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Gesetzesentwurf zur Eingemeindung
von Allrode in die Stadt Oberharz am Brocken/Hövelmann: Schlusspunkt der
Gemeindegebietsreform

10.09.2010, Magdeburg – 125

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 125/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 125/10

 

 

 

Magdeburg, den 10. September 2010

 

 

 

 

 

Gesetzesentwurf zur Eingemeindung

von Allrode in die Stadt Oberharz am Brocken/Hövelmann: Schlusspunkt der

Gemeindegebietsreform

 

 

 

In der heutigen Landtagsdebatte über den

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Neugliederung der Gemeinde Allrode

im Landkreis Harz erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD):

 

¿Die Neugliederung der gemeindlichen Strukturen im Land Sachsen-Anhalt stellte

ein wesentliches Reformvorhaben dieser Legislaturperiode dar. Die Koalition hat

mit der landesweiten Gemeindegebietsreform die Städte und Gemeinden in unserem

Land für die Herausforderungen der kommenden Jahre fit gemacht.

 

Mit dem heutigen Gesetzentwurf wird der Schlusspunkt unter dieses Reformwerk

gesetzt.

 

Bitte erinnern Sie sich: Als wir die Reform starteten, zählte das Land 1.030

kreisangehörige Gemeinden, darunter rund 700 Gemeinden unter 1.000 Einwohner

und sogar rund 400 Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern. Im Ergebnis der

freiwilligen und gesetzlichen Zusammenschlüsse wird sich die Gesamtzahl der

kreisangehörigen Städte und Gemeinden auf 219 reduzieren, nämlich auf 104

Einheitsgemeinden und 18 Verbandsgemeinden mit insgesamt 115

Mitgliedsgemeinden.

 

Ich bin der Überzeugung, dass wir damit eine leistungsfähige Kommunalverwaltung

für die Zukunft geschaffen haben und uns eine bleibende Neuordnung der

kommunalen Strukturen in unserem Land gelungen ist.

 

Ich räume freimütig ein: Die Gemeindegebietsreform gehörte zweifelsohne zu den

am meisten diskutierten Vorhaben, sowohl bei den Bürgerinnen und Bürgern und den

kommunalpolitischen Verantwortlichen vor Ort als auch im parlamentarischen

Raum.

 

Mehr als bei anderen Gesetzesvorhaben stieß die konkrete Umsetzung der

Gemeindegebietsreform gerade vor Ort auf die eine oder andere Reaktion ¿ meist

sachlich begründet, aber auch stark emotionalisiert. Das ist verständlich, geht

es doch um eine für die einzelne Gemeinde zukunftsweisende Neustrukturierung.

Diese harte Diskussion haben wir aber ausgehalten, weil wir von der

Notwendigkeit und Richtigkeit dieser Reform überzeugt waren und sind.  Für zukunftsfähige Städte und Gemeinden, die

in der Lage sind, die Aufgaben von heute zu erfüllen und die auch künftige

Herausforderungen zu meistern, hat sich der politische Streit gelohnt.

 

Deswegen bin ich außerordentlich froh darüber, dass mit dem vorliegenden

Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen nunmehr eine Neugliederungsentscheidung

auch hinsichtlich der Gemeinde Allrode getroffen wird. Wie die vergangenen

Wochen und Monate gezeigt haben, ist die Frage der Zugehörigkeit der Gemeinde

Allrode in der Bürgerschaft vor Ort zum Teil sehr strittig diskutiert worden.

Sie war und ist Gegenstand zahlreicher verwaltungsgerichtlicher

Auseinandersetzungen. Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht Magdeburg mit

Beschluss vom 8. Juli 2010 den Beschluss des Verwaltungsgericht Magdeburg vom

11. Juni 2010 aufgehoben, der den Landkreis Harz im vorläufigen

Rechtsschutzverfahren verpflichtet hatte, die Gebietsänderungsvereinbarung

zwischen der Gemeinde Allrode und der Stadt Thale zu genehmigen.

 

Die Zuordnung der Gemeinde Allrode zur Stadt Oberharz am Brocken, wie sie der

vorliegende Gesetzentwurf zum Inhalt hat, ergibt sich aus der

Gesamtverantwortung für die Entwicklung nicht nur in Allrode, sondern auch der

Stadt Oberharz am Brocken. Die Stadt Oberharz am Brocken hat nach den

Bestimmungen des Ersten Begleitgesetzes seit ihrer Bildung und Auflösung der

Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz zu Beginn diesen Jahres die Gemeinde

Allrode mit zu verwalten. Diese Aufgabenwahrnehmung soll nach dem Willen des

Gesetzgebers nur für einen relativ kurzen Übergangszeitraum erfolgen, nämlich

bis zur leitbildgerechten gesetzlichen Neugliederungsentscheidung.

 

Diese nimmt der vorliegende Gesetzentwurf nun vor. Er trägt zur

Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für die betroffene Gemeinde

Allrode wie auch für die Stadt Oberharz am Brocken bei. Es besteht dann

Klarheit für die weitere Entwicklung. Dieser Schritt ist notwendig, um die

Gemeindegebietsreform in ihrer Gesamtheit erfolgreich zu vollziehen.

 

Ich bin dem Landtag dafür dankbar, dass er sich mit dem vorliegenden

Gesetzesentwurf anschickt, dieses wichtige Reformvorhaben für unser Land zu

Ende bringen.¿

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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Fax: (0391) 567-5520

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