Innere Sicherheit
Sachsen-Anhalt übernimmt Vorsitz der Innenministerkonferenz
30.03.2017, Magdeburg – 24
- Ministerium für Inneres und Sport
Im kommenden Jahr wird Sachsen-Anhalt den
Vorsitz der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder
übernehmen. Damit tritt es die Nachfolge des derzeitigen Vorsitzlandes, dem
Freistaat Sachsen, an. Bereits in diesem Jahr hat Sachsen-Anhalt den
stellvertretenden Vorsitz inne.
Holger Stahlknecht: ?Den Vorsitz der
Innenministerkonferenz inne zu haben, ist Verantwortung und Ansporn zugleich.
Ich freue mich daher, dass durch den Vorsitz wichtige Impulse für die innere
Sicherheit und somit für das Wohl der Menschen in Deutschland von
Sachsen-Anhalt ausgehen werden.?
Die beiden turnusmäßigen Zusammenkünfte aller
Landesinnenminister und des Bundesinnenministers finden 2018 im Frühjahr in
der Welterbestadt Quedlinburg und im Herbst in der Landeshauptstadt Magdeburg
statt. Gut 200 Tagungsteilnehmer werden jeweils erwartet.
Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper
sagte nach der Bekanntgabe der Tagungsorte: ?Unsere Stadt ist seit Jahren ein
immer beliebter werdender Standort für Kongresse und Tagungen. Natürlich ist
die Innenministerkonferenz etwas Besonderes, da es nur selten passiert, dass
sämtliche Minister eines Ressorts in der Landeshauptstadt zu Gast sind. Wir
freuen uns, dafür Gastgeber im Herbst 2018 zu sein und heißen die Innenminister
schon heute willkommen in der Ottostadt.?
Der Oberbürgermeister von Quedlinburg, Frank Ruch, äußerte sich vor
diesem Hintergrund wie folgt: ?Ich freue mich, dass die Entscheidung für den
Tagungsort Quedlinburg gefallen ist. Die Welterbestadt wird den Teilnehmern in
verlässlicher Weise eine sehr gute Gastgeberin sein?.
Hintergrund:
1954 haben die Chefs der Innenressorts die
"Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder" -
kurz Innenministerkonferenz (IMK) - errichtet, um die zuvor im Wesentlichen auf
Arbeitsebene durchgeführte länderübergreifende fachliche Zusammenarbeit auch
auf der politischen Ebene zu verankern.
Der Bundesminister des Innern (BMI) nimmt als
ständiger Gast gleichberechtigt - mit Ausnahme des Stimmrechts - an den
Sitzungen der IMK teil.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben tagt die IMK in
der Regel zweimal im Jahr, sofern nicht insbesondere aufgrund aktueller
politischer Entwicklungen oder Gefahrenlagen für die Innere Sicherheit
Sondersitzungen erforderlich sind.
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