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Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft
Götschetal-Petersberg erhalten über 125.000 Euro

24.11.2009, Magdeburg – 229

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 229/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 229/09

 

 

 

Magdeburg, den 24. November 2009

 

 

 

 

 

Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft

Götschetal-Petersberg erhalten über 125.000 Euro

 

Den Gemeinden Krosig und Götschetal wurden vom

Innenministerium insgesamt 126.961,50 Euro als aufzubringende Eigenanteile für

vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahmen zur Verfügung gestellt.

 

Die Zuweisungsbeträge

fließen zum einen in den Ausbau der Petersbergstraße in Krosigk

(78.530,00 Euro) und zum anderen erhält die Gemeinde Götschetal 48.431,50 Euro

für den Ausbau der Oppiner Straße in Teicha.

 

Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen

Kommunen, die den notwendigen Eigenanteil geförderter Straßenbaumaßnahmen aus

eigener Kraft finanziell nicht erbringen können, so dass ein Wegfall der

Förderung droht.

 

Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Das

Straßennetz in Sachsen-Anhalt gehört zu den dichtesten und leistungsfähigsten

in Deutschland. In diesem Zusammenhang sind neben den Bundesautobahnen auch die

Verkehrswege in ländlichen Gebieten von Bedeutung. Der Straßenausbau in der

Verwaltungsgemeinschaft Götschetal-Petersberg kommt nicht nur den Bewohnern der

Orte zugute, sondern leistet insgesamt einen Beitrag für die

Verkehrsinfrastruktur des Landes.¿

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von

Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den

Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der

Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale

Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt.

Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten

Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein

Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz

(FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de