Neuerungen bei der polizeilichen Unfallaufnahme
11.07.2016, Magdeburg – 48
- Ministerium für Inneres und Sport
Am 12. Juli 2016 tritt für
die Polizei Sachsen-Anhalt ein neuer Verkehrsunfallaufnahme-Erlass in Kraft.
Die bisherigen Bestimmungen
wurden in den zurückliegenden Monaten einer grundlegenden Überarbeitung
unterzogen und in vielen Punkten an aktuelle Entwicklungen angepasst.
Eine wesentliche Neuerung
ist, dass künftig bei sogenannten Bagatellunfällen, die regelmäßig mehr als die
Hälfte aller jährlich registrierten Verkehrsunfälle ausmachen, die Unfallaufnahme
in einem vereinfachten Verfahren möglich wird.
Das vereinfachte Verfahren
kann bei Verkehrsunfällen angewendet werden, bei denen:
es
ausschließlich zu einem Sachschaden gekommen ist,
aus
Sicht der Polizei eine klare Sach- und Rechtslage vorliegt und
das Verfahren ohne (zum Beispiel Wildunfälle)
oder mit Verwarnungsgeld (maximal 55 Euro) zu ahnden ist.Im neuen vereinfachten
Verfahren wird der Unfallbericht durch die Polizeibeamten vor Ort ausgefüllt
und als Durchschreibeblatt den Unfallbeteiligten übergeben.Die Unfallbeteiligten erhalten
so unmittelbar nach Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme alle von der
Versicherung für die Schadensregulierung benötigten Informationen.Der Hergang muss somit nicht
mehr über die Tagebuchnummern in den Polizeirevieren erfragt werden. Das
Ausstellen einer sogenannten Personalienaustauschkarte wird damit ebenso
entbehrlich. Bei Wildunfällen gilt dieser Unfallbericht gegenüber der
Versicherung als sogenannte Wildunfallbescheinigung.Aus polizeilicher Sicht ist
die Unfallaufnahme damit vor Ort abgeschlossen, unberührt davon bleibt
gegebenenfalls die Einleitung eines Verwarnungsgeldverfahrens.Alle anderen
Verkehrsunfälle, zum Beispiel mit Personenschaden oder auch dann, wenn sich die
Sach- und Rechtslage nicht eindeutig darstellt, werden wie bisher in einem
qualifizierten Verfahren polizeilich aufgenommen. Unverändert bleibt, dass die
Polizei jeden Verkehrsunfall, zu dem sie gerufen wird bzw. von dem sie Kenntnis
erlangt, aufnimmt. Mit der
Anwendung des vereinfachten Verfahrens verspricht sich die Polizei eine spürbare
Entlastung beim Verwaltungsaufwand. Bisher war unabhängig von Art und Schwere
des Unfalls immer nach dem gleichen Prinzip verfahren worden und eine
mehrseitige elektronische Unfallanzeige samt Bildmappe im Nachgang zur
Unfallaufnahme im Revier erstellt worden. Hier wird künftig differenziert.Zudem
kommt entlastend hinzu, dass die Versicherungen durch den Unfallbericht bereits
alle unfallrelevanten Daten besitzen und eine Vielzahl von mit Verwaltungsaufwand
verbundenen Akteneinsichtsverfahren entbehrlich sind. Damit werden Kapazitäten
für andere polizeiliche Aufgaben freigesetzt.
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