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Landtagsdebatte zur Änderung des
Stadt-Umland-Verbandsgesetz

07.05.2009, Magdeburg – 129

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 129/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 129/09

 

 

 

Magdeburg, den 7. Mai 2009

 

 

 

 

 

Landtagsdebatte zur Änderung des

Stadt-Umland-Verbandsgesetz

 

Innenminister Hövelmann: Maßgabe des

Verfassungsgerichts wird Rechnung getragen

 

 

 

In

der heutigen Landtagssitzung erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD) zur

Einbringung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für eine Änderung des

Stadt-Umland-Verbandsgesetzes:

 

¿Ziel des Gesetzentwurfs ist die

Anpassung des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes an das Urteil des

Landesverfassungsgerichts vom 22. Oktober 2008, und zwar das Beschlussverfahren

der Stadt-Umland-Verbände Halle und Magdeburg betreffend. Das

Verfassungsgericht hatte in seinem Urteil über die Verfassungsbeschwerde der

Gemeinde Zielitz, die sich wegen ihrer gesetzlichen Zuordnung zum

Stadt-Umland-Verband Magdeburg in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt sah,

festgestellt:

 

Ein gesetzlicher Zusammenschluss der kreisfreien Städte Halle und Magdeburg mit

den in ihrem Umland liegenden Gemeinden zu Stadt-Umland-Verbänden und die

Übertragung der Flächennutzungsplanung auf diese Verbände sind mit der

Landesverfassung vereinbar. Die Verbandsbildung durch Gesetz verletzt

kommunales Selbstverwaltungsrecht nicht, da sie durch überörtliche Interessen

an der Stärkung der Oberzentren und an der Lösung der Stadt-Umland-Probleme gerechtfertigt

ist.

 

Das Verfassungsgericht sieht auch die gesetzlich geregelte Gewichtung der

Stimmen der dem Verband angehörenden Städte und Gemeinden in Abhängigkeit von

ihrer jeweiligen Einwohnerstärke als mit der Landesverfassung vereinbar an.

Verfassungsgemäß ist ebenso die Begrenzung des Stimmgewichts der kreisfreien

Städte auf 50 Prozent der anwesenden Vertreter in der Verbandsversammlung.

 

Nach Ansicht des Landesverfassungsgerichts ist es mit der Landesverfassung

indes nicht vereinbar, dass kreisfreie Städte allein durch Hinzugewinnung

lediglich der Stimmen einer weiteren Mitgliedsgemeinde Mehrheitsentscheidungen

in der Verbandsversammlung herbeiführen können.

 

Mit vorliegendem Gesetzentwurf wird deshalb eine neue Regelung zum

Beschlussverfahren in der Verbandsversammlung in das Gesetz aufgenommen. Soweit

gesetzlich keine besonderen Mehrheiten vorgeschrieben, gilt künftig ein

erhöhtes Mehrheitserfordernis für Beschlüsse der Stadt-Umland-Verbände: eine

Kombination aus einem Quorum von mindestens 60 Prozent der Stimmen aller

anwesenden Vertreter der Mitgliedsgemeinden und einer Mindestzahl von drei

Mitgliedsgemeinden, die den Beschluss tragen.

 

Damit wird die vom Landesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 22. Oktober

2008 aufgezeigte Möglichkeit aufgegriffen, wie eine verfassungskonforme

Ausgestaltung der Stimmenverhältnisse erreichbar wäre.

 

Aus der Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände, der Stadt-Umland-Verbände

Halle und Magdeburg sowie der den Stadt-Umland-Verbänden als Mitglieder

angehörenden Städte und Gemeinden haben wir Anregungen aufgegriffen, im

Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit den Gesetzentwurf zu

ergänzen, insbesondere durch eine ausdrückliche Klarstellung, dass bei

Zusammenschlüssen von verbandsangehörigen und verbandsfremden Gemeinden nicht

das gesamte Gebiet der neuen Einheitsgemeinde für die Bemessung der Stimmen in

der Verbandsversammlung maßgebend ist, sondern allein das Gebiet des bisherigen

Verbandsmitglieds. Diese Rechtsnachfolge entspricht allgemeinem Zweckverbandsrecht.

Außerdem wird die Bestandskraft von Beschlüssen klargestellt, die vor der

Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der

Stimmenregelung gefasst worden waren.

 

Nicht gefolgt wurde den in unterschiedliche Richtungen weisenden Forderungen

der kreisfreien Städte Halle und Magdeburg sowie der Umlandgemeinden auf

Änderung der Mehrheitserfordernisse. So hatten die kreisfreien Städte, um die

Handlungsfähigkeit des Stadt-Umland-Verbandes nicht zu erschweren, eine

Herabsetzung des Mehrheitserfordernisses gewollt, während Umlandgemeinden

höhere Anforderungen an die Mehrheiten stellen, da ihrer Ansicht nach eine

Dominanz der kreisfreien Stadt im Stadt-Umland-Verband weiterhin bestehe.¿

 

 

 

 

 

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Verantwortlich: Martin Krems

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