Zahl der Asylsuchenden sinkt weiter
Bilanz des Rückführungsmanagements in Sachsen-Anhalt für das Jahr 2019
03.03.2020, Magdeburg – 12
- Ministerium für Inneres und Sport
Innenminister
Holger Stahlknecht: ?Das Land hat auch im vergangenen Jahr alle ihm zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft, um Rückführungen zu vollziehen.
Der Bund hat mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz seit Mitte August 2019
Vollzugserleichterungen geschaffen, die konsequent angewendet werden. Dadurch
wird jedoch nicht das Problem der unkooperativen Herkunftsstaaten gelöst. Dazu
bedarf es intensiverer Anstrengungen des Bundes. Das Land selbst kann die
Bereitschaft - insbesondere der afrikanischen Staaten oder Indiens - zur
Mitwirkung bei der Beschaffung von Passersatzpapieren nicht verbessern.?
Zahl
der Asylsuchenden sinkt weiter
Seit Ende
2015 sinken die Zugangszahlen von Asylsuchenden, diese Entwicklung setzte sich
auch 2019 fort. Mit 2.840 Zugängen in der Zentralen Anlaufstelle für
Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt (ZASt) war die niedrigste Zahl der
vergangenen sieben Kalenderjahre zu verzeichnen.
Zahl
der Geduldeten geht deutlich zurück
Die
Gesamtschutzquote betrug in Sachsen-Anhalt im Jahr 2019 42,2 Prozent.
Die Zahl der Geduldeten (Ausreisepflichtige, deren Abschiebung vorübergehend
ausgesetzt ist) nahm in Sachsen-Anhalt auch 2019 weiter ab ? entgegen dem
bundesweiten Trend ? und lag zum 31. Dezember 2019 bei 5.203 ausreisepflichtigen
Geduldeten, was einem Rückgang um 5,6 Prozent entspricht (2018: - 9,7 Prozent).
Bundesweit
stieg die Zahl der Geduldeten um rund 12,4 Prozent (von 180.124 Personen zum Jahresende 2018 auf 202.387 Personen zum
Jahresende 2019).
Mehr
als 1.000 Ausreisepflichtige haben Sachsen-Anhalt verlassen
In Sachsen-Anhalt gingen
die Rückführungs- (-19,2 Prozent) und Ausreisezahlen (-5,4 Prozent) im Jahr
2019 im Vergleich zum Vorjahr für sich genommen zurück. Dies entspricht der
bundesweiten Entwicklung.
Sachsen-Anhalt
2017
2018
2019
Abschiebungen
654
688
563
Freiwillige Ausreisen
736
538
509
(Quelle:
landesinterne Zählung)
Integriertes
Rückführungsmanagement
Westbalkanstaaten
In den letzten fünf Jahren
konnten aus Sachsen-Anhalt insgesamt 1.621 Personen in die sechs Westbalkanstaaten
abgeschoben werden, was 43,2 Prozent aller durchgeführten Abschiebungen
entspricht. 2019 belief sich der Anteil auf nur noch 9,1 Prozent (51 Abschiebungen,
2018: 119). Der Rückgang der Abschiebungszahlen in den Westbalkan beruht auf
dem Umstand, dass einfach rückführbare Fälle in den letzten Jahren landesweit
überwiegend abgearbeitet wurden und ? abgesehen von Neuzugängen ? hier
überwiegend nur noch Geduldete (330) verblieben, deren Abschiebung nicht oder
voraussichtlich nicht zeitnah vollzogen werden kann.
Dublin-Überstellungen
Die Zahl der
Dublin-Überstellungen aus Sachsen-Anhalt ging 2019 zwar im Vergleich zum
Vorjahr zurück, lag aber wieder auf dem Niveau der 2018 vorausgehenden Jahre
und war längerfristig betrachtet recht stabil.
Indien
Indische Staatsangehörige stellten in Sachsen-Anhalt auch im Jahr 2019
die zahlenmäßig größte Gruppe Geduldeter (967 Personen 12/2019, entspricht 18,6
Prozent aller in Sachsen-Anhalt registrierten Geduldeten). In 2019 konnten 38
Abschiebungen nach Indien vollzogen werden. Hinzu kamen 11
Dublin-Überstellungen und 55 freiwillige Ausreisen. Bei der Beschaffung von
Passersatzpapieren kommt es von Seiten der indischen Regierung zu erheblichen
Verzögerungen.
Georgien
Georgien hat hinsichtlich
der Anzahl ausreisepflichtiger Geduldeter für Sachsen-Anhalt an sich nur eine
nachrangige Bedeutung. Zum Jahresende 2019 waren 22 georgische Geduldete
registriert (31. Dezember 2018: 26). Dennoch erreichten sowohl Abschiebungen als
auch freiwillige Ausreisen nach Georgien landesintern die höchsten Zahlen für
ein einzelnes Herkunftsland. Ein effektives Rückkehrmanagement kann im Fall der
Kooperation des Herkunftslandes zu hohen Ausreise- und Abschiebungszahlen
führen: Im Jahr 2019 wurden insgesamt 49 ausreisepflichtige georgische
Staatsangehörige aus Sachsen-Anhalt nach Georgien abgeschoben (2018: 4). Hinzu
kamen zwei Dublin-Überstellungen. Weitere 60 Personen reisten freiwillig
aus (2018: 27).
