Gesetzesentwurf zur Eingemeindung
von Allrode in die Stadt Oberharz am Brocken/Hövelmann: Schlusspunkt der
Gemeindegebietsreform
10.09.2010, Magdeburg – 125
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 125/10
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 125/10
Magdeburg, den 10. September 2010
Gesetzesentwurf zur Eingemeindung
von Allrode in die Stadt Oberharz am Brocken/Hövelmann: Schlusspunkt der
Gemeindegebietsreform
In der heutigen Landtagsdebatte über den
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Neugliederung der Gemeinde Allrode
im Landkreis Harz erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD):
¿Die Neugliederung der gemeindlichen Strukturen im Land Sachsen-Anhalt stellte
ein wesentliches Reformvorhaben dieser Legislaturperiode dar. Die Koalition hat
mit der landesweiten Gemeindegebietsreform die Städte und Gemeinden in unserem
Land für die Herausforderungen der kommenden Jahre fit gemacht.
Mit dem heutigen Gesetzentwurf wird der Schlusspunkt unter dieses Reformwerk
gesetzt.
Bitte erinnern Sie sich: Als wir die Reform starteten, zählte das Land 1.030
kreisangehörige Gemeinden, darunter rund 700 Gemeinden unter 1.000 Einwohner
und sogar rund 400 Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern. Im Ergebnis der
freiwilligen und gesetzlichen Zusammenschlüsse wird sich die Gesamtzahl der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden auf 219 reduzieren, nämlich auf 104
Einheitsgemeinden und 18 Verbandsgemeinden mit insgesamt 115
Mitgliedsgemeinden.
Ich bin der Überzeugung, dass wir damit eine leistungsfähige Kommunalverwaltung
für die Zukunft geschaffen haben und uns eine bleibende Neuordnung der
kommunalen Strukturen in unserem Land gelungen ist.
Ich räume freimütig ein: Die Gemeindegebietsreform gehörte zweifelsohne zu den
am meisten diskutierten Vorhaben, sowohl bei den Bürgerinnen und Bürgern und den
kommunalpolitischen Verantwortlichen vor Ort als auch im parlamentarischen
Raum.
Mehr als bei anderen Gesetzesvorhaben stieß die konkrete Umsetzung der
Gemeindegebietsreform gerade vor Ort auf die eine oder andere Reaktion ¿ meist
sachlich begründet, aber auch stark emotionalisiert. Das ist verständlich, geht
es doch um eine für die einzelne Gemeinde zukunftsweisende Neustrukturierung.
Diese harte Diskussion haben wir aber ausgehalten, weil wir von der
Notwendigkeit und Richtigkeit dieser Reform überzeugt waren und sind. Für zukunftsfähige Städte und Gemeinden, die
in der Lage sind, die Aufgaben von heute zu erfüllen und die auch künftige
Herausforderungen zu meistern, hat sich der politische Streit gelohnt.
Deswegen bin ich außerordentlich froh darüber, dass mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen nunmehr eine Neugliederungsentscheidung
auch hinsichtlich der Gemeinde Allrode getroffen wird. Wie die vergangenen
Wochen und Monate gezeigt haben, ist die Frage der Zugehörigkeit der Gemeinde
Allrode in der Bürgerschaft vor Ort zum Teil sehr strittig diskutiert worden.
Sie war und ist Gegenstand zahlreicher verwaltungsgerichtlicher
Auseinandersetzungen. Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht Magdeburg mit
Beschluss vom 8. Juli 2010 den Beschluss des Verwaltungsgericht Magdeburg vom
11. Juni 2010 aufgehoben, der den Landkreis Harz im vorläufigen
Rechtsschutzverfahren verpflichtet hatte, die Gebietsänderungsvereinbarung
zwischen der Gemeinde Allrode und der Stadt Thale zu genehmigen.
Die Zuordnung der Gemeinde Allrode zur Stadt Oberharz am Brocken, wie sie der
vorliegende Gesetzentwurf zum Inhalt hat, ergibt sich aus der
Gesamtverantwortung für die Entwicklung nicht nur in Allrode, sondern auch der
Stadt Oberharz am Brocken. Die Stadt Oberharz am Brocken hat nach den
Bestimmungen des Ersten Begleitgesetzes seit ihrer Bildung und Auflösung der
Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz zu Beginn diesen Jahres die Gemeinde
Allrode mit zu verwalten. Diese Aufgabenwahrnehmung soll nach dem Willen des
Gesetzgebers nur für einen relativ kurzen Übergangszeitraum erfolgen, nämlich
bis zur leitbildgerechten gesetzlichen Neugliederungsentscheidung.
Diese nimmt der vorliegende Gesetzentwurf nun vor. Er trägt zur
Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für die betroffene Gemeinde
Allrode wie auch für die Stadt Oberharz am Brocken bei. Es besteht dann
Klarheit für die weitere Entwicklung. Dieser Schritt ist notwendig, um die
Gemeindegebietsreform in ihrer Gesamtheit erfolgreich zu vollziehen.
Ich bin dem Landtag dafür dankbar, dass er sich mit dem vorliegenden
Gesetzesentwurf anschickt, dieses wichtige Reformvorhaben für unser Land zu
Ende bringen.¿
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