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Rasterfahndung: Innenministerium prüft
Gesetzesänderung

24.05.2006, Magdeburg – 101

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 101/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 101/06

 

 

 

Magdeburg, den 24. Mai 2006

 

 

 

 

 

Rasterfahndung: Innenministerium prüft

Gesetzesänderung

 

 

Innenminister Holger Hövelmann (SPD)

hat angekündigt, dass die Landesregierung im Zuge der geplanten Novellierung

des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG) prüfen werde,

wie das Gesetz an das Urteil des Bundesver­fassungsgerichts zur Rasterfahndung

angepasst werden könne: ¿Wir müssen das Urteil akzeptieren, auch wenn damit

Präventionsmöglichkeiten der Polizei beschnitten werden. Wir wollen die

Vorgaben des Verfassungsgerichts so umsetzen, dass Sinn und Zweck des

Instruments Rasterfahndung möglichst wenig beeinträchtigt werden. Dazu werden

wir uns auch mit den anderen betroffenen Ländern abstimmen.¿

 

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem gestern ver­öffentlichten

Urteil entschieden, dass eine präventiv-polizeiliche Rasterfahndung mit dem

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nur vereinbar ist, wenn

zumindest eine konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter ¿ wie für den

Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben

oder Freiheit einer Person ¿ gegeben ist. Als bloße Vorfeldmaßnahme entspräche

eine Rasterfahndung verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht.

 

Eine erste Prüfung der Auswirkungen des Urteils auf die Gesetzeslage in

Sachsen-Anhalt hat ergeben, dass das SOG im § 31 für eine Rasterfahndung keine

konkrete Gefahr voraus­setzt und insoweit angepasst werden muss.

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/5516/5517

Fax: (0391) 567-5519

Mail:

pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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