Russische Föderation
Geduldete aus der Russischen
Föderation bilden in Sachsen-Anhalt derzeit die viertgrößte Gruppe
Ausreisepflichtiger. Zum Jahresende
2019 hielten sich laut Ausländerzentralregister
(AZR) 342 ausreisepflichtige russische Geduldete
in Sachsen-Anhalt auf.
Die
Passersatzbeschaffung für die Russische Föderation war 2019 trotz des
bestehenden Rückführungsabkommens durch langwierige Verfahren und
Bearbeitungszeiten gekennzeichnet.
In 2019 konnten insgesamt 20 Abschiebungen in die Russische Föderation
vollzogen werden (2018: 28, 2017: 9). Hinzu kommen 45 Dublin-Überstellungen und
39 freiwillige Ausreisen.
Afrikanische
Problemstaaten - keine Mitwirkung bei der Beschaffung von Passersatzpapieren
Nur für Benin gelang es in
einem langwierigen Verfahren in enger und guter Zusammenarbeit mit der für die
Passersatzbeschaffung zuständigen Bundespolizei von der beninischen Seite
mehrere Passersatzpapiere insbesondere für Straftäter zu erhalten. Mit großem
Aufwand konnten aufgrund dessen im Jahresverlauf 2019 insgesamt zwölf
beninische Staatsangehörige in ihr Heimatland abgeschoben werden (2018: 3). In
die anderen westafrikanischen Staaten war mangels Mitwirkung der
Herkunftsstaaten nicht einmal die Abschiebung von Straftätern möglich.
Vorderasiatische Staaten
Irak, Iran, Libanon und
Türkei sind eine zahlenmäßig an Bedeutung gewinnende Gruppe ausreisepflichtiger
Geduldeter. Zum Jahresende 2019 waren laut AZR insgesamt 558 ausreisepflichtige
Geduldete (12/2018: 431) registriert (Irak: 141, Iran: 170, Libanon: 30,
Türkei: 217). Die Staaten wirken an der Passersatzbeschaffung und Rückführung
ihrer Staatsangehörigen allenfalls sehr eingeschränkt mit, so dass
Abschiebungen nur in unterdurchschnittlichen Größenordnungen möglich sind. 2019
erfolgten aus Sachsen-Anhalt insgesamt 27 Abschiebungen (davon 24 in die
Türkei) und 67 freiwillige Ausreisen in diese Herkunftsländer (2018: 20
Abschiebungen und 52 freiwillige Ausreisen).
Der Abschiebungsstopp nach
Syrien bestand auch 2019 fort. Die Zahl der syrischen ausreisepflichtigen
Geduldeten in Sachsen-Anhalt belief sich zum Jahresende 2019 laut AZR auf 122
Personen.
Freiwillige Ausreisen
Im Jahr 2019 wurden die
folgenden Maßnahmen zur Unterstützung der freiwilligen Ausreise genutzt:
Beteiligung
an diversen Rückkehrförderprogrammen des Bundes mit finanziellen Anreizen für
die potenziell Betroffenen,Möglichkeit
der Rückkehrberatung in den Erstaufnahmeeinrichtungen und flächendeckend in
allen Landkreisen sowie kreisfreien Städten,in
komplexen Fällen Beratung Ausreisepflichtiger durch die Inanspruchnahme der
speziellen Expertise des Kompetenzzentrums Rückkehr,subsidiäre
landeseigene finanzielle Unterstützung der sachsen-anhaltischen Kommunen bei
der Planung und Umsetzung von Projekten im Bereich der freiwilligen Rückkehr.
Es erfolgten 509 freiwillige
Ausreisen. Hervorzuheben sind auch 20 freiwillige Ausreisen nach Burkina Faso,
die trotz eines fehlenden Abschiebungsdrucks aufgrund der landeseigenen
Rückkehrberatung und ergänzender Unterstützung mit Landesmitteln erreicht
werden konnten.
Ausreise
aus der Erstaufnahme
Mit steigendem Anteil an der Gesamtzahl aller
Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen (2019: 38 Prozent, 2018: 33 Prozent)
konnten im vergangenen Jahr ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer
direkt aus der Erstaufnahme zur Ausreise bewegt oder zwangsweise abgeschoben
werden.
Schlussfolgerungen
für ein weiteres erfolgreiches Rückkehrmanagement
Zeitnahe Errichtung und Inbetriebnahme der
Abschiebungssicherungseinrichtung zur Sicherung des Vollzugs der
Ausreisepflicht, insbesondere für Personen, die sich der Abschiebung entziehen
wollen Aufrechterhaltung der Forderung an den Bund, weiterhin
auf Herkunftsländer einzuwirken, die nicht oder nur eingeschränkt an der
Rückführung ihrer Staatsangehörigen mitwirken
Der ausführliche Bericht: www.mi.sachsen-anhalt.de
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