellung, dass bei
Zusammenschlüssen von verbandsangehörigen und verbandsfremden Gemeinden nicht
das gesamte Gebiet der neuen Einheitsgemeinde für die Bemessung der Stimmen in
der Verbandsversammlung maßgebend ist, sondern allein das Gebiet des bisherigen
Verbandsmitglieds. Diese Rechtsnachfolge entspricht allgemeinem Zweckverbandsrecht.
Außerdem wird die Bestandskraft von Beschlüssen klargestellt, die vor der
Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der
Stimmenregelung gefasst worden waren.
Nicht gefolgt wurde den in unterschiedliche Richtungen weisenden Forderungen
der kreisfreien Städte Halle und Magdeburg sowie der Umlandgemeinden auf
Änderung der Mehrheitserfordernisse. So hatten die kreisfreien Städte, um die
Handlungsfähigkeit des Stadt-Umland-Verbandes nicht zu erschweren, eine
Herabsetzung des Mehrheitserfordernisses gewollt, während Umlandgemeinden
höhere Anforderungen an die Mehrheiten stellen, da ihrer Ansicht nach eine
Dominanz der kreisfreien Stadt im Stadt-Umland-Verband weiterhin bestehe.¿
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