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Gemeinde Sülzetal erhält mehr als
250.000 Euro für kommunale Straßenbauvorhaben

29.11.2010, Magdeburg – 179

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 179/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 179/10

 

 

 

Magdeburg, den 29. November 2010

 

 

 

 

 

Gemeinde Sülzetal erhält mehr als

250.000 Euro für kommunale Straßenbauvorhaben

 

 

 

Der Gemeinde Sülzetal im Landkreis Börde wurden insgesamt 254.384,50 Euro vom Innenministerium als aufzubringende Eigenanteile für vom Bund geförderter Straßenbaumaßnahmen

bewilligt.

 

Die Zuweisungsbeträge stehen zweckgebunden für folgende drei kommunale

Straßenbauvorhaben zur Verfügung:

 

119.303,25 Euro für den Ausbau der Halberstädter Straße in Langenweddingen

101.393,50 Euro für den Ausbau der Ortsverbindung zwischen Langenweddingen und

Osterweddingen

33.687,75 Euro für den Bau von Nebenanlagen der B246a, Ortsdurchfahrt

Bahrendorf.

 

¿Ein leistungsfähiges Straßennetz ist ein entscheidender

Standortfaktor für die Ansiedlung neuer Unternehmen und Investoren¿, sagte

Innenminister Holger Hövelmann (SPD). ¿Die Gemeinde Sülzetal verfügt mit der

Nähe zur Autobahn 14 und den Bundesstraßen 71 und 81, welche durch die Einheitsgemeinde

führen, bereits über eine gute Verkehrsanbindung. Die Leistungsfähigkeit eines

Straßennetzes zeichnet sich jedoch nicht nur durch große Verkehrstrassen aus. Diese

müssen auch durch intakte und belastbarere kommunale Straßennetze untersetzt

sein. Deshalb fördert das Innenministerium die drei Straßenbauprojekte in der

Gemeinde Sülzetal.¿

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und

Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für

Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern

werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr

der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen

Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist

er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht,

kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des

Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin

Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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