Menu
menu

Neuerungen bei der polizeilichen Unfallaufnahme

11.07.2016, Magdeburg – 48

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

Am 12. Juli 2016 tritt für

die Polizei Sachsen-Anhalt ein neuer Verkehrsunfallaufnahme-Erlass in Kraft.

 

Die bisherigen Bestimmungen

wurden in den zurückliegenden Monaten einer grundlegenden Überarbeitung

unterzogen und in vielen Punkten an aktuelle Entwicklungen angepasst.

 

 

 

Eine wesentliche Neuerung

ist, dass künftig bei sogenannten Bagatellunfällen, die regelmäßig mehr als die

Hälfte aller jährlich registrierten Verkehrsunfälle ausmachen, die Unfallaufnahme

in einem vereinfachten Verfahren möglich wird.

 

 

 

Das vereinfachte Verfahren

kann bei Verkehrsunfällen angewendet werden, bei denen:

 

 

es

ausschließlich zu einem Sachschaden gekommen ist,

aus

Sicht der Polizei eine klare Sach- und Rechtslage vorliegt und

 

das Verfahren ohne (zum Beispiel Wildunfälle)

oder mit Verwarnungsgeld (maximal 55 Euro) zu ahnden ist.Im neuen vereinfachten

Verfahren wird der Unfallbericht durch die Polizeibeamten vor Ort ausgefüllt

und als Durchschreibeblatt den Unfallbeteiligten übergeben.Die Unfallbeteiligten erhalten

so unmittelbar nach Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme alle von der

Versicherung für die Schadensregulierung benötigten Informationen.Der Hergang muss somit nicht

mehr über die Tagebuchnummern in den Polizeirevieren erfragt werden. Das

Ausstellen einer sogenannten Personalienaustauschkarte wird damit ebenso

entbehrlich. Bei Wildunfällen gilt dieser Unfallbericht gegenüber der

Versicherung als sogenannte Wildunfallbescheinigung.Aus polizeilicher Sicht ist

die Unfallaufnahme damit vor Ort abgeschlossen, unberührt davon bleibt

gegebenenfalls die Einleitung eines Verwarnungsgeldverfahrens.Alle anderen

Verkehrsunfälle, zum Beispiel mit Personenschaden oder auch dann, wenn sich die

Sach- und Rechtslage nicht eindeutig darstellt, werden wie bisher in einem

qualifizierten Verfahren polizeilich aufgenommen. Unverändert bleibt, dass die

Polizei jeden Verkehrsunfall, zu dem sie gerufen wird bzw. von dem sie Kenntnis

erlangt, aufnimmt. Mit der

Anwendung des vereinfachten Verfahrens verspricht sich die Polizei eine spürbare

Entlastung beim Verwaltungsaufwand. Bisher war unabhängig von Art und Schwere

des Unfalls immer nach dem gleichen Prinzip verfahren worden und eine

mehrseitige elektronische Unfallanzeige samt Bildmappe im Nachgang zur

Unfallaufnahme im Revier erstellt worden. Hier wird künftig differenziert.Zudem

kommt entlastend hinzu, dass die Versicherungen durch den Unfallbericht bereits

alle unfallrelevanten Daten besitzen und eine Vielzahl von mit Verwaltungsaufwand

verbundenen Akteneinsichtsverfahren entbehrlich sind. Damit werden Kapazitäten

für andere polizeiliche Aufgaben freigesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de