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Innenminister der Union tagen in Wanzleben
(Sachsen-Anhalt): Mautdaten müssen zur besonderen Gefahrenabwehr genutzt werden
können?

03.03.2006, Magdeburg – 49

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 049/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 049/06

 

 

 

Magdeburg, den 3. März 2006

 

 

 

 

 

Innenminister der Union tagen in Wanzleben

(Sachsen-Anhalt): Mautdaten müssen zur besonderen Gefahrenabwehr genutzt werden

können¿

 

- Polizei für ¿Herausforderung

Fußball-WM¿ gut gerüstet

 

- Einsatz der Bundeswehr in

besonderen Gefahrenlagen notwendig

 

- Verbot von ¿Killerspiele¿

 

Wanzleben. ¿ Die mit den automatischen Mautgeräten an den Bundesautobahnen und Bundesstraßen

erfassten Daten müssen nach Überzeugung der Unions-Innen­minister für die

Abwehr besonderer Gefahrenlagen genutzt werden können. ¿Ich bin mir mit den

Kolleginnen und Kollegen einig, dass es einfach nicht nachvollziehbar ist, wenn

bei konkreten Hinweisen Daten, die zur Verhinderung und Aufklärung selbst

schwerster Straf­taten bis hin zu terroristischen Anschlägen dienen können,

nicht genutzt werden dürfen. Hier ist der Bundesgesetzgeber dringend gefordert,

die rechtlichen Möglich­keiten zu schaffen¿, sagte Sachsen-Anhalts

Innenminister Klaus Jeziorsky nach

einer Tagung der Unions-Innenminister in Wanzleben (Sachsen-Anhalt).

 

Mit Blick auf die Fußball-Weltmeisterschaft begrüßte Jeziorsky zugleich

die Einrich­tung der Verbunddatei

¿Gewalttäter Sport¿ , die sich insbesondere gegen Hooli­gans richtet.

Darin sind derzeit rund 8.900 Vorkommnisse sowie rund 7.000 Perso­nen, die im

Rahmen von Sportveranstaltungen, beispielsweise bei Fußball-Spielen,

polizeilich auffällig geworden sind, erfasst. Die Bundesländer können sich

damit um­fassend im Vorfeld über mögliche Entwicklungen informieren. Jeziorsky:

¿Der WM-Turnierplan bedingt erhebliche Reisetätigkeiten für die Fans. Umso

wichtiger ist es, die Datei jeweils auf dem aktuellsten Stand zu führen. Dazu

gehört, alle relevanten Sachverhalte verstärkt zu erfassen und auch in konkrete

Maßnahmen, wie z. B. Mel­deauflagen, umzusetzen. Nur wenn alle Vorkommnisse mit

Hooligans schnell und umgehend in die Verbunddatei eingestellt werden, kann die

Datei ihren Zweck erfül­len: Schnell Information an die anderen Bundesländer

und damit ein gezieltes Vor­gehen gegen mögliche Störer.¿

 

Bundesinnenminister Dr. Wolfgang

Schäuble und der Sprecher der Unions-Innen­minister/-senatoren,

Hessens Innenminister Volker Bouffier,

erklärten, dass die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder bei der

bevorstehenden Fußball-Weltmeisterschaft alle rechtstaatlich möglichen und

gebotenen Möglichkeiten er­greifen werden, um die Sicherheit jederzeit

gewährleisten zu können. Die vorliegen­den Konzepte stimmten sehr

zuversichtlich, dass die Aufgaben erfolgreich bewältigt werden können. ¿Unser

Ziel ist es, eine fröhliche, unbeschwerte Weltmeisterschaft mitzugestalten und

dabei ein Höchstmaß an Sicherheit zu bieten¿, machten Dr. Wolf­gang Schäuble

und Volker Bouffier deutlich.

 

Die Gewährleistung der Sicherheit, so Dr. Schäuble und Bouffier weiter,

verlange den vollen Einsatz aller verfügbaren Polizeikräfte der Länder und des

Bundes. ¿Alle normalen Sicherheitslagen, die im Rahmen sportlicher

Großveranstaltungen üb­licherweise zu erwarten sind, können von den

Polizeikräften bewältigt werden¿, stellten die beiden Minister zugleich klar.

