Rasterfahndung: Innenministerium prüft
Gesetzesänderung
24.05.2006, Magdeburg – 101
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 101/06
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 101/06
Magdeburg, den 24. Mai 2006
Rasterfahndung: Innenministerium prüft
Gesetzesänderung
Innenminister Holger Hövelmann (SPD)
hat angekündigt, dass die Landesregierung im Zuge der geplanten Novellierung
des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG) prüfen werde,
wie das Gesetz an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rasterfahndung
angepasst werden könne: ¿Wir müssen das Urteil akzeptieren, auch wenn damit
Präventionsmöglichkeiten der Polizei beschnitten werden. Wir wollen die
Vorgaben des Verfassungsgerichts so umsetzen, dass Sinn und Zweck des
Instruments Rasterfahndung möglichst wenig beeinträchtigt werden. Dazu werden
wir uns auch mit den anderen betroffenen Ländern abstimmen.¿
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem gestern veröffentlichten
Urteil entschieden, dass eine präventiv-polizeiliche Rasterfahndung mit dem
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nur vereinbar ist, wenn
zumindest eine konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter ¿ wie für den
Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben
oder Freiheit einer Person ¿ gegeben ist. Als bloße Vorfeldmaßnahme entspräche
eine Rasterfahndung verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht.
Eine erste Prüfung der Auswirkungen des Urteils auf die Gesetzeslage in
Sachsen-Anhalt hat ergeben, dass das SOG im § 31 für eine Rasterfahndung keine
konkrete Gefahr voraussetzt und insoweit angepasst werden muss.
Impressum:
Verantwortlich: Martin Krems
Pressestelle
Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5504/5516/5517
Fax: (0391) 567-5519
Mail:
pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de