Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft
Götschetal-Petersberg erhalten über 125.000 Euro
24.11.2009, Magdeburg – 229
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 229/09
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 229/09
Magdeburg, den 24. November 2009
Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft
Götschetal-Petersberg erhalten über 125.000 Euro
Den Gemeinden Krosig und Götschetal wurden vom
Innenministerium insgesamt 126.961,50 Euro als aufzubringende Eigenanteile für
vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahmen zur Verfügung gestellt.
Die Zuweisungsbeträge
fließen zum einen in den Ausbau der Petersbergstraße in Krosigk
(78.530,00 Euro) und zum anderen erhält die Gemeinde Götschetal 48.431,50 Euro
für den Ausbau der Oppiner Straße in Teicha.
Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen
Kommunen, die den notwendigen Eigenanteil geförderter Straßenbaumaßnahmen aus
eigener Kraft finanziell nicht erbringen können, so dass ein Wegfall der
Förderung droht.
Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Das
Straßennetz in Sachsen-Anhalt gehört zu den dichtesten und leistungsfähigsten
in Deutschland. In diesem Zusammenhang sind neben den Bundesautobahnen auch die
Verkehrswege in ländlichen Gebieten von Bedeutung. Der Straßenausbau in der
Verwaltungsgemeinschaft Götschetal-Petersberg kommt nicht nur den Bewohnern der
Orte zugute, sondern leistet insgesamt einen Beitrag für die
Verkehrsinfrastruktur des Landes.¿
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von
Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den
Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale
Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt.
Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten
Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein
Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz
(FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.
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