Mit Blick auf mögliche besondere Sicher­heitslagen oder gar konkrete

terroristische Bedrohungen betonten die Unionsinnen­minister erneut die Notwendigkeit eines Einsatzes der Bundeswehr .

 

 ¿Es geht nicht darum, Panzer

vor die Fußballstadien zu stellen. Die Sicherheit in den Stadien kann und wird

von der Polizei gewährleistet¿, stellte Bouffier heraus. Aber zur Abwehr

extremer Bedrohungslagen könne die Bundeswehr mit Spezialkräften die Polizei

und den Katastrophenschutz unterstützen, beispielsweise durch ABC-Ab­wehreinheiten.

Und auch der Objektschutz, beispielsweise der Schutz von General­konsulaten

oder ausländischen Kultureinrichtungen, könne von der Bundeswehr ge­leistet

werden. ¿Die Übernahme dieser Aufgaben durch die Bundeswehr wäre eine wichtige

Unterstützung für die Polizei. Ich bin mir deshalb mit den Kollegen einig, dass

wir mit einer Grundgesetzklarstellung die Voraussetzung schaffen müssen, die

Bundeswehr in solchen Extremsituationen zur Gewährleistung der Sicherheit auch

im Inland einsetzen zu können¿, so der Sprecher der Unionsminister, Volker

Bouffier.

 

Die Unionspolitiker sprachen sich zugleich erneut für die Einrichtung

einer zentralen ¿Antiterrordatei¿

aus. Bayerns Innenminister Dr. Günther

Beckstein : ¿Die Zusam­menführung der Erkenntnisse der

Sicherheitsbehörden in einer solchen zentralen Datei ist für die Abwehr der

Bedrohung, die vom islamistischen Terrorismus für Deutschland ausgehen,

unabdingbar. Wir begrüßen ausdrücklich die Absicht des Bundesinnenministers,

zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.¿

 

Einhellig unterstützt wird von den Unionsministern auch die Forderung

von Bundes­innenminister Dr. Schäuble, die im Rahmen der Fußball-WM geplanten

Übertragun­gen von Spielen auf öffentliche Großleinwände (¿Public-Viewing¿)

mittels Video­überwachungsanlagen

zu sichern. Bundesinnenminister Dr. Wolfgang

Schäuble : ¿Die  Public-Viewing-Veranstaltungen

stellen die Polizeibehörden vor ganz beson­dere Herausforderungen. Mehrere

zehntausend Besucher beispielsweise in den Großstädten werden keine Seltenheit

sein. Damit im Fall der Fälle schnell und zielge­richtet eingegriffen werden

kann, ist es wichtig, jederzeit einen Überblick zu haben. Das erreicht man nur

mit dem Einsatz moderner Videoanlagen.¿

 

Die Unionsinnenpolitiker sprachen sich zudem für ein Verbot sowohl der

Produktion als auch des Vertriebs so genannter ¿Killerspiele¿ aus. Die Video- und Computer­spiele stellen ein

erhebliches Gefährdungspotential insbesondere für Kinder und Ju­gendliche dar.

Die Innenminister stellten übereinstimmend fest, dass die im Jugend­medienschutz-Staatsvertrag

vereinbarte Prüfung der Spiele durch die ¿Unterhal­tungssoftware

Selbstkontrolle¿ nur sehr mangelhaft funktioniert und nicht mit dem

Jugendschutzrecht in Einklang stehe. Ein erhebliches Problem stellen zudem die

virtuellen ¿Killerspiele¿ im Internet dar. ¿Hier gibt es einen riesigen grauen

Markt¿, sagte Innenminister Bouffier. Experten erwarten in den nächsten Jahren

zudem ei­nen erheblichen Zuwachs der Teilnehmerzahlen an diesen überaus

brutalen Online-Spielen von heute 3,4 Millionen auf 30 Millionen im Jahr 2009.

