Staatssekretär Erben: Kampfhundegesetz darf
nicht erst greifen, wenn ein Hund schon zugebissen hat
08.10.2007, Magdeburg – 276
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 276/07
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 276/07
Magdeburg, den 8. Oktober 2007
Staatssekretär Erben: Kampfhundegesetz darf
nicht erst greifen, wenn ein Hund schon zugebissen hat
Angesichts des aktuellen
Beißvorfalls mit einem Boxer-Staffordshire-Mischling, der am gestrigen Sonntag
in Wernigerode seinen eigenen Halter angegriffen hatte und von der Polizei
getötet werden musste, erklärt der Staatssekretär im Innenministerium, Rüdiger
Erben (SPD):
¿Die Gegner eines
Kampfhundegesetzes mit Rasseliste argumentieren, keine Hunderasse sei von Natur
aus aggressiv. In der Praxis erleben wir aber immer wieder, dass bestimmte
Rassehunde oder Mischlinge eben doch ein besonders aggressives Verhalten an den
Tag legen oder aufgrund ihrer Kraft und Größe besonders schwerwiegende
Verletzungen zufügen können.
Ein Gesetz, dass erst greift,
wenn ein Hund schon einmal zugebissen hat, ist kein taugliches Gesetz. Wir
brauchen eine Lösung, die zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung beitragen
kann. Deshalb muss es neben den individuellen, halter- und hundebezogenen
Auflagen und Verboten auch eine Liste der Hunde geben, bei denen ein besonderes
Risiko unterstellt werden kann.¿
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