Innenminister Jeziorsky: Mord an Maria Juhl
aufgeklärt
31.08.2005, Magdeburg – 115
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 115/05
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 115/05
Magdeburg, den 26. August 2005
Innenminister Jeziorsky: Mord an Maria Juhl
aufgeklärt
· Großer Erfolg der Ermittlungsbehörden
· Entscheidender Durchbruch durch
DNA-Vergleich
Der Mord an
Maria Juhl ist nach fast genau zehn Jahren aufgeklärt. Minister Klaus Jeziorsky
sprach von einer ¿Genugtuung und Erleichterung¿, als er von der Überführung und
Festnahme des Täters von Maria Juhl erfuhr.
Auch fast zehn Jahre nach dem abscheulichen Verbrechen hätten Polizei
und Staatsanwaltschaft mit nicht nachlassender Energie ermittelt. Jeziorsky:
¿Keine Akte wird geschlossen, wir haben einen langen Atem.¿
Gleichzeitig lobte er die außerordentliche Beharrlichkeit der
Mordkommission. Das Lob gelte auch für die vielfältige Unterstützung durch die
anderen Polizeidirektionen, das Landeskriminalamt, die
Landesbereitschaftspolizei und das Technische Polizeiamt. Alle Beteiligten
hätten sich durch großes Engagement und persönlichen Einsatz ausgezeichnet.
¿Ich habe immer an einen Ermittlungserfolg geglaubt, auch wenn schon so viele
Jahre vergangen sind¿, so der Minister.
Wie schon in anderen Fällen ¿ erst vor einigen Wochen wurde auch der
Mord an Anja Blum durch den Einsatz der DNA-Analyse geklärt ¿ führte die
DNA-Analyse zum Erfolg. Wie so oft in der Vergangenheit werden nahezu
aussichtslos erscheinende Fälle, in denen nur geringste Spuren vorhanden sind
auch noch nach vielen Jahren geklärt, und zwar durch den Einsatz der
DNA-Analyse.
Mit einem enormen Aufwand wurden mehr als 2400 Speichelproben genommen
und untersucht. Die Ermittlungsbehörden waren damit einer sehr großen
Belastungsprobe ausgesetzt.
¿Die Aufklärung des Mordes an Maria Juhl bestätigt mich einmal mehr in
der Auffassung¿, so Minister Jeziorsky, ¿dass die DNA-Analyse zu einem
unverzichtbaren Mittel zur Aufklärung von Straftaten geworden ist. Ich fordere
deshalb schon seit langem, bei jeder erkennungsdienstlichen Behandlung von
Beschuldigten eine Speichelprobe zu nehmen und das DNA-Muster in der
DNA-Analysedatei zu speichern. Der sogenannte genetische Fingerabdruck sollte
dem ganz normalen Fingerabdruck gleichgestellt werden. Die Aufklärung von
Straftaten würde dadurch erheblich erleichtert, Täter schneller ermittelt und
die Bevölkerung wirksam vor weiteren Straftaten geschützt. Mit Bedenken gegen
dieses überaus erfolgreiche Fahndungsmittel muss endlich Schluss sein.¿
Ein erster Schritt in die richtige Richtung ist das ¿Gesetz zur
Novellierung der forensischen DNA-Analyse¿, das zum 1. November 2005 in Kraft
treten wird.
Wesentliche Neuerungen sind:
Richtervorbehalt
für sogenannte anonyme Spuren entfällt.
Bei Einwilligung des Beschuldigten keine
richterliche Entscheidung erforderlich.
Erweiterung
der Anlasstaten um Wiederholungsfälle.
Schon im Vorgriff auf das In-Kraft-Treten dieses Gesetzes hat
Innenminister Klaus Jeziorsky gemeinsam mit seinem Kollegen, Justizminister
Curt Becker, verfügt, dass seit dem 1. August 2005 von Beschuldigten freiwillig
gegebene Speichelproben sofort untersucht und gespeichert werden können.
Staatsanwaltschaft und Gericht sind in diesen Fällen nicht mehr zu beteiligen.
Damit erreichen wir eine deutliche Beschleunigung des gesamten Verfahrens.
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