Innenminister Volker Bouffier :

¿Wir beobachten die zunehmende Gewaltbereitschaft gerade von Kindern und

Jugendlichen mit großer Sorge. Deshalb muss konsequent gegen Spiele, die Gewalt

in jeder Form verherrlichen, vorgegangen werden. Dazu sollte das Jugend­schutzgesetz

insofern geändert werden, dass eine niedrigere Eingriffsschwelle, durch das

Streichen des Wortes ¿offensichtlich¿ jugendgefährdend, erreicht wird.  Diese Spiele sind mit einem effektiven

Jugendschutz schlicht unvereinbar. Mit geeig­neten technischen Maßnahmen,

beispielsweise durch elektronische Filter, muss si­chergestellt werden, dass

Minderjährige keinen Zugriff auf solche Spiele haben. Hier sind insbesondere

die Provider gefordert, aber auch die Betreiber von so genannten

Internet-Cafes.¿ Einhellig wurde die Bundesregierung gebeten gemeinsam mit den

Ländern, auf  Bundes- und europäischer

Ebene in diesem Sinne tätig zu werden.

 

Mit Blick auf das Thema ¿Einbürgerung¿

betonten die Unionspolitiker die Notwen­digkeit, bundeseinheitliche

Einbürgerungsstandards festzulegen, in deren Mittelpunkt ein Einbürgerungskurs

steht. ¿Wer in unserem Land

Staatsbürger werden will, der sollte nicht nur unsere Sprache beherrschen,

sondern sich auch intensiv mit der Ge­schichte, Politik, Wirtschaft,

Gesellschaft und Kultur seines künftigen Heimatlandes auseinandersetzen.

Zugleich wird der Bewerber dadurch veranlasst, sich mit der Werteordnung der

Bundesrepublik zu beschäftigten, die er für sein Leben hier zu akzeptieren

hat¿, sagte Innenminister Volker Bouffier .

 

 

Die Unionsinnenpolitiker waren sich darin

einig, dass das derzeitige Verfahren im internationalen Vergleich lediglich

einem Mindeststandard entspricht und Schwach­stellen hat. Derzeit kann jemand

Staatsbürger werden, der eine bestimmte Zeit in Deutschland Land lebt, einen

Sprachtest absolviert hat und das Bekenntnis zur frei­heitlich-demokratischen

Grundordnung lediglich unterschreibt. Ob er diese Grund­lage auch verstanden

hat, weiß niemand. Nach Überzeugung der Unionspolitiker ist es im Interesse des

Staates ¿ aber auch seiner künftigen Staatsbürger -, dass sie die Chance haben,

sich vor der Einbürgerung intensiv mit unserem Staat zu befassen. Nur so findet

der vom Gesetz geforderte Prozess der inneren Hinwendung zu unse­rer Verfassung

auch statt.

 

Die Unions-Innenminister sind zudem der festen Überzeugung, dass die

beabsich­tigte Verfahrensweise auch ein wichtiger Baustein dafür ist, um in der

Gesellschaft zu mehr Miteinander und weniger Nebeneinander zu kommen. Es ist

unbestritten, dass künftige Staatsbürger die gemeinsamen Grundlagen und

Überzeugungen unserer Gesellschaft teilen müssen. Hessens Innenminister

Bouffier: ¿Aus diesem Grund halten wir es für klug, ihnen diese Grundlagen und

Überzeugungen vorher nahe zu bringen und sie aufzufordern, diese auch zu

bejahen. Dies ist auch wichtig, um eine Parallelgesellschaft zu verhindern.

Indem wir die Pflicht auferlegen, sich mit dem Grundwissen und den ¿werten

unseres Landes auseinander zu setzen, leisten wir Integrationsarbeit.¿ Dazu

gehört auch das entschiedene Vorgehen gegen Zwangs­heiraten, deshalb

unterstützen wir die Bestrebungen des Bundesinnenministers das Nachzugsalter

auf 21 Lebensjahre hochzusetzen.

 

Die Innenminister betonten darüber hinaus, dass die Zuwanderungspolitik

auf der nationalen Ebene und nicht durch Entscheidungen der EU zu steuern sei.

Die EU dürfe nicht darüber befinden, wer in Deutschland einen Arbeitsplatz

erhält.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe

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